Ein Beitrag von Karin Jäckel
im Online-Familienhandbuch vom 29. 8. 2003
Wir leben in einer Zeit, in der Pflichtbewusstsein als "uncool" gilt. Das Leben soll nach dem altrömischen Lustprinzip "panem et circenses" Brot und Spiele bieten. Modern ausgedrückt: Es soll "echt endgeil" sein. Oder in Werbespotmanier: Es ist "mein gutes Recht", "weil ich es mir wert bin", denn "die Freiheit nehm' ich mir".
Nicht selten habe ich den Eindruck, es sei auch mit dem Sorgerecht so. Mütter und Väter haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein elterliches Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Es steht ihnen zu. Darauf haben sie Anspruch. Sie verlangen nur, was ihnen zusteht. Es ist ihr gutes Recht. Sie sind es sich wert. Die Freiheit nehmen sie sich. Und wenn die Paarbeziehung scheitert, dann wird um dieses Sorgerecht gekämpft. Viel zu oft bis zum völligen finanziellen und seelischen Ruin der einstigen Liebenden, die sich selbst und aller Welt durch ihren gnadenlosen Rosenkrieg die eigene Unschuld bzw. die alleinige Schuld des jeweils Anderen am Scheitern der Beziehung beweisen wollen.
Mit der anderen Seite des stets mit einem Januskopf ausgestatteten Rechts, mit der Pflicht, in diesem Fall mit der Sorgepflicht, ist es dann schon nicht mehr so weit her. Darum reißt sich kaum jemand.
Wenn ein Baby in eine Paarbeziehung hinein geboren wird, ist es zunächst das schönste und vorrangigste Sorgerecht der jungen Mütter, sich mit spielerischem Genuss um das Wohlbefinden des neuen Familienmitglieds zu kümmern. Nur allzu oft und fast eifersüchtig wird dem Vater dieses Recht verweigert oder nur in kleinen Portiönchen zugestanden. Und er, der sich oftmals als der von Natur aus ungeschicktere und daher zur Kindesversorgung ungeeignetere Elternteil ansieht, nimmt diese Zuweisung seiner Rolle durch die Mutter hin.
Schwierig wird es, wenn der Reiz des Mutterseins zum Alltagsgefühl verfliegt und das Sorgerecht zur Sorgepflicht zu werden beginnt. Spätestens mit dem Flüggewerden des Kleinkindes und der damit verbundenen erzieherischen und arbeitsintensiven Belastung wird die Sorgepflicht immer mehr Müttern zu viel. Von all der lästigen, unbefriedigenden und gesellschaftlich nicht anerkannten Hausarbeit, der Rund-um-die-Uhr-Zuständigkeit für Kinder, dem all zu oft hinten und vorne nicht reichenden Familieneinkommen, dem Zwang zu Vorsicht, Rücksicht und Kompromissen haben sie einfach genug. Nicht selten führt dies zu einem Verzicht auf ein zweites Kind.
Auf der Suche nach Auswegen aus dem Sorgepflicht-Dilemma und nach Lösungen scheint Müttern häufig der eigene Beruf wie eine Fluchtburg, hinter deren Mauern sie zumindest temporär der permanenten Zuständigkeit für ihre Kinder entgehen können. Amerikanische Studien führen sogar aus, dass Mütter sich an ihrem beruflichen Arbeitsplatz weitaus wohler als in ihrer Familie fühlen, da die Aufgabenstellung dort überschaubarer, die Dienstleistungszeit geregelt und die Anerkennung für erbrachte Leistung in klingender Münze zu messen ist.
Eine Folge ist auch, dass immer mehr Mütter ab einem bestimmten Alter der Kinder die Sorgepflicht sehr gern mit einer zweiten Person zumindest teilen wollen. In funktionierenden Partnerschaften wählen sie dafür den Mann an ihrer Seite aus - sei er nun der leibliche Vater der Kinder oder der von der Mutter zum Vater Auserkorene.
An diesem Punkt kommt das Problem mit dem Sorgerecht und der Sorgepflicht erneut zum Tragen. Die meisten Väter lieben das Sorgerecht nämlich ebenfalls mehr. Sie üben es aus, indem sie voller Begeisterung mit den Kindern spielen, toben und herumtollen, wobei sie selbst wieder zum Kind werden und oftmals völlig vergessen, dass sie trotz aller Spielbegeisterung eine Sorgfaltspflicht, Aufsichtspflicht, Fürsorgepflicht haben. Für die zerschrammten Kinderknie, die Tränen, die Triangel oder Schmutzflecken in der Hose oder den Besuch beim Kinderarzt fühlen sich Väter selten zuständig. Das ist dann wieder Mutters Sache: "Du kannst das ja viel besser" gilt als bewährtes Lobsprüchlein, mit denen sich Väter den Anschein der eigenen Unfähigkeit geben, um sich derartigen Sorgepflichten zu entziehen.
Als sei die Zeit in ihren Köpfen stehen geblieben, ziehen sich immer noch sehr viele Väter auf das alte patriarchale Rollenverständnis zurück, welches einesteils bei der finanziellen Versorgung der Familie und der erzieherischen Strenge gegenüber den Kindern Schwerpunkte setzt und andernteils den als beglückend empfundenen Umgang mit den Kindern auf die spielerische Sorgerechtsebene reduziert.
Die alljährlich steiler ansteigenden Scheidungszahlen, die mindestens zu zwei Dritteln durch trennungswillige Mütter entstehen, beweisen, dass Mütter sich nur noch selten mit diesem Rollenverständnis der Väter abfinden und von ihnen eine alle Lebensbereiche umfassende partnerschaftliche Entlastung erwarten. Funktioniert das nicht im gewünschten Maße, sorgt die längst niedergerissene Hemmschwelle vor der so genannten Ein-Elternschaft für rasche Trennungen. Schließlich ist es "mein gutes Recht", eine befriedigende Beziehung zu haben.
