Karin zum Fall Beata P. in den Medien


Von: Karin Jäckel
Gesendet: Montag, 24. November 2008 18:36
An: redaktion@tagesschau.de; wir@sueddeutsche.de; ZTG Süddt. Bolesch Cornelia; thomas.urban(@)neostrada.pl; christian.wulf@ardhsb.de
Cc: stefan@hambura.com
Betreff:Jugendamt + Kindesentziehung

Unter Bezug auf:
http://www.rp.pl/temat/2.html
http://www.rp.pl/artykul/2,215942_Matka_ukrywa_sie_z_synem_i_prosi_politykow_o_pomoc_.html
http://www.rp.pl/artykul/9158,215928_Czy_dla_Niemcow_obca_kultura_to_gorsza_kultura.html
http://www.rp.pl/artykul/17,215925_Dyskryminacja_zaprzecza__idei_UE.html
http://www.wprost.pl/ar/143967/Zlodzieje-dzieci/?I=1351
http://video.google.de/videoplay?docid=5132247369322759280&ei=HaMMSey7A4Lm2QLxm4WbCg&q=pokrzeptowicz&hl=de
http://www.rp.pl/artykul/28,212189_Scigana_za_porwanie_syna_.html
http://www.naszdziennik.pl/index.php?typ=sw&dat=20081030&id=sw11.txt
http://nachrichten.t-online.de/c/16/88/83/30/16888330.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/124/448857/text/
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video411416_bcId-tt990_ply-internal_res-flash256_vChoice-video411416.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Berichterstattung der vergangenen Tage über das deutsche Jugendamt, Kindesentziehungen und kriminalisierte Eltern, die zu Verzweiflungshandlungen getrieben werden, weil sie auf legalem Wege ihre Kinder nicht mehr wiedersehen dürfen, thematisiert, was in Deutschland seit vielen Jahren und in zunehmendem Maße Kinder und ihre Familien zerstört. Dafür meinen Dank, verbunden mit der Bitte, am Ball zu bleiben und das Problem nicht auf die Beleuchtung nur einer Facette zu beschränken.

Als Publizistin (www.karin-jaeckel.de) und Beraterin für Kinder, Jugendliche und Eltern in schweren Lebenskrisen befasse ich mit seit den 70er Jahren mit dem Problemfeld der Kindesentziehung, Kindesentfremdung und Kinderfremdbetreuung.
Dies begann damit, dass mein Mann und ich als junge Studenten einem Rundfunkaufruf folgten, einem Heimkind ein paar glückliche Ferientage zu schenken, und den Erfahrungen, die wir mit dem Leid eines solchen Heimkindes sammelten, das der Mutter allein deswegen wenig genommen und ins Heim verbracht worden war, weil sie, mit den beiden rüstigen Großeltern im eigenen Haus lebend, mehrere Kinder hatte, aber keinen Ehemann.
Das Glück von Mutter und Kind, denen wir zwei Mal ein Wiedersehen ermöglichen konnten, wurde mir ebenso unvergesslich wie ihr Trennungsschmerz und das blasse Kindergesicht hinter dem Vorhang des Kindesheims, zu dem wir nach diesen Ferientagen keinen Zugang erhielten, weil die "Radio-Aktion" abgeschlossen und daher kein Kontakt mehr erwünscht war.
Inzwischen habe ich zahlreiche Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht, die in verschiedenen namhaften Verlagen erschienen. Auch läuft neben einem stark frequentierten Kummerkasten für Kinder und Eltern auf meiner Webseite dort eine Online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt, die bereits weit über tausend Antworten erbrachte. Von daher darf ich ohne Übertreibung sagen, dass ich mich mit Kindesentziehung als Lebensschicksal und den damit verbundenen Modalitäten sowie der Arbeit des Jugendamts und der Familiengerichte tausendfach auskenne.

