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Deutschland und das Familienrecht, - wahrhaft ein "Dschungel", wie der französische Premier Jacques Chirac schon vor Jahren ausrief. Denn mit Billigung des Grundgesetzes werden in Deutschland aus gleichberechtigten Frauen und Männern vom Tage der Elternschaft an Mütter erster und Väter zweiter Klasse. Mütter genießen nämlich in Paragraph 6 den besonderen verfassungsmäßigen Schutz der staatlichen Solidargemeinschaft. Väter hingegen nicht. Und das spüren Letztere auch allenthalben, denn wenn Väter tun, was Mütter machen, ist das noch lange nicht dasselbe. Nirgends wird dies deutlicher als im Falle der Trennung oder Scheidung.
Wenn Mütter aus der Lebensgemeinschaft ausbrechen und den abgeliebten Ex verlassen, nehmen sie in der Regel die gemeinsamen Kinder "einfach so" mit. Das ist Kindesentziehung und strafbar. Doch der verlassene Vater hat kaum Chancen auf Rückführung der Kinder. Die strafbare Handlung der Mutter wird juristisch flugs als Fürsorge deklariert und legalisiert.
Lässt die Mutter die Kinder beim alleinerziehenden Vater zurück und bringt sie, etwa nach einem Besuchswochenende, nicht mehr zu ihm nach Hause, ist das Kindesentführung und ebenfalls strafbar. Wenn Väter dies tun, - siehe Vater Reinkober - kommen sie vor Gericht und gnadenlose Richter. Doch wenn Mütter ihre Kinder entführen, hat der verlassene Vater auch in diesem Fall meist das Nachsehen. Fast immer erklärt das Gericht an der Strafverfolgung der Mutter "kein öffentliches Interesse".
Tausende Väter kämpfen sich deshalb vergeblich durch alle Instanzen, wenn die Mütter auf stur schalten. Im Bundesjustizministerium zeigte man sich im August 2001, als internationale Eltern in Berlin einen wochenlangen Hungerstreik antraten, weil sie endlich ihre ihnen seit Jahren entzogenen Kindern wiedersehen wollen, hilflos. Man wisse das alles. Aber was solle man denn tun? Man könne doch die Mütter nicht bestrafen.
Bei Vätern geht das schon - siehe Vater Reinkober. Väter, so hört man aus dem Bundesfamilienministerium und aus dem Bundesjustizministerium und aus den Frauenförderungsvereinen und aus den Medien, Väter sind Täter, und Gewalt ist männlich, und aus kleinen geprügelten oder sexuell missbrauchten kleinen Jungen werden zwangsläufig große prügelnde und sexuell missbrauchende Männer.
Selbst die mehrfache Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Menschenrechtegerichtshof zu hohen Schadenersatzleistungen an Väter, denen das Umgangsrecht mit ihren Kindern verweigert und deren Menschenrechte dadurch verletzt wurden, ändert hierzulande anscheinend nichts an der gängigen Gleicherstellung der Mütter.
Trotz des neuen Kindschaftsrechts, welches dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht mit seinen Kindern zubilligt. Trotz des darin garantierten Rechts der Kinder auf Umgang mit dem Vater. Trotz des Straftatbestands der Kindesentziehung, wenn die Mutter dem Vater den Umgang mit den gemeinsamen Kindern verweigert. Und trotz der Vorgabe des Gesetzgebers, dass dieser Mutter ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft auferlegt werden soll, damit sie das Gesetz und neue Kindschaftsrecht respektiert.
In der Wirklichkeit sieht das nämlich völlig anders aus. Da können Väter getrost einen gültigen Gerichtsbeschluss vorweisen, der die Umgangstermine mit den gemeinsamen Kindern festlegt und regelt. Wenn die Mutter nicht will, ist das Erzwingen des Umgangs gegen das Kindeswohl.
Dem Vater wird dann gesagt, er solle zum Psychiater gehen und sich den Schmerz um das Kind wegtherapieren lassen. Oder es wird ihm die Parabel vom "Kaukasischen Kreidekreis" erzählt, die besagt, dass derjenige Elternteil das Kind wahrhaftig liebt, der es loslässt. Und dass darum der Vater seine Liebe am schönsten beweist, wenn er das Kind im Stich lässt und sich mit dem stillen Glück des heimlichen Wohltäters begnügt, indem er den Lebensunterhalt von Kind und Mutter finanziert.
Und das alles in Zeiten des neudeutsch "gender-mainstreaming" genannten Gleichberechtigung-Kampfes der Frauenpolitik!
Der "Fall Reinkober" jedenfalls ist als Verzweiflungstat eines zum Elternteil zweiter Klasse degradierten Vaters nicht nur eine persönliche Tragödie, unter der am allerschwersten die Kinder leiden und leiden werden. Diese Verzweiflungstat ist vor allem das zutiefst beschämende Ergebnis einer seit Jahren beispiellosen politisch geförderten Väterfeindlichkeit, die als falsch verstandene Frauenförderung praktiziert wird.
Und deshalb müsste jetzt eigentlich nicht Vater Reinkober sondern sollten diejenigen auf der Anklagebank sitzen, die Gesetze erlassen, welche sie nicht durchsetzen wollen, und diejenigen, welche die Würde des Rechts verhöhnen lassen, wenn nur der Hohn von Frauen kommt und Männer demütigt.
"Deutschland frisst seine Kinder", habe ich eines meiner neusten Bücher genannt. Vater Reinkober und seine Kinder gehören auch dazu.
Dr.phil. Karin Jäckel
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