Karins Kommentar zur

 

Pressemitteilung zur Diskussion um den Tod von Kevin
Studie zur Situation gefährdeter Kinder in Trennungs/Scheidungsfamilien
von Frau (Junior) Prof. Dr. Maud Zitelmann, Osnabrück

 
7. November 2006

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Zitelmann,

mit großem Interesse lese ich von Ihrer Studie in Osnabrück, deren Ergebnisse sich in weiten Teilen mit denen meiner online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt decken.

Anders als Ihre Studie bezieht meine Umfrage auch Eltern und Kinder/Jugendliche ein, die keine Notaufnahme- Erfahrungen machten, aber dennoch eine Herausnahme aus dem Elternhaus bzw. einen Kindesentzug erlitten und mit diesen traumatischen Erfahrungen ebenso lebenslang zu kämpfen hatten/haben wie beispielsweise sexuelle Missbrauchsopfer.

In der ganz überwiegenden Zahl dieser Fälle handelt es sich dabei um Kinder, die ihren Eltern entzogen wurden, ohne dass eine elterliche Straftat vorausgegangen oder später zu ermitteln gewesen wäre. Zur Herausnahme genügten dem Jugendamt sowohl die ungeprüfte Denunziation durch Dritte, der ungesicherten Verdacht einer Bezugsperson, die Bitte einer Mutter um temporäre Familienhilfe, die körperliche Behinderung eines Elternteils oder díe unbewiesene persönliche Negativ- Meinung eines Jugendamtmitarbeiters über einen oder beide Elternteile.

In erschreckend vielen anderen Fällen genügten ernsthafte Zeugenaussagen und konkrete Beweise für eine tatsächliche Schädigung eines Kinder zur notwendigen schützenden Herausnahme durch das Jugendamt nicht.

Der Fall Kevin ist hinsichtlich einer Willkür- oder Unfähigkeitsentscheidung bestimmter Jugendamtsmitarbeiter/innen leider nur die Spitze des Eisberges. Dennoch wurde und wird die behördliche Macht der Institution Jugendamt gesetzlich immer weiter gestärkt, ohne dass vor einer solchen Stärkung die Fachkompetenz der Entscheidungsträger/innen verbessert und eine zentral Kontrollbehörde geschaffen worden wäre, welche strittige Entscheidungen überprüft, Fehlentscheidungen vorbeugt bzw. diese gegebenenfalls korrigiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

Namhafte Persönlichkeiten wie etwa Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Köppel aus München werden seit Jahren nicht müde, die Abschaffung des "rechtsleeren Raumes" zu fordern, in dem das Jugendamt bislang agiert. Verzweifelte Eltern formieren sich zu einer wachsenden Flut von Selbsthilfegruppen gegen die ihnen und ihren Kindern angetane Amtswillkür. Vor wenigen Jahren wurde deshalb in Bad Boll bereits eine Tagung abgehalten, auf der sich eine Jugendamtsmitarbeiterin empörte: "Wir sind doch keine Kinderklaubehörde."

Dennoch stießen sowohl die Mahnungen und Forderungen von Rechtsexperten, Psychologen und Sozialwissenschaftlern als auch die Wut der Bevölkerung bei den Verantwortlichen in Bonn und jetzt Berlin stets auf taube Ohren.

Hätten die verantwortlichen Regierenden nicht konsequent die Ohren vor derartigen Forderungen und massiven Klagen aus der Bevölkerung verschlossen, sondern endlich eine zentrale Kontrollbehörde zur Überprüfung des Jugendamts eingerichtet, könnten der kleine Kevin und grausam viele andere Kinder noch leben, die durch die unzulängliche Arbeit bestimmter Jugendamtsmitarbeiter/innen unbeschützt blieben.

In Ihrer Studie ermittelten Sie, sehr geehrte Frau Prof. Dr. Zitelmann, dass Richter sich viel zu selten die Zeit nehmen, Eltern und Kinder zur Sache zu befragen.