In Ihren Veröffentlichungen stellten Sie das Problem der Kindesentziehung als deutsch-ausländischen Konflikt dar, der dann auftritt, wenn ein bi-nationales Paar sich trennt und dem ausländischen Elternteil das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind entzogen wird. Beata P., eine junge polnische Mutter, die unlängst ihren Sohn aus Düsseldorf entführte und sich seitdem an einem unbekannten Ort mit ihm versteckt hält, wurde von Ihnen als Beispiel dafür angeführt, dass man im Ausland fälschlich behaupte, Kinder bi-nationaler Eltern würden in Deutschland mit Hilfe des Jugendamts "germanisiert".
Tatsächlich ist die Sache so simpel gestrickt allerdings nicht.

Die junge Mutter Beata P. ist mir persönlich bekannt, da ich mit ihr in Brüssel im EU-Parlament war, um dort eine Petition gegen Willkür-Handlungen des Jugendamts zu verteidigen. Von daher kenne ich auch die "Fallgeschichte".
Die Basis von Kindesentziehungen wie im Fall Beata P. ist ein deutscher Gesetzestext, der im Wesentlichen besagt, der Import eines im Ausland aufgewachsenen Kindes nach Deutschland sei straffrei, der Export eines in Deutschland aufgewachsenen Kindes ins Ausland hingegen strafbar.

Anders, als die Bundesregierung glauben machen will, ist Beata P. ist kein Einzelfall und ihr Problem kein Minderheitenproblem. Noch weniger ist es ein Problem, das deutschfeindliche Polen aus alten Nazi-Ressentiments aufkochen. Und schon gar nicht ist es ein aktuell erstmals bekannt gewordenes Problem. Ganz im Gegenteil! Schon Jacques Chirac nannte das deutsche Familienrecht das "Gesetz des Dschungels". Und Bill Clinton brachte das Thema Kindesentziehung anlässlich eines Staatsbesuchs aufs Tapet, weil seine Landsleute in den USA ganze Organisationen aufgebaut haben, um sich gemeinsam gegen den Verlust ihrer nach Deutschland entzogenen Kinder zu wehren. Als Reaktion darauf versprach Deutschland Abhilfe durch eine verbesserte Juristen- und Richterausbildung, die Abschaffung der provinziellen Vorurteile in den Jugendämtern durch Weiterbildung und andere Verbesserungen.

Obwohl es sich bei Beate P. um eine Polin und bei Joumana Gebara um eine Libanesin handelt, die durch Heirat einen deutschen Pass erhielten und bi-nationale Kinder zur Welt brachten, die in Deutschland aufwuchsen, ist das Problemfeld der Kindesentziehung kein primär Zuwanderer betreffendes, sondern vor allem ein deutsches Problem.
Und zwar das Problem, dass Mitarbeiter der kommunalen Behörde Jugendamt unzureichend ausgebildet, provinziell eingestellt und insbesondere fachlich völlig unkontrolliert sind und jede ihnen persönlich richtig scheinende Entscheidung treffen und durchsetzen können.
Wie die OLG-Richterin Gretel Diehl 2006 anlässlich eines Vortrags aussagte, treffe man keine Entscheidungen gegen den Vorschlag des Jugendamts, weil man diesen ansonsten nicht durchsetzen könne.
Dies deckt sich mit Aussagen der "Mutter des neuen deutschen Kindschaftsrechts", Margot von Renesse, die nach Beschwerden von Bill Clinton und Jacques Chirac in Berlin wegen Kindesentziehungen bi-nationaler Kinder, erklärte, die Juristenausbildung in Deutschland sei unzureichend und die Richterschaft am Familiengericht provinziell.

Dass und wie massiv sich in Deutschland bis heute provinzielles Denken und Vorurteile gegen Mitbürger mit Migrationshintergrund in Behörden und Institutionen auswirken, zeigt die internationale Debatte um die erwiesene Benachteiligung von Migrantenkindern im deutschen Schulsystem.
Wenngleich dies in Deutschland vehement bestritten wird, kann man Eltern nicht verdenken, dass sie durch heutige mit Polizeigewalt durchgeführte Kindesentziehungen an 1938 erinnert werden, als das Reichschulgesetz festschrieb, dass die heute Jugendamt heißende Fürsorgebehörde verpflichtet und berechtigt sei, Kinder mit Hilfe von Polizeigewalt aus ihren Familien heraus zu nehmen, um sie der Reichsschulbildung zuzuführen, durch die sie im nationalsozialistischen Sinne zu staatsdienlichen Bürgern erzogen werden sollten.

