Karin an
Hans-Gert Pöttering,
Präsident des Europäischen
Parlaments:
Fachaufsicht für das Jugendamt


Von: Karin Jäckel
Gesendet: Donnerstag, 13. November 2008 16:51
An: hans-gert.poettering@europarl.europa.eu
Betreff: Erbitte Ihre Unterstützung gg
Menschenrechtsverletzungen

Sehr geehrter Herr Pöttering,

mit dieser eMail-Nachricht wende ich mich an Sie, weil ich Sie um tatkräftige Hilfe gegen schwere Menschenrechtsverletzungen bitten möchte, die in unserem Land (Deutschland) alltäglich gegen Kinder, Jugendliche und Eltern verübt werden, indem man ihnen das Recht und die Möglichkeit nimmt, als Familienmitglieder zusammen zu leben.

Damit Sie wissen, wer Sie um diese Hilfe bittet, stelle ich mich Ihnen gern kurz vor:
Mein Name ist Karin Jäckel. Ich bin deutsche Bürgerin, Mutter von drei bereits erwachsenen jungen Söhnen, verheiratet und von Beruf promovierte Kunsthistorikerin und Germanistin, die als Autorin und Journalistin publizistisch tätig ist.
Viele meiner Bücher thematisieren reale Lebenserfahrungen von Kindern und Eltern(teilen) in schweren Lebenskrisen. Ich verstehe meine Arbeit als ein Stück Lebenshilfe.
Wenn Sie möchten, können Sie auf meiner Webseite mehr über meine Arbeit und meine Person erfahren: www.karin-jaeckel.de

Im Zusammenhang meines seit über 30 Jahren ausgeübten Berufes habe ich viele Menschen interviewt und oft langjährig durch die Tiefen ihres Lebens begleitet. Deshalb stieß und stoße ich zunehmend auf seelisch auf höchste belastete Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern nicht mehr sehen dürfen und umgekehrt, weil ihnen dieses Geburts- bzw. Menschenrecht genommen wurde.
Dabei handelt es sich sowohl um so genannte Trennungs- und Scheidungskinder, als auch um Kinder aus intakten Familien, um Kinder allein erziehender Mütter/Väter und um behinderte Kinder sowie um Kinder behinderter Eltern. Nicht zu vergessen um Kinder aus binationalen Elternbeziehungen, die durch Kindesentziehung in aller Regel ihren ausländischen Elternteil und dessen Familie verlieren.

Gegenwärtig werden laut offiziellen Zahlen täglich mindestens 77 Kinder und Jugendliche in behördliche Obhut genommen, wobei die Kindesentziehungen, die gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern erfolgen, in raschem Maße zunehmen.
Basis dieser Zunahme ist die Gesetzgebung aus Herbst 2005, die Kindesentziehung auf Verdacht verlangt und Jugendamtsmitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen droht, falls sie diesem Verdacht nicht folgten. Wobei zu beobachten ist, dass selbst schweres und erwiesenes Fehlverhalten von Jugendamtsmitarbeitern letztlich nicht zur Bestrafung führt, weil die Gerichte eine Bestrafung als kontraproduktiv zur Arbeit des Jugendamts werten und daher unterlassen. Ich verweise hier auf medienbekannte Kinder wie Kevin aus Bremen oder Lea-Sophie aus Hamburg, die ihren Eltern nicht entzogen wurden, obwohl diese dem Jugendamt als hoch problematisch bekannt waren und dennoch keine Bestrafung der ihre Jugendhelfer erfolgte.

Bereits im November 1996 fand in Bad Boll eine Tagung zum Thema Kindesentziehungen statt, weil immer mehr Eltern sich mit Klagen an das Bundesfamilienministerium wandten. Die Dokumentation zu dieser Tagung trägt den Titel "Wir sind doch keine Kinderklaubehörde! Kindeswohl - Dilemma und Praxis der Jugendämter". (epd-Dokumentation Nr. 6/97, 3.2.1997, Hg Gemeinschaftswerk der Evang. Publizistik e.V., Frankfurt)
Referenten der Veranstaltung waren u.a. Prof. Dr. Heinrich Kupffer (Dt. Kinderschutzbund), Prof. Dr. Uwe Jopt (Psychologe und Gutachter, Bielefeld), Vormundschaftsrichter Dr. Wolfgang Raack (Kerpen), Familienrichter Ernst Elmar Bergmann (AG Mönchengladbach-Reydt), deren Ausführungen in erschreckendem Ausmaß Missstände in der kommunalen Behörde Jugendamt aufzeigten.

