11. Februar 2004
Liebe Frau Prof. Böhmer,
mit großer Freude stelle ich fest, dass Sie zu dem Personenkreis der Abgeordneten gehören, welche sich mit einer Anfrage zum "neuen deutschen Kindschaftsrecht" an die Regierungsparteien gewandt haben.
Die Vielschichtigkeit der Fragestellung entspricht dem Spektrum der Probleme, welche sich für Elternteile und Großeltern und andere nahe Bezugspersonen von Kindern ergeben, die das Trauma der elterlichen Trennung/Scheidung erleiden.
Ich möchte Ihnen für diese Anfrage danken.
Den nachfolgenden Text sowie diesen Offenen Brief an Sie persönlich stelle ich auf meiner Webseite ein.
Mit herzlichem Gruß,
Ihre
Karin Jäckel
Dr. phil. Karin Jäckel
www.karin-jaeckel-autorin.de
Der Erfolg des Widerstands:
"Und sie bewegt sich doch" - Die CDU/CSU bringt den elterlichen Umgangsboykott aufs politische Tapet.
Verzweifelte Elternteile und Großeltern, die nach der Trennung oder Scheidung des einstigen elterlichen Liebespaares per Gerichtsbeschluss oder Selbstjustiz des anderen Elternteils aus dem Leben ihrer gemeinsamen Kinder beziehungsweise Enkelkinder ausgeschlossen werden, klagen seit Jahren bei Gericht ihr natürliches Recht auf eine gelebte Beziehung ein. Sie organisieren sich weltweit in Selbsthilfegruppen, Interessengemeinschaften, Verbänden und Vereinen, um sich gegenseitig zu informieren, zu unterstützen, gemeinsam stärker zu sein und wirksame gesellschaftliche wie auch politische Veränderungen herbei zu führen. Aktionen wie Hungerstreiks und Demonstrationen vor Regierungsgebäuden und Gerichten, medienwirksame Fußmärsche quer durch Deutschland oder von Spanien aus quer durch Europa, Vortragsreihen, Aussprachen mit Politiker/innen und vieles mehr sollen das gemeinsame Anliegen aller ausgegrenzten Elternteile publik machen.
Kinder- und Familienforscher veröffentlichen immer neue Studien, aus denen die Bedeutung des Umgangs von Kindern mit beiden Elternteilen und der zugehörigen Großfamilie für die Entwicklung eines jeden Kindes ersichtlich ist. Namen von Wissenschaftler/innen wie Amendt, Jopt, Petri, Napp-Peters, Fthenakis werden von ausgegrenzten Elternteilen als Hoffnungsträger genannt.
Medien aller Arten greifen das Problemthema auf. Die ersten Berichterstattungen über Väter, die gegen den Entzug ihrer Kinder protestieren und demonstrieren, fallen noch eher spöttisch oder gar hämisch aus. Da ist z.B. im "Spiegel" von "neuen Leidensmännern" und anderen "Jammergestalten" die Rede. Männer, die um ihre Kinder weinen, scheinen suspekt.
Doch fast jeder kennt im Privatleben den einen oder anderen Vater und immer öfter auch Mütter, die nach Trennung/Scheidung ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen. Der anfängliche Gedanke, es handele sich um eine kleine Anzahl "dumm gelaufener" Einzelschicksale, macht der Tatsache Platz, dass es jeden Mann und jede Frau treffen kann. Fast jede zweite Ehe scheitert. Alljährlich erleiden rund 160 000 weitere Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern. Nachweislich sieht die große Mehrheit meist den Vater schon wenige Monate später nie mehr wieder. Und immer öfter verlieren sie ihre Mütter.
Es ist den Medien zu verdanken, dass persönliche Erfahrungsberichte von sexuell missbrauchten Opfern das öffentliche Bewusstsein weckten. Und ebenso ist es ihr Verdienst, dass nun auch das durch Kindesentziehung und Umgangsboykott verursachte Herzeleid öffentlich wahrgenommen und allmählich als Unrecht geächtet wird.