Nicht erst jetzt, sondern seit Jahren klagen ausländische Eltern und in Deutschland lebende Eltern mit Migrationshintergrund das deutsche Jugendamt und die Familiengerichte an, ihnen zu Unrecht ihre Kinder zu entziehen, sie ihnen und ihren im Ausland lebenden Familienteilen zu entfremden und ihnen zu verbieten, in ihrer zweiten Muttersprache mit ihnen zu reden. Im Fall W. Pomorski musste sich Deutschland 2007 gegenüber der EU-Petitionskommission offiziell für dieses Verbot entschuldigen. Details kann man in Internet googlen.
Im Fall der aus dem Libanon stammenden Mutter Joumana Gebara mit deutschem Pass erklärten Mitarbeiter des deutschen Jugendamts der italienischen Jugendbehörde, es spiele in Deutschland keine Rolle, ob eine Mutter eine gute oder schlechte Mutter sei. Es sei gegen das Kindeswohl, ein deutsches Kind in Italien aufwachsen zu lassen. In diesem Fall hatte das Jugendamt der Mutter ihre beiden Grundschulkinder entzogen, weil der zuständige Mitarbeiter der Meinung war, die ihr BWL-Studium durch Nebenjobs finanzierende Mutter arbeite zu viel und müsse ihre Kinder selbst betreuen, als sie während der Arbeitszeit einer Tagesmutter zu geben. (Mehr dazu in "Nicht ohne meine Kinder", Lübbe 2006)
2001 traten zahlreiche internationale Eltern, unter ihnen auch Deutsche und sogar deutsche Großeltern, in einen wochenlangen Hungerstreik, um mitten in Berlin auf ihr Leid aufmerksam zu machen. Unter ihnen befanden sich Eltern, die wegen des Versuchs, ihre Kinder wieder zu sehen, inhaftiert worden waren und mit Hunderttausenden Zwangsgeld bedroht wurden, sollten sie es wagen, sich ihren Kindern auf mehr als 100 Meter zu nähern. Sie walle waren Eltern, die als unbescholtene Bürger lebten und ihren Kinder nie etwas zuleide getan hatten.

Kindesentziehung oder Kindesentführung sind der Schrecken aller Eltern, die ihre Kinder lieben. Und das sind die meisten.
Deshalb darf Kindesentziehung nicht nur dann unter Strafe stehen, wenn es um die Entziehung eines in Deutschland aufgewachsenen Kindes ins Ausland geht.
Es muss endlich als Manifest in die Köpfe, dass Kinder ein unverbrüchliches Recht auf ihre beiden Elternteile haben und dass auch der deutsche Gesetzgeber endlich die UN-Kinderkonvention ohne Abstriche verifizieren muss, um dieses Recht aller Kinder zu garantieren und zu schützen.

Gäbe es dieses Recht aller Kinder auf ihre beiden Elternteile, gäbe es keinen Fall Beata P. und keine Kindesentziehung auf der Basis von Verdacht und Denunziation. Es gäbe keine alljährlich Vieltausende Trennungs/Scheidungskinder, die nach den ersten Trennungsmonaten einen Elternteil für immer verlieren, meist den Vater. Und es gäbe keine Kostenexplosionen in den Kommunen, die der Millionen nicht mehr Herr werden, die sie für Kinder aufbringen müssen, die ihren Familien entrissen und danach von Vater Staat in Fremdbetreuung finanziert werden müssen.

Kindesentziehung und Umgangsverweigerung sind Menschenrechtsverletzungen, die, unabhängig von der elterlichen Herkunft, überall in Deutschland passieren können, wenn ein Entscheidungsträger im Jugendamt der Meinung ist, dass Eltern das Kindeswohl gefährdet oder schädigt haben oder gefährden oder schädigen könnten oder das Kind einem Elternteil genommen werden muss, damit es beim anderen "zur Ruhe komme".

