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ElternkummerIch habe mein Kind entführt |
Zweite Antwort von Karin Jäckel |
16. April 2003 |
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Liebe Frau H., Sie haben Recht: Niemand tut Kindern etwas Gutes, der ihnen Gemeinheiten, Gewalt und andere Grausamkeiten vorlebt oder antut. Kinder sind unter allen Umständen vor derartigen Belastungen und den Menschen zu schützen, welche sie schädigen. Leider zeigt die Realität, dass Kinder zwar verbal und auf dem Papier als schutzbedürftig deklariert und diejenigen mit Strafe bedroht werden, welche Kinder schädigen. Aber mit der Umsetzung dieser großen Worte hapert es sowohl zwischenmenschlich als auch vor Gericht ganz gewaltig. Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie vor etwa einem halben Jahr mit den gemeinsamen Kindern aus den USA abgereist, weil Sie sich von Ihrem Ehemann "konstant" bzw. "unzählige Male" verbal und emotional gedemütigt und durch Gewalttätigkeiten "missbraucht" fühlten. Diese Aggressionen Ihres Mannes führten mindestens zweimal dazu, dass Sie die Polizei zur Hilfe riefen und Ihr Mann strafrechtlich verfolgt und gerichtlich bestraft wurde. Als Konsequenz Ihrer zerrütteten Ehe, vielleicht auch in Erwartung Ihrer Flucht, sperrte er Ihnen dann wohl den Zugriff auf seine Einkünfte und nahm an, Ihnen damit die Möglichkeit zur Flucht genommen zu haben. In Deutschland suchten Sie eine Anwältin auf, die Ihnen riet, ein Jahr lang mit den Kindern "unbekannt zu verziehen" und so abzutauchen, dass Sie für den Vater unauffindbar wären und dieser wegen des ihm unbekannten Aufenthalts der Kinder keine Rückführungsklage nach der Haager Konvention erheben könne. Diese List wandte Ihre Anwältin an, weil sie genau weiß, dass die Zeit für die entführenden Elternteile arbeitet und der gesetzliche Schutz des Kindeswohls das elterliche Faustrecht quasi sanktioniert. Leider waren Sie damit schlecht beraten, denn logischerweise lässt sich niemand gern die eigenen Kinder rauben. Weltweit haben sich eng zusammenarbeitende Netzwerke verlassener Elternteile gebildet. Unkonventionell und gerade deshalb erfolgreich arbeitende Detektive haben sich diesen Netzwerken angeschlossen. Sie verdienen gut an diesem Geschäft mit dem Rosenkrieg. Ebenso wie Rechtsbeistände, Psychologen und andere Dienstleistungsanbieter der weltweiten Scheidungsindustrie. Angesichts dieser von Tag zu Tag wirksamer agierenden, besser verzahnten, zielstrebiger an der Rückführung der Kinder zusammenarbeitenden "Maschinerie" hatten Sie geringe Chancen, ein Jahr lang unauffindbar zu bleiben. Und nun, da der verlassene Vater aufs Äußerste gereizt ist, auf sein Rückführungsrecht pocht, das er mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen hofft, sind Ihre Kinder und auch Sie selbst die Leid Tragenden. Sie schreiben, dass Sie mehrfach vergeblich versuchten, zu einer friedlichen und außergerichtlichen Einigung zu kommen, aber sowohl von dem Vater als auch dessen Anwalt nur Ablehnung erfahren. Beide sind wohl sehr siegessicher und gehen davon aus, dass die Kinder zu ihrem Vater in die USA zurückgeschickt werden. Wenn ich Sie richtig verstehe, könnten die Kinder sich trotz ihrer negativen Erinnerungen an den Vater und das gemeinsame Familienleben ein erneutes Zusammenleben mit ihm "vorstellen". Das heißt, sie sind nicht grundsätzlich gegen den Vater eingenommen. Wie Sie schreiben, haben Sie um der Kinder Willen auch schon mehrfach mit dem Vater eine Einigung versucht. Daraus schließe ich, dass die Kinder den Vater sogar vermisst haben und Sie den Kindern einen Wunsch erfüllen wollten, indem Sie mit dem Vater eine einvernehmliche Regelung suchten. Ihrem persönlichen Wunsch nach einem Neuanfang mit dem Vater hier in Deutschland hat dieser jedoch