Wenngleich das 1998 in Kraft getretene neue deutsche Kindschaftsrecht allen Kindern ein Recht auf beide Eltern zubilligt, gibt es heute weiterhin und mehr denn je zuvor Kindesentziehungen und Umgangsverbote. Diese gehen mit Eltern-Kind-Entfremdung einher und machen Kinder in immer größerem Ausmaß seelisch krank, so dass bereits jedes fünfte Kind als verhaltensgestört gilt und die Praxen von Kinderpsychologen und -therapeuten den Bedarf nur noch bei oft monatelangen Wartezeiten erfüllen können und Experten seit langem öffentlich darüber Klage führen.

Dass Kindesentzug in Einzelfällen die ultima ratio sein muss, steht außer Zweifel.

Wie aber der Kindesentzug durchgeführt wird, kann und darf nicht mit brutaler Gewalt, Heimlichkeit und jeglicher Informationsverweigerung gegenüber Eltern und Kinder oder gar den furchtbarsten Lügen verbunden sein.
Genau das ist es aber nur allzu oft.

Kinder werden ohne Vorabinformation und Wissen der Eltern aus dem Kindergarten, aus der Schule abgeholt. Sie werden mit Polizeigewalt abgeführt. In mir bekannten Fällen wurden ihnen Handschellen angelegt, weil sie sich wehrten.
Sie werden, nur mit dem, was sie auf dem Leibe tragen, in ihnen wildfremde "Bereitschaftsfamilien" des Jugendamts deportiert, wo sie versteckt und eingesperrt werden. Sehr oft sind diese Bereitschaftspfleger/innen bereits 60 und mehr Jahre alt und versorgen so viele Kinder, dass sie als leibliche Eltern dieser Kinderschar beim Jugendamt unter Verdacht gerieten, ihnen nicht gerecht werden zu können und sie zu vernachlässigen.
Die ihnen überantworteten Kinder müssen in der Schule, in der sie als Neuzugang in einer fremden Klasse angemeldet werden, meist den Nachnamen ihrer Pflegeeltern angeben und werden auf dem Schulgelände von der Lehrerschaft überwacht. Sie dürfen sich nicht frei mit anderen Kindern treffen. Und auf ihre sehnsüchtigen Fragen nach den Eltern wird ihnen vorgelogen, die Eltern seien tot oder schlecht oder ins Gefängnis gekommen.

Den Eltern wiederum wird verheimlicht, wohin die Kinder behördlich verschleppt wurden. Viele bekommen keinen Gerichtsbeschluss über die Kindesentziehung zu Gesicht und erfahren erstmals bei der Wochen später stattfindenden ersten Anhörung bei Gericht, was ihnen vorgeworfen wird. Weder können sie mit ihren Kindern sprechen, noch wird den Kindern Post der Eltern ausgehändigt oder ein lieber Gruß übermittelt. Billigt ihnen das Gericht ein Umgangsrecht zu, wird dieses oftmals nur unter Beobachtung gewährt oder auf Gutdünken des Jugendamts verweigert und ausgesetzt. Letzteres geschieht besonders oft dann, wenn die um ihre Kinder kämpfenden Eltern an die Öffentlichkeit drängen und Namen oder Örtlichkeiten nennen.
Hier ist der Fall Mosuch zu nennen, der sich in Stuttgart abspielt und einen Säugling betrifft, der den Eltern nach der Geburt nicht überantwortet wurde, weil die Mutter einen so genannten Babyblues erlitt und das Jugendamt den erstmals Vater Gewordenen für nicht fähig hielt, ein kleines Mädchen zu versorgen. Mehr darüber können Sie unter www.akte-nina.com erfahren.