Mehrfach wurde Deutschland deshalb bereits vor dem Europ. Menschenrechtgerichtshof verurteilt, weil man in Straßburg erkannte, dass es andere Möglichkeiten zur Familienhilfe gegeben hätte als Kindern ihre Eltern und Eltern ihre Kinder zu entreißen.

Kinder lieben Mutter und Vater, in aller Regel sogar dann, wenn diese sich als wenig liebevolle Eltern verhalten. Sie leiden darunter, mit nur einem Elternteil aufwachsen zu müssen und entwickeln Schuldgefühle für die elterliche Trennung. Schon jetzt sind die Praxen der Kindertherapeuten und -psychologen überfüllt mit Kindern und Jugendlichen als Patienten, die sich in Autoaggressionen der verschiedensten Art flüchten, weil sie die Ohnmacht nicht mehr ertragen, in die sie von Erwachsenen gedrängt und von ihnen wie Verschiebewaren behandelt werden.

Kinder brauchen ihre beiden Eltern, weil sie von der Verschiedenheit der Eltern profitieren und die im dualen Zusammensein mit ihnen gewonnenen Erfahrungen zur Bewältigung ihres eigenen Lebens benötigen. Es ist ihr natürliches Geburtsrecht, Mutter und Vater zu haben.
Und es ist allerhöchste Zeit, dass ihnen dieses Recht ohne Wenn und Aber gewährt wird.

Da das "Kindeswohl" zwar in aller Munde, aber nirgends verbindlich definiert und somit individuell frei interpretierbar ist und die Entscheidungsträger in der kommunalen Behörde Jugendamt unabhängig sein sollen, also keinerlei Fachaufsicht unterliegen, sehr wohl aber seit 2005 gesetzlich mit Strafe bedroht werden, falls sie bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht mit Kindesentzug reagieren, steigt die Zahl der Kindesentziehungen steil an.
Gleichzeitig kommt es zu immer mehr schrecklichen Kindesmisshandlungen, Kindesvernachlässigungen, Kindesmissbrauch bis hin zum Kindesmord, weil Jugendamtsmitarbeiter nicht rettend eingreifen, obwohl sie die bedenklichen Zustände im Elternhaus kennen, aber falsch einschätzen.

Gäbe es eine Fachaufsicht über die kommunale Jugendamtsbehörde und ihre Mitarbeiter, ließe sich eine fachliche Entscheidung der Entscheidungsträger prüfen und gegebenenfalls korrigieren und aufheben.
Da es keine Fachaufsicht gibt, handelt Jugendamtsmitarbeiter sakrosankt.

Wie haarsträubend sich diese "Unabhängigkeit" und fachliche Nichtkontrolliertheit auswirkt, zeigte sich beispielsweise am 20. 11. 2008 auf einem Parteitag der LINKEN, auf dem eine Psychologin gegen eine bestimmte Jugendamtsentscheidung in Gießen Sturm lief. In einer sorgfältigen schriftlich niedergelegten Ausführung schilderte sie die Sachlage eines konkreten Falls und forderte zum Wohl der ihren Eltern entzogenen Kinder eine wohnortnahe Unterbringung. Obwohl diese rechtlich durchaus genehmigt werden könnte, wurde der Antrag rigoros abgelehnt. Dies wurde damit begründet, dass die Kritik der psychologischen Fachfrau an der Arbeit des Jugendamts "eine Unverschämtheit und Schlag ins Gesicht der qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter" sei. (Niederschrift über die 15. Sitzung des Kreistagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 29.10.08, 35423 Lich)

Wegen dieser sakrosankten Arroganz vieler Jugendamtsmitarbeiter liegen derzeit mindestens 400 bereits angenommene, ganz überwiegend von deutschen Eltern stammende Petitionen gegen die fachliche Unkontrolliertheit des deutschen Jugendamts im EU-Parlament in Brüssel vor. Es werden fast täglich mehr.