Dass dieses Recht nicht in den Schoß fällt, sondern mit dem Bewusstsein der aus einem Versprechen erwachsenen Pflicht zur Treue "in guten wie in schlechten Tagen" erarbeitet werden will, ist eine altmodisch scheinende Lebensweisheit. Leider lernen viele Paare erst nach ihrer Trennung zu begreifen, dass eine neue Liebesbeziehung wohl im Himmel zu beginnen scheint, aber dann ganz real auf Erden gelebt werden will. Und oft habe ich speziell von geschiedenen Frauen gehört, dass sie im Nachhinein die Trennung von dem Vater ihrer Kinder als den größten Fehler ihres Lebens definierten.
Meiner Meinung nach sollten Väter und Mütter sich über Sorgerecht und Sorgepflicht weit mehr Gedanken machen als bisher. Ich würde es sogar sehr begrüßen, wenn in den Schulen ein Fach "Familienkunde" etabliert würde, um Kinder an all die Aufgaben und Wissensbereiche heran zu führen, die in einer Familie alltäglich anfallen, aber leider immer öfter nicht mehr am Beispiel der eigenen Familie abgeschaut und verinnerlicht werden können.
Vom "Rechtkriegen" nach der Trennung
Ehe sich Eltern während oder nach einer Trennung um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten und dafür billigend hinnehmen, dass sie auf der Seele ihrer Kinder ein Schlachtfeld einrichten, sollten sie sich erst einmal ihr eigenes Gewissen erforschen und sich selbst die "Gretchenfrage" nach der Pflicht stellen.
Meist streiten Väter nach der elterlichen Trennung um das Sorgerecht - und tragischerweise oft nur deshalb, weil die Mütter der gemeinsamen Kinder per Gerichtsbeschluss das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekamen und die damit verbundene Sorgepflicht missachten, die Beziehung zwischen Vater und Kind/ern zu fördern und alles zu unterlassen, was diese behindern, schädigen oder gar verhindern könnte.
Häufig zerstören Mütter die Beziehung zwischen Vater und Kind/ern, weil sie Angst davor haben, dass ihre Kinder durch Verhaltensweisen des Vaters verletzt werden und leiden müssen. Sie haben als Frauen im Lauf der Beziehungsjahre Erfahrungen mit dem Partner gemacht, die zu Misstrauen und Enttäuschungen führten. Sie haben jeden Glauben in die Bereitschaft und/oder Fähigkeit des Mannes verloren, sich zu ändern. Oftmals haben sie auch als Mütter die Erfahrung gemacht, dass die Kinder den Vätern wenig oder eher selten etwas zu bedeuten schienen. Typische Mütter-Aussagen sind: "Der hat sie doch bloß immer abgeschoben." Oder: "Für den waren sie nur interessant, wenn er bei anderen Leuten mit ihnen angeben konnte." Oder: "Der hat doch nur etwas mit ihnen gemacht, wenn er selbst gerade Lust dazu hatte."
Deshalb Hand aufs Herz, Väter: Wie steht es mit der Sorgepflicht? Wie halten Sie es damit? Wollen Sie mit dem Sorgerecht tatsächlich auch die Sorgepflicht? Woran denken Sie als Vater, wenn von Sorgerecht die Rede ist? An Spaß bringende gemeinsame Unternehmungen mit den Kindern, an Radtouren vielleicht, Lagerfeuer, Basteln im Keller, Fußball-Fan-Gebrüll auf der Tribüne im Sportverein? Denken Sie an Schwimmbadrutschpartien, Sommerrodeln und den Besuch im Hochsee-Aquarium?
Oder denken Sie an schmutzige und zerrissene Kinderklamotten, die Sie waschen, bügeln und flicken müssen, an hungrige Schnäbel, die auch dann gefüttert werden wollen, wenn Papa total geschafft und ja sooo müde ist? Denken Sie an Einkäufe mit "Quengelblagen", die von Konsumrausch erfasst in Brüllanfällen zu Boden gehen und sich am allerliebsten vor mitleidsvollen Omis winden? Und das nur, weil Sie Rabenvater den einen lächerlichen Euro für die Tüte Gummibärchen nicht ausgeben wollten, weil das Geld sonst nicht mehr für die Radieschen zum Abendessen gelangt hätte?
Denken Sie an Nachtwachen am Bett, wenn die Kinderstirn so beängstigend glüht und der Notarzt meint, es müssten nicht gleich Antibiotika sein, ein paar Wadenwickel täten es auch? Und das, obwohl Sie als Vater am nächsten Morgen eine wichtige Konferenz haben, bei der Sie weder Knitterfalten im Anzug noch im Gesicht zeigen sollten? Oder denken Sie an Ihren Skatabend mit Freunden, bei dem immer dann, wenn Sie gerade das Blatt der Blätter auf der Hand haben, ein Knirps in der Tür steht, der "solchen Durst" hat, ins Bett gepinkelt hat, nicht einschlafen kann, "bitte, eine Geschichte" möchte, den Teddybär verloren oder "so was Komisches" knacken gehört hat - und Sie wissen, dass Sie besser gleich darauf eingehen und das Skatblatt Skatblatt sein lassen sollten, weil die Kann-nicht-schlafen-Show sonst erst recht los geht?
Sorgerecht und Sorgepflicht partnerschaftlich zu teilen, heißt das für Sie, dass die Mutter Ihrer Kinder alle die Dinge übernimmt, die sie Ihrer Vater-Meinung nach "am besten kann" - weil es Ihnen am angenehmsten ist, wenn Sie diese Dinge nicht übernehmen müssen? Oder heißt es für Sie, dass Sie als Vater nur oder überwiegend diejenigen Angelegenheiten zu übernehmen haben, von denen die Mutter Ihrer Kinder aus ähnlichen Gründen mutmaßt, dass dafür "Du zuständig bist"?