Kommt es in seltenen Fällen zur Herausgabe der Kinder an die Eltern, sind die Kinder seelisch schwer belastet. Meist nässen und koten sie ein, leiden unter Verlassenheitsängsten und Albträumen, sind in der Schulleistung abgefallen, geraten schnell in aggressive Panikzustände und agieren autoaggressiv durch Ritzen, Selbstverbrennung, Kopfschlagen usw. In aller Regel kommen sie zudem in abgetragener, ungepflegter, den Eltern fremder Kleidung zurück, so dass sie komplett neu eingekleidet werden müssen.

Herr Marcin Libicki, dem Hunderte von Petitionen internationaler Eltern(teile) vorliegen, die ihre Kinder auf Grund einer behördlichen Entscheidung nicht mehr sehen dürfen, bezeichnete die Handlungsweise des Jugendamts gegenüber Eltern und Kindern in einem Zeitungsinterview als "brutale Methoden."

Seit den 90er Jahren formiert sich der elterliche Widerstand gegen behördliche Kindesentziehungen und Umgangsverweigerungen gegenüber Eltern, die ihre Kinder lieben und dringend deren Aufwachsen erleben und erzieherisch begleiten wollen. Inzwischen sind weltweit Selbsthilfegruppen entstanden, die sich gegen diesen "Kinderklau" zur Wehr setzen und auf die Verletzung ihrer Menschenrechte aufmerksam machen wollen. Bei Eingabe dieses zum geflügelten Wort gewordenen Titelbegriffs der Tagungsbroschüre aus Bad Boll in die Suchmaschinen des Internet springen Fluten von Links auf.

Eine der aktuellen gemeinschaftlichen Anstrengungen internationaler Eltern, denen auch ich mich angeschlossen habe, ist eine Massen-Petition an die EU-Petitionskommission, die gegenwärtig mindestens 400 angenommene Petitionen umfasst und anhaltend weitere Petitionen nach Brüssel bringt.
Nach einer Anhörung der Petenten im Jahr 2007 erklärte der Petitionsvorsitzende, einen "Initiativbericht" in Auftrag geben zu wollen, der die Handlungsweise der Jugendämter prüft. Wie ich aus einem Zeitungsinterview mit Herrn Libicki in einer polnischen Zeitung erfahren habe, lehnt Deutschland die öffentliche Anhörung zum Thema jedoch ab.

Warum diese Ablehnung erfolgt, kann sich jedermann unschwer denken, der sich je mit dem Leid der Kinder und Eltern befasst hat, das ihnen durch Kindesentziehungen des Jugendamts als Zuarbeiter der Familiengerichte angetan wurde.

Ich selbst kann auf Grund meiner publizistischen Arbeit und einer seit langem laufenden online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt auf Tausende von Eltern und Kindern verweisen, die unter Kindesentzug leiden und sich nichts sehnlicher wünschen, als zusammen zu sein.

Wie Kinder unter dem Elternentzug leiden, mag Ihnen ein Brief zeigen, den ich Ihnen als Anlage mitsende.
Der Verfasser ist ein Junge, der ihn in seiner Verzweiflung an die zuständige Richterin schrieb, um sie anzuflehen, ihn nach Hause gehen zu lassen.
Es handelt sich bei ihm um den Sohn einer allein erziehenden Mutter. Er wurde in der Schule so heftig gemobbt, dass er eine psychologisch attestierte Schulangst entwickelte und dem Unterricht immer öfter fern bleiben musste.
In ihrer Not wandte die Mutter sich an die Schulleitung, die jede Hilfe ablehnte, sowie an das Jugendamt. Dieses befragte den Schulleiter, der den Vorwurf des Mobbings von seiner Schule ablenkte und den Schwarzen Peter der Mutter zuwies. Darauf hin ordnete das Jugendamt der allein erziehenden Mutter einen Mann als Erziehungshelfer bei, damit der Junge "männlicher" und von seiner Mutter nicht mehr verweichlicht werde.
Auf Anraten dieses Erziehungshelfers versuchte der Junge, sich gegen die Mobber zur Wehr zu setzen, wodurch diese ihre Anstrengungen verstärkten, ihn fertig zu machen, und das Mobbing auf seinen privaten Bereich ausdehnten. Bald schon war der Junge nicht mehr in der Lage, zur Schule zu gehen oder sich draußen frei zu bewegen.
Als der Schulleiter dem Jugendamt dieses Fernbleiben vom Unterricht anzeigte, wurde der Junge mit Polizeigewalt aus der Familienwohnung abgeführt und zunächst in die Geschlossene Psychiatrie und danach in ein Pflegeheim verbracht.
Von dort aus schrieb er seinen hier beigefügten Brief ans Gericht, der dort vom Anwalt der Mutter verlesen und von der zuständigen Richterin kommentarlos zu den Akten gegeben wurde. Eine Antwort erhielt der Junge zu keiner Zeit.
Erst nach langem juristischem Kampf gegen das Jugendamt wurde er seiner Mutter zurück gegeben.
Noch immer schwer traumatisiert, versucht er, seinen Schulabschluss an der Volkshochschule nachzuholen, da es ihm auf Grund der Schulangst nicht mehr möglich ist, an einem Regelunterricht an einer allgemeinbildenden Schule teilzunehmen. Finanzielle Hilfe zur Finanzierung der Schulbildung erhalten Mutter und Sohn nicht.