Der Europäische Menschenrechtegerichtshof wird überschwemmt von Klagen aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzter Elternteile. Bereits mehrfach wurde Deutschland zu hohen Geldstrafen verurteilt und die deutschen Gerichtsbeschlüsse als Verletzung der Menschenrechte von Elternteilen und Kindern für nichtig erklärt und aufgehoben.
Elternteile von Kindern mit zwei Nationalitäten, denen der deutsche Elternteil das gemeinsame Kind nach Deutschland entführte und fortan den Umgang mit dem verlassenen Elternteil verhindert, prangern die deutsche Familienrechtsprechung als Relikt des "Lebensborn"-Prinzips, an, welches unter Hitler ausländische Kinder "germanisierte." In nicht wenigen Fällen wurden ausländische Elternteile per Gerichtsbeschluss allein ausgegrenzt, weil sie mit dem ursprünglich zweisprachig aufgewachsenen Kind weiterhin z.B. polnisch sprachen.
Ausländische Politiker/innen wie J.Chirac, B. Clinton. M. Albright, sowie die "First Ladys" H. Clinton und Ch.Blair rügten Deutschland wegen dieser juristischen Ausgrenzung ausländischer Elternteile aus dem Leben ihrer bi-nationalen Kinder. Der Ausspruch J. Chiracs, im deutschen Familienrecht herrsche "das Gesetz des Dschungels", wird weltweit bestätigt.
Margot von Renesse (SPD), die "Mutter des neuen deutschen Kindschaftsrechts", welche das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen proklamiert, erklärte öffentlich, der Umgangsboykott eines Elternteils gelinge, weil deutsche Juristen und Familienrichter zu provinziell und zu schlecht weitergebildet seien. Zwar sei das seit Sommer 1998 geltende neue deutsche Kindschaftsrecht ein "Appellgesetz", welches nicht "mit dem scharfen Schwert" der richterlichen Strafe sondern durch einen richterlichen Appell an die elterliche Vernunft bestimmt werde. Doch obliege es dem Gericht für den Fall der elterlichen Unvernunft einen Beschluss zu finden, welcher das Kind glücklich mache und "zum Wohle des Kindes" sei, nicht aber vorrangig einen Elternteil favorisiere.
Interventionen aus dem Ausland, Proteste im Inland und die Tatsache, dass elterlicher Umgangsboykott trotz gerichtlich geregelter Umgangsbeschlüsse die "Würde des Rechts" verletzt und Richter/innen zu lächerlichen Popanzen macht, deren Wort ungestraft ignoriert werden kann, führen bei Gesetzgebern und politisch Verantwortlichen zu der Einsicht, dass Abhilfe geschaffen werden müsse. Speziell zum Jahresende 2003 finden mehrere länderübergreifende Expertentreffen in Berlin statt.
Am 12. Dezember 2003 lädt der französische Botschafter Claude Martin die Crème de la Crème der Persönlichkeiten in seine Botschaft nach Berlin ein, welche sich für das Recht aller Kinder auf eine gelebte Beziehung zu ihren beiden Elternteilen einsetzen. Ihr Wissen, ihre Ideen und ihre Energie werden gebraucht, um in der künftigen Verfassung Europas das Recht der Kinder zu garantieren.
Und endlich bewegt sich die Politik.
Die CDU/CSU macht in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Eingabe der Drucksache 15/2340 vom 13. Januar 2004 ihrem Namen als christlich fundierte Familienpartei Ehre.
Mit dieser so genannten "Kleinen Anfrage" an die rot-grüne Bundesregierung fordert sie die offizielle Stellungnahme der Regierungsparteien zu der vielschichtig vorgetragenen Frage, wie man es bei RotGrün mit der Umsetzung des neuen deutschen Kindschaftsrecht halte und was man u.a. gegen das Phänomen des Umgangsboykotts unternehmen wolle.
Die Regierung der SPD/Grünen, unter Zugzwang gebracht, verweisen am 28.Januar 2004 unter der Drucksache 15/2399 auf die Ergebnisse der 2002 veröffentlichten Studie von Professor Proksch: "Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts" und kündigen die Absicht an, "noch in dieser Legislaturperiode einen Regierungsentwurf vorzulegen."