Letztlich wäre beides falsch, denn partnerschaftliches Teilen heißt, aus freier Pflichtanerkennung gemeinsame Verantwortung zu übernehmen und in gleichpflichtiger Zuständigkeit das Recht auf Schönes und weniger Schönes zu teilen.
Gemeinsame Sorge als Wunschziel der "neuen" Väter
Das Sorgerecht steht für die meisten Eltern im Zentrum des Scheidungsorkans. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, des "Verbandes allein erziehender Mütter und Väter" (VAMV e.V.) sowie des Bundesvorstands des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" (VafK e.V.) und ähnlicher Väterinitiativen wird die überwältigende Mehrheit der Ehen mit der Zuweisung des alleinigen Sorgerechts an die Mutter und der Erteilung eines mehr oder minder "großzügigen Umgangsrechts" an den Vater geschieden. In gegenwärtig maximal 17 Prozent der Fälle üben die geschiedenen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht aus. Alleinerziehende Väter sind in der absoluten Minderheit. Auf einen von ihnen kommen im Durchschnitt fünf alleinerziehende Mütter. Allerdings ist hier die Tendenz deutlich steigend.
Der Auslöser für diesen in Mütterkreisen höchste Besorgnis und Verlustängste auslösenden Wandel liegt in der Tatsache begründet, dass vor allem jüngere Väter durch ein verändertes Bewusstsein ihrer Vaterschaft von Anfang an eine intensive Bindung an ihre Kinder entwickelt haben. Als erfahrene Erziehungs- und Versorgungspraktiker nehmen sie sich selbst als alleinsorgefähig wahr und sehen keinen Anlass, die Mutter als bessere Alternative zu bewerten. Vor allem dann, wenn die Mutter das Alleinsorgerecht für sich beansprucht und den Vater aus dem Leben der Kinder drängen will, setzen sich diese Väter immer heftiger und erfolgreicher zur Wehr.
In feministischen Kreisen werden Väter, die um die Verwirklichung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten kämpfen, gern - wie in einem Beitrag des SPIEGEL 51/97 von Sabine Kartte zur Debatte "Väter braucht das Land" - als "armer Tropf", eine kleine "Schar leidgeprüfter Schmerzensmänner", "die neuen Leidfiguren der Männerbewegung" oder "Väter allesamt, die über zerknitterten Kinderfotos weinen" abgetan. Gegen das von diesen Vätern angeprangerte Fehlverhalten der Mütter wird mit empörter Wut ein Zahlenexempel statuiert, wonach eine kleine Anzahl von Müttern, die Väter ausgrenzen und Kinder als Machtmittel missbrauchen, mit dem Massenfehlverhalten von Vätern aufgerechnet wird, die sich um Unterhaltsleistungen drücken und ihre Kinder enttäuschen. Auf diese Weise wird das Fehlverhalten "der paar" Mütter als "lässliche Sünden" unter den Teppich gekehrt und das "Massenfehlverhalten" der Väter an den Pranger gestellt.
Folgerichtig präsentiert der Gesetzgeber einen ganzen Katalog möglicher Strafmaßnahmen gegen "Unterhaltsverbrecher" und nimmt gleichzeitig die prinzipiell als Opfer verstandenen Mütter von Sanktionen nahezu aus.
Tatsächlich ist aber die Anzahl der "Schmerzensmänner" und mit ihnen die der böswilligen Mütter keineswegs so gering, wie suggeriert wird. Auch ist die Anzahl der böswilligen Unterhaltsverweigerer und mit ihnen die Anzahl der verantwortungslos von ihren Vätern im Stich gelassenen Kinder geringer als behauptet. Konkrete Nachfragen der SPD-Fraktion an die CDU-Bundesregierung ergaben dies schon 1993 (Drucksache 12/5052 vom 28.5.1993); dies wird auch heute immer nur widerstrebend eingeräumt.
Nach dem Motto, was keiner weiß, macht niemand heiß, wird der Öffentlichkeit kaum jemals mitgeteilt, dass von zehn barunterhaltspflichtigen Vätern drei ordnungsgemäß zahlen, drei zu wenig zahlen, weil sie nicht mehr haben, drei gar nichts zahlen, weil sie selbst bedürftig sind und nur einer nicht zahlt, weil er nicht zahlen will. Das heißt, sechs von zehn Väter zahlen nur deshalb keinen oder zu wenig Unterhalt, weil sie schon in der Ehe nur ein geringes Einkommen hatten, das für zwei Familien nicht reicht, oder weil sie arbeitslos, bankrott, krank, frühverrentet, sozialhilfeabhängig, inhaftiert wurden oder tot sind. Dass Scheidung meist mit einer gesetzlichen Verwaltung der ehelichen Mängel einhergeht, und selten mit einem Schöpfen aus der materiellen Fülle, wird ebenfalls tunlichst verschwiegen.
Ebenso gern stellen Feministinnen der "Mini-Minderheit" der ausgegrenzten Väter das Leid der millionenfach im Stich gelassenen Kinder gegenüber. Über die Hälfte aller Scheidungswaisen hat nach spätestens einem halben bis einem Jahr keinen Kontakt mehr zum Vater. Wie Sabine Kartte zu wissen glaubte, weil Väter sich der elterlichen Verantwortung am liebsten entziehen.
Väterinitiativen und Fachfrauen wie die Freiburger Psychologin Ursula Ofuatey-Kodjoe, die sich 1995 in einer Studie über "Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter Väter" mit dem Machtkampf um das Kind auseinandersetzte und seitdem zur anerkannten Spezialistin avancierte, oder die Hamburger Professorin Anneke Napp-Peters, die sich im gleichen Jahr mit den Ergebnissen einer Studie in ihrem Buch über "Familien nach der Scheidung" zu Wort meldete, wissen es anders. In der Summe ergeben diese privaten und offiziellen Forschungen, dass die meisten Väter aus folgenden Gründen längerfristig keine Chance haben, Vater zu bleiben:
- Erstens, weil die Mütter in neuen Beziehungen leben und zu deren Schutz alles tun, um den Umgang der Kinder zum leiblichen Vater zu erschweren, zu behindern oder zu boykottieren.