Einen anderen Fall habe ich in einem meiner Bücher ("Nicht ohne meine Kinder, Lübbe 2006) aufgegriffen, um die Kindesentziehung bekannt zu machen, die Joumana Gebara und ihre Kinder erlitten. Die aus dem Libanon stammende, in NRW bei Wesel lebende, mit 12 Sprachen in Wort und Schrift multilinguale Studentin hatte einen Deutschen geheiratet und daher die deutsche Staatsangehörigkeit. Als der Vater ihres ersten Kindes sie verließ und eine andere heiratete, wusste sie noch nicht, dass sie Anspruch auf Kindesunterhalt und Sozialleistungen hatte. Sie versuchte daher, sich und das Kind allein durchzubringen und gleichzeitig ihr während der Eheunterbrochenes Studium fortzusetzen. Die kleine Tochter wurde während der Abwesenheit der Mutter von einer Tagesmutter oder der aus dem Libanon zu Besuch gekommenen Oma betreut.
Jahre später wurde Frau Gebara Mutter zweier Söhne von verschiedenen deutschen Vätern, die ebenfalls keinen Kindesunterhalt leisteten. Trotz der drei Kinder legte sie erfolgreich ihr BLW-Diplom ab. Da sie in Deutschland dennoch keine Arbeit fand, riet ihr das Arbeitsamt, sich im Ausland zu bewerben. Diese Bewerbung hatte fast sofort Erfolg, so dass die junge Frau sich in Bolzano/Südtirol vorstellen und eine Wohnung suchen sollte. Auf dem Arbeitsamt riet man ihr, sich für die dazu nötige Zeit eine Betreuung für ihre Kinder durch das Jugendamt bewilligen zu lassen. Das tat die Mutter und erhielt schriftlich die Bestätigung, dass ihre Kinder für den erforderlichen Zeitraum einer vom Jugendamt bezahlten Tagesmutter anvertraut werden würden.
Die Mutter war kaum in Bolzano angekommen, als sie einen Anruf aus dem Jugendamt erhielt. Die Jugendamtsmitarbeiterin warf ihr vor, dass sie ihre Kinder böswillig im Stich gelassen habe und man ihr die Kinder deshalb entziehen müsse. Als die Mutter auf die schriftliche Vereinbarung verwies und sagte, dass sie mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag sofort zurückkommen werde, sagte die Jugendamtsmitarbeiterin, es sei alles nur ein Missverständnis gewesen.
Als Frau Gebara nach Deutschland zurückkehrte, fand sie ihre beiden Söhne nicht mehr vor. Nur ihre jugendliche Tochter war noch zu Hause, die der Mutter unter Tränen berichtete, dass die Tagesmutter die Brüder zur Polizei gebracht hätte und ihr unter Androhung von Gewalt verboten habe, die Mutter darüber zu informieren.
Warum man ihr die Kinder entzogen und wohin sie verbracht worden waren, wurde der verzweifelten Mutter nicht mitgeteilt. Auch einen Gerichtsbeschluss über die Kindesentziehung gab es nicht.
Wochen später erfuhr sie vor dem Familiengericht in einer ersten Anhörung, dass das Jugendamt ihr die Kinder entzogen habe, weil der Mitarbeiter der Meinung war, dass die Mutter zu viel arbeite. Die Kinder bei einer Tagesmutter zu lassen, sei gegen das Kindeswohl. Um das Kindeswohl zu schützen, hätte sie arbeitslos zu Hause bleiben und mit den Kindern von Sozialhilfe leben müssen.
Als den Behörden klar wurde, dass die Mutter intensiv nach ihren Kindern suchte, sagte man den Kindern, wenn sie ihnen irgendwo begegnen würde, müssten sie vor ihr weglaufen, da die Mutter sie ermorden wolle. Würden die Kinder nicht gehorchen, käme die Mutter ins Gefängnis. Das wäre dann die Schuld der Kinder. Auch erklärte man ihnen, die Mutter wolle sie nicht mehr haben und sei deshalb ohne sie nach Italien abgehauen, wo sie sich ein schönes Leben mache.
Der jüngere Sohn war seinem Vater übergeben worden, der ihn bei seinen alten Eltern aufziehen lassen wollte. Er selbst hatte keine Zeit dazu, da er ganztägig arbeitete. Dass das Kind weder jemals beim Vater gelebt hatte, noch die alten Großeltern kannte, interessierte das Jugendamt nicht. Der Vater gestattete der Mutter keinerlei Kontakt mit dem Kind, da das Jugendamt dies so angeordnet hatte.
Der ältere Sohn war in eine Bereitschaftpflege des Jugendamts verbracht worden, da der leibliche Vater, dem das vorläufige alleinige Sorgerecht übertragen worden war, den Jungen nicht mochte und sogar verkaufen wollte.
Beide Kinder wurden nach dem Kindesentzug wochenlang eingesperrt, so dass die weder zum Kinderhort, noch in die Schule gehen durften. Der ältere Sohn, der soeben in die zweite Klasse gekommen war, wurde an eine andere Schule verbracht, ein Jahr zurückgestuft und musste den Nachnamen seiner Pflegeeltern führen. Er wurde ununterbrochen bewacht, durfte nicht mit anderen Kindern spielen und im Haus nie ans Fenster treten. Dies sowie von Schlägen und Fußtritten durch die Pflegeeltern und gefängnisähnlichen Zuständen in deren Wohnung, berichtete er später der italienischen Polizei und Jugendbehörde. Auf Anfrage einer dortigen Mitarbeiterin beim deutschen Jugendamt, warum der Mutter die Kinder entzogen worden waren, erklärte man, es spiele keine Rolle, ob Frau Gebara eine schlechte Mutter sei; ein Leben in Italien sei gegen das Kindeswohl der deutschen Kinder.