Mit großer Aufmerksamkeit und Erwartung wird dieser Vorgang in Deutschland und im Ausland registriert.
Ich persönlich finde es großartig zu sehen, dass Bürgerengagement und persönlicher Einsatz nicht sinnlos verpuffen, sondern zu Reaktionen bei Politikerinnen und Politikern führen, welche im Sinne ihres Regierungsauftrags noch nicht vergessen haben, dass alle Macht vom Volke kommt und nicht "der Mensch für den Sabbat, sondern der Sabbat für den Menschen da ist".
Karin
am 10. Februar 2004
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In der 86. Sitzung des Bundestages unter RotGrün wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur "Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes" in einer ersten Beratung diskutiert.
Nach Abstimmung darüber, welche Fassung als endgültiger Gesetzesentwurf angenommen werden solle, wurde die auserwählte "Drucksache 15/2253" in verschiedene Ausschüsse verwiesen, unter anderem in den Rechtsausschuss. Dieser tagte am 11. Februar 2004 und entwickelte in dieser Tagung eine eigene Variante des Gesetzesentwurfs.
Zur zweiten und endgültigen Beratung des Gesetzesentwurfs in der Plenartagung des Bundestages am 12. Februar 2004 lagen dem Bundestag zwei Gesetzesentwürfe zur endgültigen Abstimmung vor. Dabei handelte es sich um die bereits erwähnte Fassung des Bundestages - "Drucksache 15/2253" - sowie um die mit Veränderungen und Empfehlungen zur Abstimmung versehene Fassung des Rechtsausschusses - "Drucksache 15/2492".
In einem ersten Wahlgang dieser Plenartagung wurde der Entwurf des Rechtsausschsses mit den Stimmen der Regierungs-Koalition und der FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU zur endgültigen Fassung bestimmt. Von diesem Moment an galt die "Drucksache 15/2492" als der entscheidende Gesetzesentwurf, über dessen Details gleich anschließend in einer dritten Beratung erneut diskutiert und schlussabgestimmt wurde.
In dieser Schlussabstimmung wurde der Gesetzesentwurf des Rechtsausschusses - "Drucksache 15/2492" - mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU als Gesetz verabschiedet.
Das neue Gesetz erteilt Vätern zwar keineswegs zufrieden stellende, jedoch mehr Möglichkeiten zur Vaterschaftsanfechtung und Umgangserwirkung als bisher, sowie einem weitaus größeren Kreis individuell zu definierender naher Bezugspersonen des Kindes eine Chance auf ein Umgangsrecht.
Während aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzte Elternteile und andere Bezugspersonen das neue Gesetz als "Wischiwaschi" und eine weitere vertane Chance beklagen, schelten insbesondere Politikerinnen der CDU/CSU wie Ute Granold und Michaela Noll die Ausweitung des Umgangsrechts als unzumutbare Belastung für das Kind. Es bestehe zwar ein dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers hinsichtlich der Vaterschaftsanfechtung und des Umgangsrechts des biologischen Vaters, doch die Ausweitung des Umgangsrechts auf noch mehr Umgangsberechtigte als bisher stehe dem Kindeswohl entgegen.
Es werde "den Kindern ein Bärendienst erwiesen", da sie nun noch stärker "verplant und zum Spielball von Interessen werden, die nicht immer ihre eigenen sind." (Granold)
Der Kinderalltag sei "schon voll gepackt mit Terminen", und "schulischen Verpflichtungen". Für die Interessen der Kinder bliebe meist nur das Wochenende; und dieses werde nun den Umgangswünschen "des weiten Personenkreises" untergeordnet. Die gesetzlich verankerte Umgangsberechtigung verschiedenster Erwachsener verstoße gegen die "eigenen Grundrechte" von Kindern und führe zu einem "Umgangstourismus". (Noll)
Mit der vorliegenden Fassung des neuen Gesetzes zur Umgangsregelung werde es nicht gelingen, "ein befriedigendes Ergebnis" zur Linderung der Scheidungsfolgen für allein erziehende Mütter, "traumatisierte Väter" und Kinder als die wahren Scheidungsopfer zu erzielen. Wer Kinder ernst nehmen wolle, müsse ihnen das Recht geben, "mitzubestimmen, mit wem sie ihre Freizeit verbringen wollen." (Noll)
Meine persönliche Meinung:
Mitbestimmung ist wichtig. Kinder erlernen diese Kunst durch partnerschaftliche Erziehung und Kompromissbereitschaft in einem Elternhaus, das ihnen sowohl Geborgenheit vermittelt, als auch Grenzen setzt und Flügel gibt und sich dabei stets an den wachsenden Fähigkeiten des Kindes orientiert. Insofern setzt Mitbestimmung eine bestimmte kognitive und moralisch-ethische Fähigkeit des Kindes voraus, welche allmählich durch Erfahrung erworben wird. Erst diese Erfahrung wiederum bringt die Fähigkeit zur planenden Vorausschau und somit zur Verantwortungsübernahme hervor.