- Zweitens, weil der Gesetzgeber unterhaltspflichtige Väter als Singles schröpft und dazu verpflichtet, notfalls jeden Nebenjob zusätzlich zum Hauptberuf anzunehmen, um die Unterhaltsleistung aufzubringen. Diesen Vätern bleibt folglich kaum Freizeit, die sie den Kindern widmen können.
- Drittens, weil die mit einem geringen Selbstbedarf ihr Leben fristenden Väter die oftmals sehr weiten Reisen zu den mit den Müttern verzogenen Kindern nicht finanzieren können.
- Viertens, weil den meisten der einst einvernehmlich geschiedenen, Unterhalt leistenden Vätern dann, wenn sie erkennen, dass sie aus dem Leben der Kinder gedrängt werden, das Geld fehlt, beim Familiengericht auf eine Abänderung des Sorgerechts zu klagen.
- Fünftens, weil keine neue Partnerschaft es aushält, wenn der Ehemann mindestens alle zwei Wochenenden zu seinen leiblichen Kindern reist und zu diesem Zweck aus dem nach Unterhaltsleistungen ohnedies kargen Familieneinkommen erkleckliche Beträge für Reise- und Übernachtungskosten abzweigen muss.
- Sechstens und nicht zuletzt aber auch, weil Väter resignieren, wenn sie weder den Trennungsschmerz ihrer Kinder, den sie bei jedem Kontakt intensiv spüren, ertragen noch den eigenen und sich zu dessen Vermeidung lieber zurückziehen.
Auch die Ergebnisse neuster Studien wie die der Professoren Proksch und Amendt zeigen, dass sich rund 96 Prozent der Väter nach einem intensiven Kontakt zu ihren Kindern sehnen und sich immer weniger auf die Rolle des "Erzeugers" und "Zahlvaters" reduzieren lassen wollen. Während Feministinnen proklamieren, der Gesetzgeber habe mit der Kindschaftsrechtsreform zum Sommer 1998 auf ein "idealistisches Vaterbild" gesetzt, zeigen die bei Gericht erheblich zunehmenden Sorgerechtsstreitigkeiten, dass reale Väter mit dem vom Gesetzgeber angestrebten gemeinsamen Sorgerecht konform gehen und eher ein Alleinsorgerecht beanspruchen, als ihren Kindern fern zu bleiben.
Lassen Sie sich also nicht entmutigen, liebe Väter, wenn Sie während Ihres Bemühens um ein gemeinsames Sorgerecht oder einen regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern immer wieder lesen oder hören, dass Kinder von ihren Vätern vor allem Geld benötigen. Oder wenn Sie die Forderung hören, dass wahre Väter ihre Liebe zu den Kindern dadurch beweisen, dass sie auf ihr elterliches Sorgerecht zugunsten des Rechtes auf Unterhaltszahlung verzichten.
"Der Mensch lebt nicht von Brot allein", heißt es schon seit biblischen Zeiten, sondern "die Liebe ist das höchste Gut." Dies gilt auch und gerade für Kinder. Sie brauchen zu ihrem Wohl Brot und Liebe. Und zwar nicht nur die Liebe der Mutter und das Brot des Vaters.
Gemeinsames Sorgerecht als Schreckgespenst der Mütter
Ziel der seit dem 1.7.1998 angewandten Kindschaftsrechtsreform war es, die frühere Gerichtspraxis abzuschaffen, welche Massen von Scheidungswaisen produzierte, und Kindern auch nach Trennung und Scheidung beide Eltern zu erhalten. Ausdrücklich erwünscht ist deshalb das gemeinsame Sorgerecht, welches als Normalfall angesehen wird und nur dann abgeändert werden kann, wenn ein Elternteil dies ausdrücklich wünscht und für sich beantragt.
Leider greift das neue Kindschaftsrecht immer noch mit eher mäßigem Erfolg. Da der Gesetzgeber es nicht mit dem scharfen Schwert der Strafandrohung durchsetzt, sondern einzig an die elterliche Vernunft und Verantwortung appelliert, ist es Richter/innen möglich, die Neuregelung zu ignorieren. Angeblich sollen einige feministisch orientierte Anwält/innen Mütter sogar auf die Risiken der gemeinsamen Sorge hinweisen, Ängste schüren und zur Beantragung der alleinigen Sorge raten. Auch zahlreiche Jugendamtsmitarbeiter/innen sollen in dasselbe Horn stoßen.
Bei Müttern, die sich innerlich Lichtjahre von der ehemaligen Liebesbeziehung entfernt haben, finden derartige Ratschläge und Befürchtungen ein offenes Ohr. Der Wunsch, die Ablösung von dem ungeliebten Partner vollkommen zu vollziehen, begünstigt schlechte Erinnerungen und verdrängt die schönen. Nahezu jede Ehefrau und Mutter trägt überreichlich Erinnerungen an unschöne, kränkende, beleidigende oder sogar handgreifliche Szenen mit dem Vater ihrer Kinder mit sich herum. Sie kennen ihn, wenn er jähzornig und aufbrausend, ungerecht und ungeduldig, abweisend oder gleichgültig mit ihnen selbst und den gemeinsamen Kindern umging. Sie haben die Tränen der Kinder erlebt und auch ihre Angst vor zu erwartenden Strafen des Vaters. Sie wissen, wie häufig er Versprechungen machte und nicht einhielt, wie viel wichtiger ihm oft das Bier oder der Sport mit seinen Kumpels war, wie selbstvergessen er stundenlang vor der Mattscheibe sitzen konnte, während die Kinder liebend gern mit ihm gespielt hätten. Unvergessen ist, wie selbstverständlich er sich abseilte und sowohl Mutter als auch Kinder mit der Hausarbeit oder der Langeweile hinter sich ließ. Wie selten und - wenn doch einmal - wie ungeduldig er mit den Kindern an den Hausaufgaben saß, schimpfend und beleidigend statt ruhig und besonnen.