In diesen Petitionen wird beschrieben, wie Mitarbeiter des Jugendamts in Polizeibegleitung bei unvorbereiteten Eltern auftauchen, um ihnen ihre Kinder zu entreißen.
Im Fall Petra Heller z.B. versteckte sich das Kind in seiner Angst vor den mit Spürhunden ins Haus stürmenden Kindeswohlschützern im Schrank und wurde trotz seines verzweifelten Hilfeschreiens geschnappt, während die Mutter zur nachtschlafenden Zeit in die Psychiatrie verschleppt wurde. Sie hat seitdem ihr Kind nie mehr gesehen. Auch sie ist eine Petentin in Brüssel. Ihre Webseite ist im Internet zu finden.
Im Fall Waltraud Berger wurde die von Geburt an hirngeschädigte Tochter in eine geschlossene Anstalt verbracht, weil sie von der Mutter, bei der sie bis zum 17. Lebensjahr aufwuchs, angeblich nicht ausreichend gefördert, sondern überbehütet wurde und in einem Hotel randaliert habe, wohin sie nach der Trennung von der Mutter verbracht wurde. Obwohl die Tochter trotz ihrer Behinderung sprechen, lesen und schreiben kann, nachweislich nicht im Hotel randalierte und bei Gericht deutlich aussagte, nach Hause zu ihrer Mutter zu wollen, lehnt das Jugendamt die Herausgabe weiterhin ab.
Gebilligt wurde hingegen, dass die Tochter, die jungfräulich ins gemischt-geschlechtlich belegte Pflegeheim kam, schon kurze Zeit später im Beisein eines männlichen Betreuers bei einem Frauenarzt untersucht und durch eine Dreimonatsspritze schwangerschaftsgeschützt wurde. Die verzweifelte Mutter kämpft quasi auf verlorenem Posten, da man ihr alle Elternrechte entzogen hat und sie überdies als Versagerin darstellt.
Im Fall Cornelia und Josef Haase erkannte der Europ. Menschenrechtgerichtshof auf Menschenrechtsverletzung durch Kindesentzug, dennoch kehrten die dem Ehepaar entzogenen sieben Kinder nicht nach Hause zurück. Das Jugendamt verweigerte die Herausgabe. Nur zwei der Kinder sind inzwischen zurück bei den Eltern. Sie sagten vor laufender Kamera, dass man ihnen die Herausnahme aus der Familie mit dem Tod der Eltern erklärt habe.
Im Fall Thomas Porombka wurde der behinderte Sohn dem allein sorgeberechtigten Vater durch eine List entzogen, mit Hilfe des Jugendamts in eine Heimbetreuung verbracht und künftig an jedem Umgang mit dem Vater gehindert. "Hessen-Reporter" brachte einen sehr aufschlussreichen Filmbeitrag darüber.

Im Fall Ellen Jordan wurde der Mutter der Sohn entzogen, weil er in der Schule gemobbt wurde und sie Hilfe beim Jugendamt suchte. Dort meinte man, die Alleinerziehende erziehe den Sohn zu weich und wies ihr einen Erziehungshelfer zu, der den Jungen vermännlichen sollte. Als der Junge sich unter dessen Anleitung gegen die Mobber wehrte, steigerten diese ihre Aggressionen so sehr, dass er sich nicht mehr aus dem Haus und nicht mehr in die Schule wagte. Eine Psychologin attestierte ihm eine schwere Schulangst. Dennoch rückten Jugendamt und Polizei an und verbrachten den Jungen mit Gewalt zunächst in eine psychiatrische Klinik und danach in ein Pflegeheim. Erst als er dort ausriss und die Mutter mit ihm einen weiteren Psychologen aufsuchte, der die Schulangst wegen Mobbings bestätigte, musste das Jugendamt der Herausgabe zustimmen. Seitdem versucht der Junge, seinen im Heim versäumten Schulabschluss an der VHS nachzuholen. Finanzielle Hilfe bekommen Mutter und Sohn dafür nicht.
Im Fall Mosuch wurde die neugeborene Tochter den Eltern entzogen, weil die Mutter nach der Geburt einen "Babyblues" erlitt und psychiatrisch behandelt werden musste, das Jugendamt dem jungen Vater aber nicht zutraute, das kleine Mädchen selbst zu versorgen. Als er das Gericht bat, eine Auswahl unter Tagesmüttern zu treffen, deren Adresse er auf einer Liste vorlegte, wies die zuständige Richterin dies mit der Bemerkung ab, sie sei keine Poststelle und veranlasste die Überantwortung des Babys an eine Pflegefamilie. Auch als die Mutter aus der Klinik entlassen wurde, bekamen die Eltern ihr Kind nicht zurück; dieses sei jetzt an die Pflegeeltern gewöhnt und das Verhalten des Vaters unangemessen gegenüber dem Jugendamt. Der Fall ist im Internet unter www.akte-nina.com zu verfolgen.

