Nach 45 Gerichtsverfahren darf ein kleiner Junge endlich zu seinem Papa - Der Fall Görgülü

23. August 2007

Offener Brief an den Präsidenten der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt, Herrn Prof. Dr. Thomas Leimbach, CDU

Sehr geehrter Herr Leimbach,

soeben geht die freudige Botschaft um die Welt, dass im Fall Görgülü nach über 40 Prozessen endlich Familienfrieden einkehren und ein kleiner Junge zu seinem Papa nach Hause kommen und bei ihm bleiben darf.

Da Sie daran durch einen nicht nur notwendigen, sondern nun auch Not wendenden Beschluss beigetragen haben, gilt Ihnen nicht nur der Dank dieser Familie Görgülü, sondern auch der Respekt all jener Eltern und Elternteile, die ebenfalls seit Jahren um die Herausgabe und Heimkehr ihrer Kinder kämpfen, die ihnen mit Hilfe des Jugendamts entzogen und zu Pflegefamilien oder in Kinderheime verbracht wurden.

Der Fall Görgülü ist kein Einzelfall. Täglich werden in Deutschland nach offiziellen Angaben 70 Kinder ihren Eltern langzeitig oder dauerhaft entzogen. Hinzu kommen alljährlich um die 180 000 Scheidungskinder, von denen in aller Regel weit über die Hälfte nach nur einem Jahr keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil haben. Die schweren und nachhaltigen Folgen von Elternentzug bei Kindern sind seit vielen Jahren bekannt. Eltern, denen man ihre Kinder nimmt, leiden darunter ebenfalls lebenslang. Dennoch boomt die Industrialisierung der Familie durch behördliche Pflegeeltern und -heime wie nie zuvor.
Das Perfide: Während ihren Eltern entzogenen Kindern in Pflegefamilien und Heimen in aller Grausamkeit gesagt wird: "Deine Eltern wollen Dich nicht mehr." Oder:" Deine Eltern sind schlecht." Oder gar: "Deine Eltern sind tot.", kämpfen diese Eltern für ihre Kinder gegen Willkür und Familienfeindlichkeit in den Behörden meist auf verlorenem Posten.

Deshalb ist die Heimkehr des kleinen Christopher mehr als die Heimkehr eines Einzelkindes. Es ist ein Hoffnungslicht für viele.

Wie nach den Erfahrungen der immer neuen Gerichtsverfahren zu erwarten war, werden schon Stimmen laut, die die Entscheidung des Amtsvormunds für die Heimkehr des Jungen nicht nur in Zweifel ziehen, sondern verneinen.

Geht es diesen Widerstand Einläutenden wirklich noch um das beste Interesse des Kindes? Um einen kleinen Jungen, der seinen Papa liebt und bei ihm sein will, weil es ihm dort gut geht?

Geht es denen, die das Kindeswohl als nicht definierte Größe verwalten, nicht viel mehr um Rechthaben, um Gesichtsverlust, um Imageschaden, um Macht der Behörden und die Würde des Rechts in Form von unabhängigen Richtern, die unabhängige Entscheidungen treffen, obwohl sie Mangels eigener Fachkenntnis in diesen Entscheidungen in aller Regel den Empfehlungen des Jugendamts folgen, welches seinerseits keine Fachaufsicht hat und daher oftmals zu "brutalen Methoden" greifen kann, wie Marcin Libicki, der Vorsitzende der Europäischen Petitionskommsssion in Brüssel, in einem Zeitungsinterview sagte?

Es gibt Hoffnung, dass die Arbeitsmethoden des Jugendamts in einem Initiativbericht überprüft werden müssen, der im Spätherbst des Jahres in Brüssel vorgelegt und debattiert werden wird.

Sie, Herr Leimbach, haben momentan die Chance, einen kleinen Jungen und seinen Vater glücklich zu machen, indem Sie es nicht noch länger zu derartigen "brutalen Methoden" kommen lassen, mit denen ein Kindeswohl durchgesetzt werden soll, das längst schon als falsch definiert erkannt wurde.

Deshalb wünsche ich Ihnen und uns Bürgerinnen und Bürgern, dass Sie den Mut und das Durchsetzungsvermögen dazu haben und beibehalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Karin Jäckel
Autorin, Kunsthistorikerin, Germanistin, Journalistin
  http://www.karin-jaeckel.de