Brauchen Kinder so einen Vater? Diese Frage geht den meisten Müttern irgendwann durch den Kopf. Wenn die Trennungsabsicht manifest ist, genügt der geringste professionelle Zuspruch, um das subjektive Nein zum legitimen Anspruch zu erheben. Väter, die jetzt - erst jetzt, da die Ehe endgültig zerbrochen ist - die Liebe zu ihren Kindern glaubhaft machen wollen, stoßen auf bange Abwehr.
Die häufigsten Argumente von professionellen Berater/innen, die Mütter in ihrer Angst bestärken, lauten,
- dass ihr künftiges Eigenleben ständig durch den Ex-Mann behindert werde.
- dass ihre neue Partnerschaft darunter leiden werde, weil die Kinder den neuen Mann im Leben der Mutter nie als Vater und Erzieher akzeptieren würden, solange der leibliche Vater ständig dazwischen stehe, und der neue Partner schließlich die Flucht ergreifen werde.
- dass die Doppelbeziehung zu neuem und altem Vater die Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen werde.
- dass der Ex-Mann jede Gelegenheit nutzen werde, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen, Entscheidungen der Mutter zu boykottieren und auf jede nur erdenkliche Weise Einfluss auf die Kinder zu nehmen.
- dass die Mutter nicht einmal mehr darüber allein entscheiden könne, ob und wohin sie umzieht, in welche Schule sie die Kinder schickt, wo sie mit ihnen Urlaub macht oder ob eine Operation notwendig ist.
- dass der Ex-Mann die Kinder gegen die Mutter aufhetzen und ihnen ständig den "großen Macker mit der großen Kohle" vorgaukeln werde, bis sie mit dem Wenigen, was die Mutter ihnen bieten könne, unzufrieden seien und den Vater mehr lieben würden.
- dass die Kinder eines nicht allzu fernen Tages sagen, sie wollten zum Vater. Dass sie ebenso wie einst die Mutter auf seinen Charme, seine lockeren Sprüche, sein Lachen und seine Zärtlichkeit hereinfallen könnten, die er dann, wenn er sie braucht, hervorzaubern kann. Und dass sie ebenso betrogen, belogen, getäuscht und enttäuscht werden könnten wie die Mutter und ebenso leiden müssten.
Bei entsprechendem Wohlwollen würde jede Mutter dem Partner eine Chance geben, das Gegenteil zu beweisen. Aber im Scheidungsfall existiert allenfalls ein geringes Restwohlwollen. Gestützt von persönlichen Wünschen und schlechten Erfahrungen sowie den Warnungen professioneller Helfer/innen, wird die Vertreibung des Vaters zum Schutzprojekt im Interesse des Kindes.
Ehe Väter nun den eigenen Heiligenschein oder die Märtyrerkrone wachsen fühlen, muss eines gesagt werden: Viele Väter, die das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen oder bereits erhalten haben, sind auch nicht besser als Mütter. Sie booten ihre Ex-Frauen ebenso gnadenlos aus dem Leben der Kinder aus. Auch sie missbrauchen die ihnen vom Gesetzgeber zugesprochene erzieherische Macht über die Kinder dazu, zugleich die Ex-Frau erziehen und per Strafe klein kriegen zu wollen.
Was ist zu tun?
- Machen Sie sich bewusst, dass Handlungen wie diese bei Müttern und Vätern aus derselben Quelle des Selbstschutzinstinkts entspringen. Wenn Sie diesen nicht mit Hilfe Ihrer Intelligenz auf das wahre Schutzobjekt ausrichten - Ihr Kind -, wird das gestörte Immunsystem Ihrer Seele Amok laufen.
- Kommen Sie einer solchen Entwicklung zuvor, indem Sie als Vater auch dann Ihre elterliche Pflicht zur Teilnahme an der erzieherischen Sorge für Ihre Kinder wahrnehmen, wenn Sie während der Ehe nicht gerade das Idealbild eines Vaters waren. Arbeiten Sie an sich. Nehmen Sie, wenn möglich, die Gelegenheit zu einer Gesprächstherapie wahr, um Ihre Handlungsweise besser erkennen und kontrollieren zu können. Werden Sie Mitglied in einer Väter-Selbsthilfegruppe. Der Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen Scheidungsvätern kann wichtige zwischenmenschliche Impulse und juristische Ratschläge beinhalten.
- Bestehen Sie bei Gericht und im unmittelbaren Umgang mit der Mutter Ihrer Kinder darauf, Ihrer Vaterpflicht zu der Ihnen gesetzlich auferlegten elterlichen Sorge entsprechen zu dürfen.
- Versuchen Sie, bis zur familiengerichtlichen Klärung des Sachverhaltes mit Ihren Kindern regelmäßig zusammen zu kommen. Akzeptieren Sie notfalls auch einen professionell betreuten Umgang in einer sozialen Einrichtung. Alles ist besser als kein Umgang. Vor allem dann, wenn Ihre Kinder noch sehr jung sind, sind häufige, in kurzen Abständen erfolgende Kontaktmöglichkeiten äußerst wichtig, um keine dauerhafte Entfremdung zu riskieren.
Gemeinsames Sorgerecht als Chance
Eltern, die sich zum Wohle des Kindes auf eine partnerschaftliche Erziehung verständigen und einander menschlich genügend nahe stehen, um sich gegenseitig den positiven Umgang mit den gemeinsamen Kindern zuzutrauen, erfahren die Teilung der Familienarbeit als ausgesprochen bereichernd.