Wenn davon die Rede ist, dass (auch) Scheidungskinder ein Recht auf Mitbestimmung haben, ist dem selbstverständlich zuzustimmen. Aber -
leider finden elterliche Trennungen und Scheidungen nicht erst dann statt, wenn Kinder bereits in der Lage sind, eigene Entscheidungen treffen und dafür ein gewisses Maß an Verantwortung übernehmen zu können. Und leider finden derartige Trennungen nicht nur zwischen Menschen statt, welche immer schon nach dem Grundsatz gelebt haben, dass ihre Kinder "keine Gegenstände", sondern "Menschen mit eigenen Grundrechten" sind. (Noll)
Mütter und Väter, die ihre Kinder partnerschaftlich erziehen, die eigenen Grundrechte der Kinder achten und schützen, brauchen kein Gesetz, welches ihnen vorgibt, wie sie ihre Kinder glücklich machen und ihr Wohl bewirken sollen. Diese Eltern wissen und respektieren, dass alle Kinder ein eigenes Recht auf ein liebevolles und unbürokratisch zu regelndes Zusammensein mit ihren beiden Elternteilen und anderen Menschen haben, die sie lieben. Auch dann, wenn sich die Eltern nicht mehr lieben und eine Trennung beschließen.
Das neue Gesetz ist daher vor allem für diejenigen Eltern gemacht, welche ihre Kinder als "mein Kind", als ihr persönliches Eigentum "aus meinem Bauch" und als "von mir gemachten" Besitz ansehen. Für die Eltern also, welche ihre eigenen Erwachsenen-Bedürfnisse in den Vordergrund stellen und ihre Kinder nach dem Grundsatz erziehen: "Wenn ich den Vater/die Mutter nicht mehr will, will und braucht auch mein Kind den/die nicht mehr.Basta!"
Solchen Eltern muss der Gesetzgeber Grenzen setzen. Und zwar genaue Grenzen. Weit genauere, Richter/innen verbindlicher führende Gesetze als das neue Kindschaftsrecht, welches als Appellgesetz versagt, weil Eltern, die sich im Scheidungskrieg befinden, die Vernunft nicht immer haben, an welche appelliert werden soll. Und weil leider viel zu viele Richter/innen nicht in der Lage oder nicht einmal gewillt sind, die Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen, welche Kinder brauchen, um glücklich zu sein.
Tausende Kinder und Elternteile müssen vor Gericht leidvoll erfahren, dass die richterliche Entscheidung nicht alles daran setzt, einem Kind beide Elternteile zu erhalten, sondern eine Auswahl trifft und demjenigen Elternteil, der die höheren Einkünfte erzielt, das Zahlungsrecht und dem finanziell abhängigen Elternteil das alleinige Sorgerecht nebst Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungsrecht zuteilt. Und zwar so zuteilt, dass ein Missbrauch dieses Sorgerechts zur Ausgrenzung des zahlenden Elternteils selbst dann straflos möglich ist, wenn ein richterlicher Beschluss zur Umgangsregelung vorliegt.