In einem anderen Fall wurde der Mutter ihre von Geburt an behinderte Tochter entzogen, die sie 17 Jahre lang in der Familie groß gezogen hatte. Anlass war ein Arztbesuch, den die Mutter mit der Tochter vornahm, um deren Gefühlsstörungen in einem Bein und im Rücken untersuchen zu lassen. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben eine pränatale Gehirnschädigung, die normalerweise dazu führt, dass die Betroffenen weder sprechen noch schreiben lernen können. Das junge Mädchen kann beides, wenn auch nicht perfekt.
Als die Mutter Pflegegeld für ihre Tochter beantragte, setzte dies die Entziehungsmaschinerie in Gang und führte zur Einweisung des jungen Mädchens in eine geschlossene Heimeinrichtung, wo sie nun trotz des verzweifelten Kampfes der Mutter um Herausgabe bereits seit Monaten leben muss.
Die Besorgnisse der Mutter werden von Jugendamt und Heimerzieher als mögliche Geldgier interpretiert, da man ihr unterstellt, sie wolle das Mädchen nur zurück, um das Pflegegeld zu kassieren. Während der 17 bei der Mutter verbrachten Lebensjahre habe diese sich nicht aufopferungsvoll genug gekümmert und die Förderung vernachlässigt, so dass die Hirnschäden unerkannt blieben.
Die vorhandenen ärztlichen Atteste, dass das Mädchen vor allem an Hör- und Sehstörungen, sowie einer schweren Epilepsie leidet, die noch vollends ausgetestet und dann medikamentös gut eingestellt werden müsste, blieb bisher im Heim unberücksichtigt.
Was dort interessiert, ist die Sexualität des jungen Mädchens. Dieses ging jungfräulich ins Heim und hatte bis zu diesem Zeitpunkt nie näheren Kontakt mit Männern. Dennoch wurde ihr unlängst im Beisein des männlichen Heimpflegers bei einem Frauenarzt eine Schwangerschaft verhütende "Dreimonatsspritze" verabreicht. Eine Maßnahme, die darauf schließen lässt, dass die junge Frau, die zur Gegenwehr unfähig wäre, in der Heimeinrichtung sexuell missbraucht wird oder wurde oder werden könnte.