Um die gemeinsame Sorge möglichst krisenfrei zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber sie mit Hilfe der §§ 1687, 1687a BGB in zwei Bereiche aufgeteilt: erstens "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung", zweitens "Angelegenheiten des täglichen Lebens". Erstere müssen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern miteinander abklären und entscheiden. Für letztere ist der Elternteil allein zuständig, bei dem die Kinder leben.
Leider gibt es aufgrund der erst kurzzeitigen Neufassung des Kindschaftsrechts erst wenige Grundsatzurteile als Entscheidungshilfen. Dennoch ist klar, dass "Angelegenheiten
von erheblicher Bedeutung"
- stets solche mit weitreichenden Folgen für das Wohl und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sind.
- die Schul- und Berufsausbildung betreffen (auch die Unterbringung des Kindes in einem Internat).
- Krankenbehandlungen oder Operationen ebenso wie die Einbringung des Kindes in eine religiöse oder sektiererische Gemeinschaft umfassen.
- das Erlernen eines kostspieligen Instrumentes, dessen Nutzung, Besitz und Wartung die finanziellen Mittel der Eltern erheblich fordern oder überfordern könnte.
- die Teilnahme an einem kostspieligen und/oder mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbundenen Freizeitsports.
- mit erheblichen Entfernungen verbundene Wohnortwechsel eines Elternteils, welche eine deutliche Belastung des Kindeswohles nach sich ziehen.
"Angelegenheiten des täglichen Lebens" sind beispielsweise,
- die Teilnahme an einem Landschulheimaufenthalt oder einer Klassenfahrt.
- die Bewältigung des schulischen Alltags und damit verbundener alltäglicher Vorkommnisse.
- das Unterbinden des Umgangs mit bestimmten Personen oder Personenkreisen, welche das Wohl des Kindes gefährden oder gefährden könnten.
- Beschränkung des Fernsehkonsums oder der am PC verbrachten Spielzeit, vorübergehender strafweiser Taschengeldentzug, Erteilung von Hausarrest oder ähnliche erzieherische Mittel.
Sicher ist ein solcher Punktekatalog stets individuell abzuklären. Die Zuständigkeit dafür will der Gesetzgeber niemandem entziehen. Durch seine Vorgabe will er Eltern lediglich den Druck zur Regelung jeder Belanglosigkeit nehmen.
Erfahrungsgemäß schützt das Vermeiden von Streitpunkten den nach der Trennung erreichten elterlichen Burgfrieden. Daher reduziert eine entsprechende Listung der Zuständigkeiten das die elterliche Gemeinsamkeit gefährdende Kompetenzgerangel.
Erfolgreiche elterliche Zusammenarbeit trotz Trennung und Scheidung stabilisiert Kinder und macht sie glücklich. Gleichzeitig stabilisiert dies auch die Eltern. Mit der Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht allein gelassen zu werden, bietet den die Kinder betreuenden Müttern spürbare Entlastung und einen Freizeitzugewinn. Wochenenden oder Ferientage, an denen der Vater für die Kinder allein zuständig ist, gehören der Mutter selbst. Sie hat die Chance, ihre eigene Persönlichkeit in freier Zeiteinteilung zu entfalten. Wie vor der Zeit ihrer Mutterschaft entscheidet sie ausschließlich nach eigenem Willen, Lust oder Laune.
Der Vater hingegen, welcher die kinderfreien Zeiträume ebenfalls für seine persönlichen Angelegenheiten nutzen kann, empfindet die Phasen mit Anwesenheit der Kinder als ersehnte und rundherum beglückende Bereicherung. Anders als zur Ehezeit oder als bei der früher bestehenden nichtehelichen Beziehung, ist er nun tagelang ganz allein für die Kinder zuständig. Niemanden rufen zu können, der sowieso "alles besser kann", bedeutet, weder Arbeit noch Verantwortung abwälzen zu können. Gesteigerte Aufmerksamkeit und Offenheit sind die Folge.
Nach anfänglicher Unsicherheit möchten Väter die Phasen mit Anwesenheit der Kinder schon bald nicht mehr missen. Erleichtert und freudig zugleich stellen sie fest, dass sie "mit den Kindern können", dass sie wissen, was zu tun ist, und auch mit den Folgen umgehen können, wenn etwas nicht geklappt hat. Ja, dass es gar nicht schlimm ist, wenn mal etwas nicht klappt. Kinder sind nicht nur äußerlich im Wachstum. Sie sind auch innerlich flexibel. Sie lieben Abwechslung. Sie bringen jede Voraussetzung mit, um mit zwei gleichermaßen positiven aber unterschiedlichen Erziehungsstilen umzugehen. Und solange sie den sicheren Schutz elterlicher Liebe um sich wissen, finden sie nichts aufregender als Neues zu entdecken und auszuprobieren, ihre Grenzen zu erproben und in Lachen auszubrechen, wenn mal etwas schief geht.
Die Sorge des Vaters, vor der mütterlichen Kritik vielleicht nicht standhalten zu können, und die damit verknüpfte Unsicherheit verlieren sich in demselben Maße, wie er sich selbst als fähig zur Versorgung von Kindern erlebt. Vater und Kinder merken, dass sie einander einschätzen und sich aufeinander verlassen können. Vielleicht entdecken sie einander erstmals bewusst.
Nach einer gewissen Eingewöhnungs- und Umstellungsphase genießen beide Eltern ebenso wie die Kinder das wechselseitig nutzbringende Miteinander. Sie müssen es nur wagen, sich zu vertrauen, obwohl sie als Liebespaar enttäuscht voneinander sind, und einander gegenseitig die Chance geben, sich als Elternpaar zu bewähren.
