Offener Brief an die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB

Bundesregierung konterkariert Erziehungsanstrengungen der Eltern-
Eltern Mut zur Erziehung machen (12.2.2002)

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer

Sie sprechen mir, - dreifache Mutter und Autorin zahlreicher Sachbücher, die sich mit Krisensituationen im Familienleben befassen, - aus dem Herzen.

Die Bundesjustizministerin verkündete erst unlängst vollmundig, dass es in Deutschland überflüssig sei, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz zu schreiben, da diese bereits im Elternrecht verankert seien.

Mir scheint, dass diese Mengelage von Kinder- und Elternrechten vor allem dazu geeignet ist, Kinder weiterhin als "Besitz" ihrer Eltern einstufen und zur Wahrnehmung des Elternrechts wie ein "Objekt" behandeln zu können.

Jeder historisch Gebildete weiß, dass die Privatheit der Familien einer sozialistisch geprägten Regierung machthinderlich ist, und dass Kinder in einer solchen Regierung nach dem Vorbild Friedrich Engels einer "industriellen Erziehung" zu überantworten sind, welche vom Staat gesteuert und von seinen Beauftragten ausgeführt wird.

Nur in diesem Sinne kann ich den hier geschilderten neusten Coup familienfeindlicher Gesetzgebung der aktuellen sozialistisch geprägten rotgrünen Regierung interpretieren, denn selbstverständlich wird eine solche Neuregelung zum Schaden der Familien internen Streit vorprogrammieren und noch mehr Elternpaare als bisher wegen Erziehungsfragen auseinander bringen.
Schon jetzt steht der Streit Erziehungsfragen ganz oben auf der Top-10-Liste der Trenungs- und Scheidungsgründe.

Selbstverständlich werden sich die Kinder und Jugendlichen auf dieses Gesetz berufen und auf ihre Rechte pochen und die elterlichen berechtigten Besorgnisse aus Mangel an eigener Lebenserfahrung (noch) nicht nachvollziehen können bzw.wollen.

Als Ergebnis werden wir dann noch mehr verunfallte, entführte, sexuell missbrauchte und grausam ermordete Kinder von den Straßen auflesen, auf denen sie sich mit dem Einverständnis des Gesetzgebers bereits ab sechs Jahren ohne Elternbegleitung auch bei Dunkelheit z.B. vom abendlichen Kinobesuch nach Hause begeben.

Ganz zu schweigen von den Halbwüchsigen, die sich der elterlichen Kontrolle entziehen und sich in ihrem jugendlichen Leichtsinn noch zahlreicher als bisher mit Schulversagen sowie Drogen-, Alkohol- und Nikotinproblemen belasten werden als bisher, wenn sie sich jederzeit bis in die Nacht in Diskotheken aufhalten dürfen.

Selbstverständlich wird der Protest der Kinder und Jugendlichen dann weitere Argumentationshilfe durch das auch noch recht neue Gesetz gegen erzieherische Gewalt erhalten.

Dieses wird in mir bekannten Fällen so rigide angewandt, dass es bereits als erzieherishe Gewalt interpretiert wird, wenn eine Mutter ihr brüllendes Kind in den Kindergarten bringen will bzw. wenn sich ein trotziges Kind in einem Ladengeschäft auf den Boden schmeißt, weil es etwas haben will aber nicht haben soll, die Mutter aber bei ihrer für richtig befundenen erzieherische Maßnahme bleibt. Die mir bekannten Frauen wurden für diese Haltung von Außenstehenden zur Anzeige gebracht und nicht etwa, weil sie die Kinder geschlagen hätten, sondern weil sie konsequent geblieben waren.

Vor allem aber wird die SPD-Gestzgebung mit diesem neuen Schlag gegen die Familie und elterliche Erziehungskompetenz Tür und Tor zur "industriellen Erziehung" noch weiter öffnen als bisher.

Denn selbstverständlich werden sich noch mehr Kinder und Jugendliche als gegenwärtig von ihren Eltern missverstanden, ungerecht behandelt und unterdrückt fühlen und in die betreuten Wohneinrichtungen flüchten, wo sie dann endlich der jeder elterlichen Kompetenz vermeintlich haushoch überlegenen staatlich gewünschten "industriellen Erziehung" anheim fallen.