Beispiele wie diese sind zahlreich wie der sprichwörtliche Sand am Meer.
Wegen der bei Kindesentziehungen vorfallenden seelischen Grausamkeiten, die ihm durch die Petitionen zu Ohren kamen, erklärte der EU-Petitionsvorsitzende Marcin Libicki in einem Presseinterview, "das Jugendamt wendet brutale Methoden an."

Derartige Äußerungen werden meist als Auswüchse deutsch-polnischer Feindschaften abgewertet. Tatsächlich entsprechen sie der Wahrheit.

Es passiert tatsächlich und zwar sehr oft, dass Eltern nicht über einen geplanten Kindesentzug informiert werden, dass sie wochenlang keinen Richterbeschluss zum Kindesentzug zu Gesicht bekommen, wochenlang nicht erfahren, warum man ihnen ihre Kinder weggenommen hat. Es passiert, dass Jugendamtsmitarbeiter in Polizeibegleitung im Kindergarten, in der Schule auftauchen und Kinder einfach mitnehmen. Diese haben keine Chance, sich von den Eltern zu verabschieden oder mehr mitzunehmen, als sie am Leibe tragen. Sie werden in psychiatrische Kliniken oder zu ihnen wildfremden Menschen verbracht, müssen dort bleiben, werden versteckt und überwacht. Oft dürfen sie wochenlang nicht zur Schule gehen, werden in der Schulklasse zurückgestuft, ständig von Lehrern überwacht, müssen den Nachnamen ihrer Pflegeeltern führen und erfahren auf ihre Fragen nach den Eltern, diese seien tot oder im Gefängnis oder wollten ihre Kinder nicht mehr. Briefe von Eltern an ihre Kinder werden nicht übergeben, Briefe der Kinder nicht an die Eltern ausgehändigt. Telefonate und Besuche sind verboten oder werden nur bei entsprechendem Richterbeschluss und dann unter Überwachung gestattet. Telefonate werden sofort zwangsbeendet, falls ein falsches Wort gesprochen wird. Besuchstermine werden gestrichen, falls die Eltern sich nicht im Sinne der beaufsichtigten Personen verhalten. Dazu gehört, dass Eltern ihren Kinder sagen müssen, sie wollten, dass diese im Heim oder bei Pflegeeltern bleiben.

Sehr oft, aber beileibe nicht immer, handelt es sich um Familien, die durch Trennung/Scheidung zerbrochen sind und in denen das Wohl des Kindes von kommunalen Mitarbeitern des Jugendamts und der zur Zusammenarbeit mit ihnen verpflichteten Familienrichterschaft bei nur einem Elternteil gesehen wird.
Anstatt in allen solchen Fällen zunächst jede vorstellbare behördliche Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten und Kindesentziehung als allerletzte Maßnahme durchzuführen, wird Trennung von Kind und Eltern immer öfter als erste Hilfe praktiziert.
Nach offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamts werden momentan täglich 77 Kinder und Jugendliche ihren Eltern entzogen. Darunter nahezu 500, deren Eltern sich vehement gegen den Kindesentzug wehren. Tendenz rasch steigend.