Was Mütter sich von Vätern wünschen, damit der Umgang klappt
Es ist seltsam, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass Männer oftmals schlicht nicht wissen, was Frauen von ihnen wollen, und dies auch so bleibt, wenn sie Eltern sind. Das wirkt sich in der Krisenfamilie meist so aus, dass Mütter Angst um ihre Kinder haben, "wenn Papa, dieser Chaot, mit ihnen was macht." Und dass Väter überzeugt sind, die Mutter seiner Kinder "habe einen an der Klatsche", weil sie "keinem was zutraut".
Um diese Vorstellungen und die damit verbundenen Gefühle in den Griff zu kriegen, müssen Eltern miteinander reden: Abklären, was sie wollen, was sie geben können und was sie nehmen müssen, das Wie und Wo und Wann abstecken und feste Regeln setzen. Zusätzlich sind Vereinbarungen zu treffen, wie Fehlverhalten zu vermeiden oder sogar zu "bestrafen" ist.
Wunschzettel:
- Der Vater soll zuverlässig sein.
- Er soll sich nicht um Unterhaltszahlungen drücken, sondern einen Dauerauftrag ausfüllen und sich an unvorhersehbaren, unvermeidlichen Ausgaben für die Kinder beteiligen.
- Es soll für ihn selbstverständlich sein, den Unterhalt zu zahlen. Er soll die Mutter deshalb nicht demütigen oder sie behandeln, als würde sie ihm Unrecht antun. Er soll wissen, dass die Mutter ihren Anteil an Unterhalt leistet. Und sie demütigt die Kinder auch nicht, obwohl sie von ihr versorgt werden müssen.
- Er soll die Mutter nicht beschämen, indem er bei jedem Umgangstermin betont, wie teuer ihm diese mit den Kindern verbrachte Zeit käme und ob die Mutter dazu nichts von ihrem Unterhalt beisteuern oder auf einen Teil des Unterhalts verzichten wolle. Auch wenn diese weiß, dass die Lebenshaltungskosten mit Kinder höher sind als ohne, hat sie meist nicht die Mittel, ihre laufenden Verpflichtungen zu kürzen und dem Vater einen Zuschuss zum Umgangswochenende zu geben.
- Er soll Kinder erziehen, indem er ihnen Liebe zeigt, Lob ausspricht, Anerkennung gibt und Mut macht.
- Er soll sie nicht mit seinem Tadel nieder machen, sie anbrüllen und einschüchtern, sondern seine schlechte Laune am Arbeitsplatz lassen und ein freundliches Gesicht machen, wenn er von der Arbeit kommt.
- Er soll den Kindern keine Versprechungen geben, die er nicht hält.
- Er soll sie nicht anlügen. Auch wenn er meint, dass es ja bloß ein Witz oder ein Spiel war.
- Er soll den Kindern beweisen, dass er sie nicht verlässt. Dazu muss er für sie erreichbar sein, wenn sie ihn brauchen, und auch kommen, wenn er gebraucht wird. Wenn er nur dann kommt, wenn er Zeit oder gerade Lust dazu hat - sodass es ein Besuch ist, den er vor allem zu seinem eigenen Besten will -, ist das unehrlich gegenüber den Kindern.
- Er soll nicht beleidigt sein, wenn die Kinder an einem Umgangstag keine Lust haben und lieber zu einer Freundin wollen, weil sie Geburtstag feiert oder sie beide spielen wollen. Das kann die Mutter nicht immer verhindern.
- Die Kinder sollen einen ganz natürlichen Umgang mit ihrem Vater haben. Dazu gehört, dass sie auch mal ganz überraschend keine Lust haben dürfen. Wenn der Vater das nicht akzeptiert, sondern meint, wenn er kommt, muss das Kind sich auf ihn gefreut haben und sofort für ihn da sein, kann es in Wirklichkeit ganz anders sein. Das heißt ja nicht, dass das Kind ihn nicht liebt. Aber Kinder haben ihre eigenen Pläne. Sie funktionieren eben nicht immer so, wie Eltern meinen. Wenn der Vater dann vor der Tür steht, muss die Mutter so tun, als wäre keiner zu Hause. Was soll sie denn machen, wenn das Kind keine Lust hat, ihn zu sehen? Auch wenn Eltern am Tag vorher noch ausgemacht haben, dass der Vater kommt, kann die Mutter das Kind nicht zwingen, mit dem Vater zusammen zu sein. Das ist gegen jede partnerschaftliche Erziehung zur Eigenständigkeit des Kindes. Väter, die das nicht begreifen, respektieren Kinder nicht wirklich. Stattdessen bilden sie sich ein, die Mutter hätte den Umgang behindert, und sind wütend.
- Er soll von den Kindern kein Verhalten verlangen und durchsetzen, das er selbst nicht zeigt. Er soll Vorbild sein und sich entsprechend benehmen.
- Er soll die Kinder nicht schlagen. Er soll sich klar machen, dass Kinder klein sind, schwach sind und keine Chance haben, sich gegen ihn zu wehren. Wie würde er sich denn fühlen, wenn er von seinem Chef jedes Mal geschlagen würde, wenn er mal ein Wort sagt, das diesem nicht passt, oder wenn er einen Fehler bei der Arbeit gemacht hat oder ungewaschen ins Bett liegt?
- Er soll die Mutter nicht vor den Kindern schlecht machen. Wenn sie etwas falsch gemacht hat, soll er nicht behaupten, es war richtig. Aber er soll den Kindern erklären, dass jeder einmal Fehler macht - auch die Mutter. Er soll die Kritikfähigkeit der Kinder nicht verhindern, sondern fördern. Aber er soll sie auch das Verstehen und Verzeihen lehren.
- Er soll die Kinder nicht in seine persönlichen Sorgen einweihen, wenn diese die Kinder beunruhigen oder ängstigen. Die Kinder sind nicht dazu da, den Vater zu stützen, sondern umgekehrt.
