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Brief von Frau Adlerstein aus dem BMJ |
Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein im Bundesministerium der Justiz in Berlin am 13. 09. 2001 Sehr geehrte Frau Dr. Jäckel, es hat mich gefreut, mit Ihnen, Frau Dr. Schwall-Düren, MdB, und einigen Betroffenen am 2. August 2001 eine sehr offene Diskussion über Probleme nationaler und internationaler Sorge- und Umgangsrechtskonflikte geführt zu haben. Ihrer Gesprächsnotiz im Internet entnehme ich, dass auch Sie mit dem Ergebnis der Gespräche zufrieden sind. Sie können versichert sein, dass die angesprochenen Fragen, die für die Betrofenen regelmäßig mit großen menschlichen Tragödien zuesammenhängen, im Bundesminsterium der Justiz sehr ernst genomen werden. Ich möchte allerdings noch einmal klarstellen, dass das Bundesministerium der Justiz von Verfassungs wegen keine Befugnis hat, gerichtliche Entscheidungen zu kommentieren oder gar in gerichtliche Verfahren einzugreifen. Die Justiz ist unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen. Insofern sind Ihre Aussagen in der Gesprächsnotiz missverständlich, dass jeder, der juristisch falsch beraten ist, seinen Fall an das MBJ schicken soll und Elternteile, denen aufgrund einer Falschanschuldigung der Umgang mit dem Kind verweigert wurde, Klage beim BMJ erheben sollen. Hierdurch wird bei Betroffenen der Eindruck erweckt, das Bundesministeroum der Justiz können in diesen Einzelfällen eingreifen und rechtliche Entscheidungen treffen. Entsprechende Zusagen oder Angebote habe ich in dem Gespräch nicht gemacht. Ich habe lediglich hervorgehoben, dass das BMJ die Problematik sehr ernst nimmt und Lösungsmöglichkeiten prüft, wobei eingehende Eingaben selbstverständlich beantwortet werden. Einen Abdruck dieses Schreibens werde ich Petenten übersenden, die sich unter Berufung auf Ihre Gesprächsnotiz an das Bundesministeriuzm der Justiz wenden. Mit freundlichen Grüßen |
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