Dass selbst die von der Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf losgetretene Debatte um strengere Kindererziehung eher ein politischer Schachzug zur Stärkung ihres innenpolitisch abschwächelnden Kanzlergatten war als ein Bekenntnis persönlicher Werte und gesellschaftlicher Wunschziele, erklärte Karl-Rudof Korte, renommierter Politikforscher aus München, erst kürzlich sehr überzeugend in der Presse.
Frau Schröder-Köpfs Mahnung zur erzieherischen Strenge und ihr Spruch "Ein Kind alleine aufzuziehen - das gibt einem ein Gefühl von Stärke. Darauf bin ich stolz", kamen jedenfalls genau zur rechten Zeit und erregten die Öffentlichkeit so, dass die stotternde Konjunktur darüber völlig in Vergessenheit geriet.
"Sie hat eine Spürnase für Politikvermittlung und eine wichtige Übersetzungsfunktion," meinte Kar-Rudolf Korte dazu.

Doch mehr als diese Spürnase ist es auch nicht. Dies durfte ich erst unlängst persönlich erfahren, als ich - wie seinerzeit unsere Vorfahren zu feudalistischen Zeiten - eine Bittschrift bei der Kanzlergattin einreichte, um ihre öffentlich dekarierte Rolle als "Anwältin der Kinder" und "Sprachrohr der kleinen Leute" ebenso wie ihr Auftreten als "Gutmensch im Kanzleramt" im Interesse eines kleinen leidenden Jungen zu nutzen.

Dieser ist durch die Scheidung der Eltern und die anhaltende Weigerung der Mutter, ihn auch mit seinem Vater zusammen sein zu dürfen, so tief verstört worden, dass er von einem fröhlichen, mehrsprachig aufgewachsenen guten Schüler zum depressiven und suicidalen Sonderschüler und schließlich von der mit seiner Erziehung überforderten Mutter in die Heimerziehung abgeschoben wurde. Der Vater würde den Jungen sofort zu sich nehmen, der auch sofort zu ihm kommen möchte, doch die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und boykottiert jeden den Umgang zwischen Vater und Sohn anhaltend. Ein Verhalten, worin sie durch Jugendamt, Gericht und Heimleitung unterstützt bzw. nicht behindert wird.

Als Antwort auf meine Bittschrift, in der ich die Kanzlergattin anflehte, sich im Interesse des Kindes mit der Heimleitung und dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und eine Mediation zu bewirken, damit der Junge letztlich zu seinem Vater kommen könne, erhielt ich lediglich im Kinderbuchstil gehaltene Hinweise wie, auch die Kanzlergattin und der Kanzler seien nicht allmächtig und müssten sich an Vorschriften und Richtersprüche halten. Richter wüssten am besten, was zum Wohle des Kindes sei. Deshalb könne sie, die Kanzlergattin, und ihr Gatte, der Herr Kanzler, leider, leider nichts für das Kind tun. Einzig eine kleine handschriftliche Äußerung des Bedauerns aus dem Kugelschreiber der Frau "Anwältin der Kinder" ließ eine Spur echter Anteilnahme ahnen. Dem Kind half dies nichts. Es lebt weiterhin im Heim und darf den Vater inzwischen überhaupt nicht mehr sehen. Begründung des Gerichts: das Kind müsse zur Ruhe kommen.

Ich kann nur hoffen, dass die CDU/CSU die Chance nutzen wird, die marode rotgrüne Regierungsruine zum Zusammensturz zu bringen und uns Familien im Land endlich den Stellenwert zurück zu geben, der uns gebührt.

"Deutschland frisst seine Kinder" schrieb ich in einem meiner neusten Bücher. Ich hätte auch schreiben können, der "Neosozialismus frisst Deutschland."

Es würde mich freuen, von Ihnen zu hören,
und verbleibe mit bestem Gruß

Dr. Karin Jäckel
Autorin
www.karin-jaeckel-autorin.de



Die Antwort:

Sehr geehrte Frau Dr. Jäckel,

über Ihre E-Mail vom 12. Februar 2002 habe ich mich sehr gefreut.
Sie bestärkt mich in meiner Auffassung, dass die Lockerung der
Jugendschutzbestimmung durch die Bundesregierung der falsche Weg ist.
Was wir in Deutschland brauchen, ist mehr Erziehung und
gestärkte Elternhäuser.
Deswegen setzen wir neben anderen familienpolitischen Maßnahmen
auf eine Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Es ist schön, dass Sie uns dabei unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Böhmer