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Leserbrief zu
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Aus privater und beruflicher Erfahrung weiss ich, dass der schulische Elternbeirat bis hin zum Landeselternbeirat mit Sitz in Stuttgart keinerlei Macht hat, da er weder von Schulbehörden noch von so manchen Pädagoginnen und Pädagogen Ernst genommen wird. De facto kann sich der Landeselternbeirat als oberstes Gremium aller Elternbeiräte im Land nicht einmal dann für die Interessen von Schülern und Eltern einsetzen, wenn die amtierenden Landeselternbeiräte die dringende Notwendigkeit dazu erkennen und auf Ersuchen der Eltern hin persönlich an einer für das Wohl des Schülers wichtigen schulischen Sitzung teilnehmen wollen. Im konkreten Fall verhinderte ein beklagter Grundschulleiter jede Kritik an seinem Führungsstil, indem er mit Billigung der Schulbehörde von seinem Hausrecht Gebrauch machte und der Landeselternbeirätin Hausverbot erteilte. Nicht einmal das von der Dame angerufene Kultusministerium war in der Lage, den Landeselternbeirat zu ermächtigen, an der betreffenden Sitzung teilzunehmen. Insofern verwundert es nicht, dass der Gesamtelternbeirat für Offenburger Schulen den Ausschluss der Elternschaft von der öffentlichen Debatte um die mangelhafte Unterrichtsversorgung hinnehmen muss. Was "berechtigte Anliegen" von Familien sind, entscheiden Amtsträgerinnen und Amtsträger nun mal lieber unter sich. Dabei interessiert der Blickwinkel von Eltern und Kindern zuletzt. Dr. Karin Jäckel |
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