- Er soll die Kinder nicht zu Liebesbeweisen zwingen und sie nicht vor die Wahl stellen, wen sie lieber haben, Mutti oder Vati. Die Kinder werden dann lügen oder bekommen ein schlechtes Gewissen.
- Er soll die Kinder jeden Tag ein paar Minuten lang anrufen. Und zwar jedes Kind - nicht nur eines. Die anderen warten auch. Wenn er nicht mit ihnen spricht, sind sie traurig und eifersüchtig, weil sie glauben, dass er sie weniger liebt. Die Mutter muss dann versuchen, die Kinder zu trösten und ihnen das Verhalten des Vaters so zu erklären, dass es sie nicht mehr schmerzt. Wenn der Vater sich öfter so verhält, kann die Mutter dies nicht mehr ausgleichen. Dann behauptet der Vater, sie habe die Kinder gegen ihn aufgehetzt. Er ist wütend auf die Mutter. Die Kinder solidarisieren sich mit der Mutter, weil sie genau wissen, was wirklich passiert ist. Irgendwann wollen sie nicht mehr mit dem Vater reden. Dann behauptet der Vater, es sei Schuld der Mutter.
- Wenn er nicht jeden Tag anrufen will, soll er einen Tag ausmachen, an dem er es tut. Daran muss er sich halten. Die Kinder warten sonst vergeblich und sind von ihm enttäuscht.
- Wenn er nicht anrufen will, soll er jede Woche eine Karte an die Kinder schreiben. Aber entweder an alle zusammen oder an jedes eine Karte.
- Er soll sich wirklich für die Kinder interessieren, nicht ständig vergessen, was sie gern mögen und was nicht, und ihnen bei der Lösung von Alltagsproblemen beistehen - auch dann, wenn die Kinder weit weg wohnen und er sie nicht so oft sieht. Es gibt ja ein Telefon oder die Post.
- Er soll den Kummer der Kinder ernst nehmen, also nicht sagen, das ist doch nichts, das vergeht schon wieder. Er soll sich Zeit nehmen zum Zuhören und nicht mit den Gedanken ganz woanders sein. Kinder merken das.
- Er soll mit den Kindern nicht ständig etwas Tolles unternehmen. Er soll ihnen nicht dauernd etwas zu bieten versuchen. Er kann sie nicht kaufen. Und sie lieben ihn nicht stärker, weil er so ein Held ist. Er soll ein wichtiger Mensch für die Kinder sein, kein Alleinunterhalter. Ein solches Angebot misslingt auf Dauer, weil
- die Ansprüche der Kinder dadurch hoch geschraubt werden.
- Mütter die Angebote für ihre Kinder aus Geldmangel oder anderen Gründen klein halten (müssen).
- der Vater ein schlechtes Gewissen bei der Mutter weckt, wenn er trotz seines eigenen Geldmangels mehr bietet. Daraus entsteht die Angst, in der Wertschätzung der Kinder hinter den Vater zurückgedrängt zu werden.
- Er soll die Kinder nicht umerziehen wollen, wenn er sie sieht. Kinder sind keine Wachsfiguren. Sie müssen nicht ständig geknetet und verbogen werden. Wenn er sie nicht so mag, wie sie sind, spüren Kinder das.
- Im Umgang zwischen Mutter und Vater bestehen Mütter auf Verbindlichkeiten. Vielleicht haben sie den Vater während der Ehe als unzuverlässig wahrgenommen, als Despoten oder Egoisten. Die Erwartungshaltung liegt ständig auf der Lauer, bei kleinsten Parallelitäten den Umgang mit dem Vater als für das Kind ähnlich belastend zu bewerten. Der Vater sollte es sich deshalb zur Regel machen, Absprachen und Vereinbarungen genau einhalten - und zwar auch dann, wenn er dies als Blödsinn verachtet.
- Unvorhergesehene Terminverschiebungen müssen unbedingt sofort mit der Mutter besprochen werden. Sie in Unruhe und in die Angst zu versetzen, es könne den Kindern beim Vater etwas zugestoßen sein, wirken sich als Gift auf künftige Umgangszeiten aus.
- Väter erwarten oft, dass Mütter die gemeinsamen Kinder zu einem bestimmten Treffpunkt bringen, wo er sie dann abholen und zu sich mitnehmen kann. Mütter sind damit selten einverstanden. Sie planen und nutzen die kinderfreie Zeit für ihre eigenen Unternehmungen. Die Anspruchshaltung der Väter bringt viele Mütter dazu, künftig den Umgang zu verweigern. Akzeptabel fänden sie es hingegen, wenn der Vater frühzeitig Absprachen mit der Mutter treffen würde, weil sie dann eventuell umdisponieren könnten.
- Insgesamt wünschen sich Mütter, dass der Vater das Kind nicht in Konflikte stürzt. Er soll nicht erwarten, dass die zwischen Kind und Mutter getroffenen Vereinbarungen weniger wichtig sind als seine eigenen. Ein Kind, das der Mutter versprochen hat, um sechs Uhr zu Hause zu sein, sollte auch um diese Uhrzeit dort sein. Kann es sein Wort nicht halten, bekommt es ein schlechtes Gewissen und Loyalitätskonflikte. Diese belasten das Kind. Mütter stellen anschließend fest, dass es nach dem Besuch beim Vater schlecht schläft oder Bauchweh hat. Spontan neigen sie dazu, das Kind vor einer Wiederholung zu schützen und den Umgang zu verweigern.
Vaterschaft nach der Trennung von der Partnerin ist nicht leicht. Aber Mutterschaft auch nicht. Einfacher wird es für Vater, Mutter und Kinder, wenn die Eltern Sorgerecht und Sorgepflicht ernst nehmen. Sie sollten in ihrem neuen Leben als wichtigste Grundsatzregel verinnerlichen, dass man sich wohl von Tisch und Bett scheiden lassen kann, von seinen gemeinsamen Kindern aber nicht. Elternschaft ist für immer.
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