Spreche ich über derartige Fallbeispiele bei meinen öffentlichen Vorträgen, sind oftmals Jugendamtsmitarbeiter zugegen, die in aller Regel abwiegeln, dass es sich dabei doch "nur um Einzelfälle" handele und man ja lediglich die eine Seite der Medaille durch mich erfahre.

Einzelfälle sind diese Menschenschicksale allemal. Aber die Summe der Einzelfälle macht eine gigantische Zahl aus - und kaum jemand an offizieller Stelle will etwas davon wissen.

Als ich anlässlich des Erscheinens meines Buches zum Fall Gebara, den ich Ihnen hier kurz schilderte, eine Pressekonferenz in Bolzano gab, bat ich die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, sich in ihrer frisch übernommenen Aufgabe stärker gegen Kindesentziehung einzusetzen und Willkürmaßnahmen in den Jugendämtern durch die Einführung einer zentralen Fachaufsicht zu begrenzen.
Ihre Antwort ging mir durch einen Mitarbeiter zu, der mir erklärte, Frau Ministerin sei mit ihren eigenen Kindern und ihrem neuen Amt so überlastet, dass sie keine Zeit habe, meine Nachricht zu lesen und sich dieser Sache anzunehmen.
Diese Korrespondenz können Sie bei Interesse auf meiner Webseite unter "Offene Briefe" nachlesen. ( www.karin-jaeckel.de/aktuelles/vonderleyen1.html )
Als Frau Bundesfamilienministerin in einer Sitzung durch einen Rechtsanwalt, Herrn Stefan Hambura, gefragt wurde, wann sie dem Rat einer offiziellen Studie zum Kindeswohl nachkommen werde, um mehr mit Eltern über deren Kinder zu sprechen, anstatt über Eltern Kindesentziehung verhängen zu lassen und wann sie den Willkürmaßnahmen des Jugendamts Grenzen setzen werde, lachte sie und verwies auf ihre Rolle als Mutter, die ausreichend mit Eltern rede, wenn sie ihre Kinder in den Kindergarten und die Schule bringe oder an Elternabenden teilnehme.
Die Filmdokumentation zu dieser Szene können Sie bei Interesse im Internet unter "youtube" finden. ( http://de.youtube.com/watch?v=AeELQXKVWF8 ) Als ich Herrn Bundeskanzler Schröder um Schutz gegen Kindesentzug bat, kam keine Antwort.
Als ich seiner Gattin im Kanzleramt den Fall eines Grundschülers schilderte, der im Heim von jungendlichen Mitbewohnern so brutal gemobbt und misshandelt wurde, dass ihm im Krankenhaus ein Hoden abgenommen werden musste und der Vater das nach ihm weinende Kind dort nicht besuchen durfte, weil das Jugendamt es nicht zuließ, schrieb sie mir, der Richter werde schon wissen, was Recht sei und dass sie nicht tun könne.
Als ich Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel auf "abgeordnetenwatch.de" und ihrer Direktseite zur Kanzlerin anschrieb, erhielt ich zwar breite Unterstützung der mitlesenden User, aber keine Antwort von der Kanzlerin.

Mit anderen Worten, das Leid von Kindern und Eltern durch Kindesentziehung interessiert in der Politik niemanden.