Auch das kann ich durch die Ergebnisse meiner online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt bestätigen. In fast allen 669 der bisher von mir eruierten und ausgewerteten Fällen gab es zur Zeit der Herausnahme der Kinder keinen richterlichen Beschluss. Ebenfalls in fast allen diesen Fällen wurde ein solcher in einem Zeitraum von drei Tagen bis zu mehreren Wochen nachträglich beantragt und ohne Anhörung von Eltern/Kindern erteilt.

In der überwiegenden Mehrheit wurde dieser richterliche Beschluss ohne vorherige Anhörung von Eltern und Kindern als vorläufige Entscheidung erlassen und weitere Wochen oder auch Monate später in der Regel nach Anhörung der Betroffenen bestätigt. Selbst wenn die Lektüre der Stellungnahmen des Jugendamts die Unzulänglichkeit der Jugendamtsarbeit beweist, nehmen die verantwortlichen Richter dies in der Regel nicht zur Kenntnis.

Frau Richterin D. vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte unlängst anlässlich eines Vortrags, dass das Familiengericht auf die Zuarbeit und die Fachlichkeit des Jugendamts angewiesen sei und deshalb keinen Beschluss gegen das Jugendamt ergehen lasse. Wenn das Jugendamt einen Beschluss nicht mittrage, müsse davon ausgegangen werden, dass er nicht durchsetzbar sei. Damit sei niemandem gedient.

Dies erklärt, warum immer öfter der Anschein entsteht, dass die wahren Richter in Familien- und Kindschaftssachen im Jugendamt sitzen.

Wenngleich es in Deutschland ein Gesetz gegen erzieherische Gewalt und seelische Grausamkeit gibt, zeigt meine online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt, dass sehr viele Kinder nach der meist überfallartigen Herausnahme aus dem Elternhaus vor ihren Eltern an unbekanntem Ort versteckt, von ihren Geschwistern getrennt und jeder Kontakt zu den Eltern, auch zu Geschwistern und anderen Familienangehörigen, untersagt wurde. In einigen Fällen kam es vor, dass Kinder im Alter von 11 -13 Jahren in Handschellen aus der Schule in die Fremdunterbringung abgeführt wurden, weil sie den Jugendamtsmitarbeitern nicht freiwillig folgen wollten.

Häufig wurde den durch die Trennung von ihrer eigenen Familie schwer traumatisierten Kindern/Jugendlichen mitgeteilt, ihre Eltern wollten sie nicht mehr haben. Sehr oft wurde ihnen gedroht, bei einem unerlaubtenWiedersehen müssten die Eltern ins Gefängnis. In anderen Fällen wurden die Kinder/Jugendlichen im Heim oder bei Pflegefamilien sexuell missbraucht und misshandelt, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, sich dagegen wehren zu können. In einem Fall wurde ein kleiner Junge unter der Obhut der vom Jugendamt bestellte Pflegeeltern so schwer misshandelt, dass ihm seine Geschlechtsteile operativ abgenommen werden mussten. Obwohl er im Krankenhaus flehentlich um einen Besuch seines Vaters bettelte, durfte der vor der Zimmertür wartende Vater das Kind nicht sehen. Wie der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter meinte, müsse das Kind zur Ruhe kommen. Durch ein Wiedersehen mit dem Vater werde das Kindeswohl verletzt. Nach seiner Genesung wurde das Kind in die Pflegefamilie zurück verbracht. Dort war ja nur der Unterleib des Kindes irreparabel verletzt worden, nicht das Kindeswohl.

Nicht selten versuchen ihren Eltern entrissene Kinder sich aus Kummer und Heimweh das Leben zu nehmen. Andere fügen sich durch Ritzen, glühende Zigaretten, Essstörungen und Drogen körperliche Schmerzen zu, um den Seelenschmerz zu überdecken. Wieder andere reißen aus dem Kinderheim oder bei ihren Pflegefamilien aus und leben lieber auf der Straße, als weiterhin bei ihren professionellen Betreuern.

Es mag überspitzt ausgedrückt sein, doch heute geschieht Kindern und Eltern im Namen des Kindeswohls oftmals ebenso ungeprüft und denunziatorisch Unrecht wie im Namen Gottes zur Zeit der Inquisition und Hexenverbrennung.