Nur wenn "unvernünftige" Eltern und psychologisch ungeschulte Gerichtsbarkeiten festen Regeln eines klar definierten und eindeutig anzuwendenden Gesetzes folgen müssen, welche den Schutz der Grundrechte von Kindern garantieren, werden Kinder vor egoistischen, kindliche Grenzen verletzenden und die Erwachseneninteressen überbewertenden Eltern geschützt. Nur dann erhalten sie die Chance, ihr eigenes Grundrecht auszuleben. Zum Beispiel das Grundrecht auf die gelebte Liebe und Nähe auch der Menschen, welche die "unvernünftige" allein erziehende Mutter/der "unvernünftige" allein erziehende Vater freiwillig nicht gestatten würden.
Eltern, die ihre Kinder lieben und ernst nehmen, werden - auch ohne Gesetze und Gerichte - eine möglichst faire Trennung/Scheidung vollziehen und im Bewusstsein ihrer fortdauernden elterlichen Verantwortung viele Möglichkeiten zu Absprachen und Kompromissen mit ihren Kindern und den Menschen, die für ihre Kinder wichtig sind, finden, um so etwas wie einen "Umgangstourismus" auszuschließen.
Davon abgesehen:
Kinder, die bereits als Säuglinge und Kleinkinder in Krippen und Horte verbracht werden, demnächst bereits mit vier Jahren in Ganztagsschulen eingeschult und in acht Jahren oder gar noch weniger zum Abitur gehetzt werden, um möglichst jung in einen Arbeitsprozess zu gelangen, der weder ausreichend Lehrstellen noch optimale Studienbedingungen noch genügend Arbeitsplätze, noch die Aussicht auf soziale Sicherheit bietet, - diese Kinder erleiden von klein auf an weit größere seelische Überforderungen und mehr Angst-Stress als dies durch den einen oder anderen unfreiwilligen Besuch bei Papa, Oma, Opa, Onkel, Tante oder Nachbars Lumpi möglich wäre.
Und zwar erleiden sie diesen Stress ohne jedes Mitbestimmungsrecht, weil der Gesetzgeber die Schulpflicht regelt und Eltern plus Lehrer bestimmen, welche Schule es sein soll, in der das Kind "fürs Leben lernen" muss, um am Ende, wie jüngste Studien zeigen, zwar mindestens so gut lesen zu können wie ihre Lehrer/innen, aber dennoch im internationalen Wettbewerb "Pisa"-Schieflage hat.
Wo, frage ich mich, bleibt da die politische Fürsorge um die eigenen Grundrechte von Kindern? Warum braust da kein Protest auf, dass der "Abschiebetourismus", dem Kinder durch ganztägige Fremdbetreuung ausgesetzt sind, Kinderseelen schädigt und kindliche Grundrechte verletzt? Wo wird endlich der Aufschrei aus den Reihen der Gesetzgeber laut, dass Gegenwart und Zukunft unserer Kinder durch kinderfeindliche Gesetze, die Missachtung kindlicher Bedürfnisse und durch die Stümperhaftigkeit der xten Schulreform als der Lieblingsspielwiese so vieler ehemaliger Lehrer/innen unter den Gesetzgeber/innen zerstört werden? Wann wird das Gesetz durch den Bundestag gepeitscht, welches unsere Kinder davor schützt, als Wirtschaftsfaktoren ausgebeutet zu werden?
Im Vergleich zu diesen Überforderungen und Missachtungen, die der Gesetzgeber unseren Kindern ohne Bedenken zumutet, ist es geradezu lächerlich und absurd, als Gesetzgeber verbieten zu wollen, dass Kinder geschiedener oder getrennter Eltern gelegentlich ohne ihren ausdrücklichen Wunsch mit Menschen zusammen kommen, die sie lieben und von denen sie geliebt werden.
Auch in Familien, in denen beide Eltern mit ihren Kindern zusammen leben, werden Verwandte, Freunde und Bekannte besucht oder eingeladen und nicht immer erst die Kinder befragt, ob sie dazu Lust haben oder damit einverstanden sind.
Und das ist auch ganz richtig so, denn erstens entwickeln sich (auch) Kinder, deren Lust und Launen jederzeit das Familienleben bestimmen, zu Familientyrannen. Und zweitens ist Mitentscheiden etwas Demokratisches, keine Diktatur. Die Freude daran sollten Kinder von ihren Eltern lernen.
Karin
am 18. Februar 2004
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