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Offener Brief an den
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Sehr geehrter Herr Geis,wieder einmal melde ich mich zu einer Ihrer PR-Mitteilungen und möchte Ihre Anregung unterstützen, da sie nicht nur hinsichtlich des Sozialmissbrauchs wichtig ist sondern auch sehr viele Männer betrifft, denen ein Kind quasi untergeschoben wird, um Unterhaltsleistungen zu erlangen. Wie ich Ihnen bereits früher mitteilte, schreibe ich Bücher über Familien in diversen Krisensituationen und habe mehrfach auch über Probleme der Väter publiziert, die nun allmählich auch von der Presse wahrgenommen werden und Anlass zu breiter Berichterstattung werden. (Spiegel, Focus z.B.) Eines der Väterprobleme basiert auf der gesetzlichen Vorgabe, dass das wissentlich falsche "Unterschieben" eines Kindes durch die Mutter und somit die falsche Angabe über die Identität des Vaters nicht strafbar ist. Die Zahl der sogenannten "Kuckuckskinder" ist erschreckend hoch und nimmt auf Grund von immer mehr Vaterschaftstests rapide zu. Abgesehen von dem materiellen Schaden, der durch diese Gesetzgebung angerichtet wird, leiden die durch einen Vaterschaftstest als "Kuckuckskinder" entlarvten Kinder schwer unter dem Verlustschmerz, der ihnen aus der inneren und äußeren Distanzierung des vermeintlichen Vaters sowie aus der tiefen Verunsicherung erwächst. Eine kostspielige psychologische oder therapeutische Behandlung ist fast immer unvermeidlich. Wenn eine Änderung in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne erfolgen soll, müsste dies unter dem Vorzeichen des Gleichheitsrechts auch für diese "innerdeutschen" Falschangaben gelten. Damit würde nicht nur das Recht der Erwachsenen geschützt und sozialer Missbrauch verhindert, sondern vor allem das Recht der Kinder auf ihre beiden leiblichen Eltern gestärkt. Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre Idee im Bundestag verteidigen und durchsetzen könnten. Mit bestem Gruß, Karin Jäckel |