Derartige, in das Leben von Kindern und Eltern massiv, meist für immer zerstörend eingreifende Entscheidungen fällt die kommunale Behörde ohne jegliche Fachaufsicht. Eine solche gibt es nämlich nicht. Ihre Einrichtung sei gegen die Verfassung, heißt es aus Berlin.
Ein Jugendamtsmitarbeiter als Beschäftigter einer kommunalen Behörde ist nur dem Gesetz, den Richtlinien des Amtes, für das er arbeitet, und dem eigenen Gewissen verpflichtet.

Das heißt, die fachliche Richtigkeit der Entscheidung eines Jugendamtsmitarbeiters, - der Part etwa, der seinem eigenen Gewissen, seiner persönlichen Meinung, seiner Intuition unterliegt, - ist allein seine/ihre eigene Sache.
Als oberster Dienstherr/in fungieren der Bürgermeister und der Landrat; Personen also, die in aller Regel keinerlei Qualifikation zur Prüfung derartig sensibler Entscheidungen haben.
Die kommunale Unabhängigkeit trifft auf das gesetzliche Kindeswohl, das nirgends verbindlich definiert wird und daher nach eigenem Ermessen des jeweiligen Entscheidungsträgers ausgelegt wird.
Hinzu kommt ein in Westdeutschland bislang verpöntes Denunziantentum, das von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen aber in der Bevölkerung ausdrücklich gewünscht und als Bürgerpflicht gefördert wird und unlängst ja sogar Kindern und Jugendlichen angetragen wurde, die als Spitzel gegen Alkoholkonsum unter Gleichaltrigen fungieren sollten.

Auf diese Weise werden einerseits Eltern ihrer Kinder beraubt, obwohl ihnen als Eltern nichts vorzuwerfen ist. Anderseits werden Kinder bis zum Tode im Stich gelassen, deren Eltern den Jugendamtsmitarbeitern als "schwierig" bekannt sind.
Willkür hier wie da.
Und doch scheuen Richter davor zurück, Jugendamtsmitarbeiter für ihre falschen Entscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen, weil dies andere Jugendamtsmitarbeiter ängstigen könne.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Berichterstattung im "Wächter"-Amt der Presse zum Thema Kindesentziehung und Jugendamt ist dringend erforderlich.
Ich möchte Sie daher bitten, sich dabei nicht auf den Aspekt deutsch-polnischer Erzfeindschaft zurück zu ziehen.
Mich hat beispielsweise der CDU-Abgeordnete Wieland als EU-Parlamentarier in Brüssel gerügt, dass ich mich "mit diesen Polen gemein mache", als ich 2007 vor der EU-Petitionskommission gesprochen und eine Fachaufsicht über das Jugendamt gefordert habe. Als ein betroffener Vater sich im Plenum zu Wort melden wollte, wurde ihm über den Mund gefahren, man sei hier nicht auf dem Bazar der Redezeiten.
Auch Frau Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ließ mir schon 2006 durch einen Mitarbeiter mitteilen, dass sie mit ihren eigenen Kindern und ihrem Amt zu beschäftigt sei, als dass sie meine Nachrichten lesen und sich um das Problem Jugendamt kümmern könne.

Bedenken Sie bitte: Das Problem ist de facto kein Gerangel unter Staaten. Es geht auch nicht um "Ländersachen" und politische Feind- oder Freundschaften.
Kindesentziehung und Umgangsverweigerung, - ich wiederhole mich bewusst, - sind Menschenrechtsverletzungen, denn jedes Kind hat ein natürliches Recht auf seine beiden Elternteile.
Eltern, die um die Menschenrechte ihrer Kinder kämpfen, gelten in Deutschland als Querulanten oder Michael-Kohlhaas-Epigonen. Beata P. ist nur eine von ihnen.

Ihrer Antwort sehe ich aufmerksam entgegen,

Dr. Karin Jäckel
www.karin-jaeckel.de