In etlichen Fällen wurde Deutschland wegen dieser unberechtigten Kindesherausnahmen vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Aus diesem Grund möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Prof. Dr. Zitelmann, dazu anregen, nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Kindesherausnahmen immer ineinem elterlichen Fehlverhalten begründet sind. Sehr oft handelt es sich bei Kindesherausnahmen um vermeidbare menschliche Fehlentscheidungen bestimmter Jugendamtsmitarbeiter und bestimmter eng mit ihnen zusammenarbeitenden Gutachter und Familienrichter beiderlei Geschlechts.

Sie haben Recht, zur Vermeidung derartiger Fehlentscheidungen im Jugendamt besteht die dringende Notwendigkeit der nachdrücklichen richterlichen Prüfung aller Kindesentzugsbegehren vor Erteilung eines Herausnahmebeschlusses. Dazu muss die ebenso fachkompetente wie einfühlsame Anhörung von Eltern und Kindern gehören und die erkennbare Absicht der verantwortlichen Entscheidungsträger, eine Familie nicht allein unter dem Gesichtspunkt ihres Versagens zu beurteilen.

Kindesherausnahme ist ein ungeheuer schwerer Eingriff in Kinder- und Elternleben. Die Folgen eines solchen Eltern- bzw. Kindesverlustes sind lebenslang.

Deshalb muss endlich eine konkrete Definition der Worthülse "Kindeswohl" erfolgen. Niemand wird erwarten, diesen Begriff perfekt zu erfassen. Es ist jedoch ein Leichtes, die Mindestanforderungen zu definieren und gesetzlich festzuschreiben, die erfüllt sein müssen, um das Wohl eines Kindes zu garantieren.

Ebenso bedarf es endlich eigener Kinderrechte im Grundgesetz. Kinderrechte im Elternrecht anzusiedeln, reicht nicht. Im Gegenteil, diese besitzrechtliche Zuordnung verleitet dazu, Kinder wie bewegliche Habe zu behandeln und beliebig zu verschieben. Ein Staatsanwalt sagte unlängst in einem der von mir untersuchten Fälle, er wisse, dass seine vom Jugendamt befürwortete Entscheidung gegen das Kindeswohl gewesen und das Kind jetzt verzweifelt sei. Das werde jedoch schnell vergehen. Man wisse ja, dass Kinderlachen und Kinderweinen eng beisammen lägen.

Kindesentzug und Kindesherausnahme sind Verstöße gegen das Recht des Kindes auf seine beiden Eltern und familiäre Geborgenheit. Kinder bedürfen der Liebe und Fürsorge ihrer eigenen Eltern. Und wenn diese Eltern ihren Kindern nicht instinktiv gerecht werden können, so bedürfen die Eltern der konkreten und nachweislichen Hilfe, um dies zu erlernen. Erst wenn sie dies ablehnen oder trotz Hilfe nicht erfassen, - erst dann darf als ultima ratio die Trennung des Kindes von den eigenen Eltern erfolgen.

Eine Kindesherausnahme ohne Gerichtsbeschluss, bloß auf Grund eines durch nichts gesicherten Verdachts, als Blitz-Zugriff wie aus dem Hinterhalt angeordnet, ein Verstecken der Kinder vor ihren Eltern auf unbestimmte Zeit an stets geheimem Ort, eine Verweigerung jeder Form des Kontakts ohne rechtstatsächlichen Nachweis einer Schädigung des Kindes durch seine Eltern, - das ist gegen die Menschenwürde. Dergleichen darf es in einem hoch zivilisierten Land wie Deutschland nicht geben.

Ich biete mich Ihnen deshalb eine Zusammenarbeit an und stehe Ihren etwaigen Fragen zur Verfügung. Sie erreichen mich per eMail oder wochentags auch telefonisch ab 11 Uhr bis ca. 17 Uhr. Meine Telefonnummer teile ich Ihnen auf Anfrage per eMail mit.

Mit besten Grüßen,
Dr. Karin Jäckel

Dr.Karin Jäckel
Autorin
http://www.karin-jaeckel.de