Tatsächlich kann eine in ihren seelischen Folgen schwer bis gar nicht zu heilende Menschenrechtsverletzung durch die behördliche Zerstörung familiärer Bindungen und den damit verbundenen Verlust eines oder mehrerer geliebter Kinder jeder Mutter, jedem Vater und jedem Kind passieren.
Es genügt der von Nachbarn, der Schule oder anderen Personenkreisen geäußerte Verdacht, dass ein Kind bei seinen Eltern gefährdet sein könnte, um Eltern unter Generalverdacht des Versagens zu stellen und ihre Kinder der elterliche Familie zu berauben.
Eltern als Betroffene haben heute kaum eine Chance, ihre ihnen entzogenen Kinder innerhalb kürzester Zeit zurück zu bekommen. Meistens verlieren sie diese für immer. Ich verweise hier nur auf Familien wie Kutzner oder Haase, deren Erfahrungen vom EU- Menschenrechtgerichtshof als Menschenrechtsverletzungen erkannt wurden.

Zum Schutz von Eltern und Kindern muss daher dringend und schnellstmöglich eine Fachaufsicht über das Jugendamt eingerichtet werden, das als zentrale Beschwerdestelle fachliche Entscheidungen der einzelnen Jugendamtsmitarbeiter prüfen und gegebenenfalls korrigieren kann.

Es darf nicht sein, dass ein Bürgermeister oder ein Landrat, der keinerlei fachliche Kompetenz zur Beurteilung und Entscheidung über Menschenschicksale und Menschenrechte hat, als oberster Dienstherr/Dienstfrau dem Jugendamt vorsteht. Und dass gegen Kindesentziehung klagenden Eltern einzig der Gang zum Gericht bleibt, dessen Richterschaft auf die Meinung des Jugendamts als fachliche Entscheidungsgrundlage angewiesen ist und dieser nahezu ausnahmslos folgt, wie beispielsweise die Richterin Gretel Diehl vom OLG Frankfurt am 6.6. 2006 anlässlich eines Vortrags im Bürgerhaus Bornheim ausführte. Dies, so die Richterin, sei unvermeidlich, da das Jugendamt Entscheidungen nur mittrage, wenn es diese empfohlen habe.
Dass dies den Tatsachen entspricht, beweisen wiederum Fälle wie derjenige der Familie Haase, die ihre Kinder nicht zurück bekamen, obwohl der Kindesentzug in Straßburg als Menschenrechtsverletzung erkannt wurde. Das Jugendamt verweigerte die Herausgabe, weil es gegen das Kindeswohl sei, die Kinder aus ihren neuen sozialen Beziehungen heraus zu nehmen und den Eltern zurück zu geben. Erst nach Jahren kamen zwei der sieben entzogenen Kinder nach Hause zurück. Auch ihnen hatte man, wie die kleinen Mädchen vor der Fernsehkamera aussagten, in den Pflegeeinrichtungen erklärt, dass die Eltern tot seien.
Tot ist indessen eines der Kinder, eine Tochter, die niemals mehr nach Hause kam und kommen wird.

Mit meinem Anschreiben an Sie, sehr geehrter Herr Pöttering, appelliere ich dringend an Sie, alles dafür zu tun, dass dem Jugendamt eine Fachaufsicht übergeordnet wird.

Die Übermacht des fachlich nicht kontrollierten Jugendamts stellt eine reale Bedrohung der Menschenrechte und unsägliche Peinigung der Menschen dar. Selbst der Tod eines Kindes wird von Eltern als gnädiger wahrgenommen, als der behördliche Kindesentzug.
Junge Menschen haben Angst, Kinder zu bekommen, weil die behördliche Überwachung der Eltern und Familien immer enger geschnürt wird. Mütter und Väter haben Angst, ihre Kinder zu verlieren, weil es z.B. dem Nachbarn nicht passt, dass die Kinder in der Wohnung spielen und lärmen und eine Meldung beim Jugendamt dazu führt, dass Kinder in Heimen verschwinden. Großeltern weinen um ihre den Eltern entzogenen Enkel, die sie nicht mehr sehen dürfen, weil man auch ihnen keine Umgangsrechte zugesteht. Und Kinderseelen leiden unter dem Verlust der ihnen zustehenden Nestwärme im eigenen Elternhaus bis hin zur Autoaggression und Suizid.

Ihrem Engagement und Ihrer Antwort sehe ich hoffnungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Karin Jäckel
Autorin
www.karin-jaeckel.de

Karin an Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments: Fachaufsicht für das Jugendamt (pdf)