nicht entsprochen, sondern sich offensichtlich heftig dagegen zur Wehr gesetzt und eine Rückkehr der Kind "back home" gefordert. Vielleicht auch eine Rückkehr von Ihnen. An diesem Punkt scheiden sich also die Geister. Sie wollen die soziale Sicherheit in der Ihnen vertrauten Kultur und Gesellschaft nicht wieder aufgeben. Hier fühlen Sie sich mit den Kinder besser aufgehoben. Er hingegen will seinen Kulturkreis nicht verlassen und empfindet sein Amerika als optimal. Die Kinder stehen mit ihren Bi-Nationalität voll dazwischen. Von beiden Seiten wird an ihnen gezerrt. Der Gewinner wird über ihre Zukunft entscheiden. In erster Instanz haben Sie bereits verloren. Selbstjustiz per Faustrecht rächt sich. Wenn der Vater tatsächlich in der von Ihnen geschilderten Weise gemein und brutal zu den Kindern und zu Ihnen gewesen ist und die Rückführung der Kinder wirklich nur betreibt, um sich an Ihnen zu rächen, - dann sollten Sie alles daran setzen, es zu beweisen. Aber da Sie nichts davon schreiben, dass der Vater die Kinder misshandelte, sondern nur ausführen, dass die Kinder Zeugen der schweren Auseinandersetzungen zwischen den Eltern wurden und sich daran mit Schrecken erinnern, gehe ich davon aus, dass der Vater die Kinder nicht schlug oder demütigte usw. Eventuell könnte ein psychologisches Gutachten helfen. Dieses würde die innere Einstellung der Kinder gegenüber dem Vater hinterfragen und dem Gericht bei der Entscheidungsfindung helfen. Im gleichen Zuge müssten Sie garantieren, dass Sie den Umgang des Vaters mit den Kindern tolerieren und nach besten Kräften fördern, um auf diese Weise zu beweisen, dass Sie die erforderliche Bindungstoleranz gegenüber dem Vater haben und die persönliche Beziehung zwischen Vater und Kindern nicht behindern würden. Doch selbst wenn Ihnen dies gelingen sollte, selbst wenn die Kinder bei Ihnen in Deutschland bleiben könnten, weil das Gericht befindet, dass Sie das Kindeswohl besser als der Vater schützen können, - selbst dann werden Sie wohl immer mit der Sorge leben müssen, dass die Kinder eines Tages von einem Besuch beim Vater nicht mehr zu Ihnen nach Deutschland zurückkehren, sondern aus eigenem Entschluss lieber bei ihrem Vater in ihrem ersten Heimatland bleiben wollen. Mutter und Vater in zwei verschiedenen Staaten zu haben, bedeutet für die Kinder immer Zerrissenheit. Am besten wäre es, wenn sie die Trennung durch eine größtmögliche Freizügigkeit der Elternteile als Zugewinn nutzen könnten. Wenn sie hier ebenso Zuhause wären wie dort und nie im Konflikt stehen müssten, einen Elternteil für den anderen zu verlassen oder zu verlieren. Da Sie in der Erstinstanz bereits verloren haben, so dass die Rückführung der Kinder angeordnet wurde, und da der Vater als Echo Ihrer eigenen Unfairness nicht mehr zu einem fairen Austausch mit Ihnen bereit ist, auch den Kindern die Heimkehr in die USA bereits versprochen hat, leben Sie vermutlich in großer Angst. Eventuell auch die Kinder. Immerhin haben diese mit dem Rückzug in die USA wohl den Verlust ihrer Mutter zu erwarten. Das heißt, sie erleben dasselbe Verlusttrauma nacheinander mit beiden Elternteilen und verlieren dadurch vollständig den mentalen Boden und jede zur gesunden Entwicklung von Kindern nötige Sicherheit unter den Füßen. Zu erwägen wäre deshalb eine therapeutische Auflösung dieser Ängste. Eine solche Therapie könnte dann auch gleich gerichtlich ausgewertet werden, falls Sie dies wünschen. Da ich sehr viele Beziehungen habe, könnte es möglich sein, dass ich den Vater Ihrer Kinder kenne oder zumindest jemanden kenne, der ihn kennt. Eventuell wäre es möglich, auf diesem Umweg mit ihm wieder ins Gespräch zu kommen. Wenn Sie möchten, könnten Sie mir seinen Namen und Adresse schicken. Vielleicht könnte ich ja helfen. Einstweilen viele Grüße, |