Elternkummer

Die lähmende Angst,
mein Kind zu verlieren

Antwort an Maik

2. März  2004

An der Beziehung arbeiten

Hallo, Maik,

danke für Ihre lange eMail, Ihr Vertrauen und Ihre nachdenklichen Fragen.

Wie es den Kindern von Frank heute geht, weiß ich leider nicht. Ich hatte niemals Kontakt zur Mutter, sondern ausschließlich zu Frank, der mir in seiner immer tiefer werdenden Depression und Hoffnungslosigkeit auch nur noch selten schrieb.

Ebenso wie Sie würde ich es wunderbar finden, wenn es den Kindern gut ginge und sie ihre Kindheit möglichst unbeschwert erleben könnten.

In Ihrem eigenen Leben wird hoffentlich nie der Zeitpunkt eintreten, an dem Ihre Verlobte Ihnen den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die aktuelle Gesetzgebung bekannt ist, die endlich das Vaterrecht stärkt und auch einem Vater wie Ihnen, der unverheiratet mit Kind und Mutter in einer Familienbeziehung lebt, ein eigenes Umgangsrecht zubilligt, welches unabhängig vom Willen der Mutter beantragt werden kann.

Wenngleich dies ein eher kleiner Fortschritt ist, so ist es doch immerhin eine Chance auf gelebte Vaterschaft, auch wenn die Beziehung zur Mutter scheitern sollte.

Gerade ganz aktuell wurde Deutschland wieder einmal wegen Verletzung der Menschenrechte vor dem Europäsischen Menschenrechtegerichtshof verurteilt, weil einem ledigen türkischen Vater das Umgangsrecht und Adoptionsrecht mit seinem Kind verweigert worden war.

Derartige Urteile haben Deutschlands Richterschaft und Gesetzgeber nun schon zum siebten Mal hinnehmen müssen. Und wenn Sie die derzeit nicht abreißenden Medienberichterstattungen über benachteiligte Väter lesen, erkennen Sie, dass sich die öffentliche Meinung zu wenden beginnt. Bald schon werden Mütter, die den Vätern das Umgangsrecht verweigern, nicht mehr die selbstverständliche Zustimmung in der Bevölkerung finden wie bisher. Das macht Hoffnung.

Die Ihnen im Jugendamt widerfahrene einseitig parteiliche Beratung zur Alleinsorge der Mutter ist ebenso skandalös wie typisch. Das Jugendamt sollte ja nicht das Recht der Mutter, sondern vorrangig das Recht des Kindes schützen. Doch die Praxis sieht leider viel zu oft anders aus, so dass das Jugendamt nicht zufällig den Namen "Mütteramt" oder auch "Kinderklaubehörde" erhalten hat.

In meinem Buch "Mein Kind gehört auch zu mir" finden Sie viele Hinweise und Tipps, die Ihnen vielleicht helfen würden, Ihre Partnerschaft und Ihre eigene Rolle neu zu bewerten.

In jedem Fall sollten Sie versuchen, mit Ihrer Verlobten neu ins Gespräch zu kommen, die Beziehung mit Hilfe dieser Gespräche und gegenseitiger Ernsthaftigkeit zu festigen und sich am besten nochmals neu in sie zu verlieben. Manchmal hilft ein romantischer Abend, ein selbst gepflückter Blumenstrauß, eine Überraschungseinladung ins Kino, irgendetwas, was in der Zeit der ersten Liebe so wunderbar schön war.

Auch wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung derzeit wohl wenig Zeit haben, sollten Sie sich für die Gemeinsamkeit mit Ihrer Verlobten solche Freiräume schaffen. Sie beide sind sehr jung und Jugend verlangt danach, sich auszutoben und auszuleben. Fehlt dazu die Möglichkeit, bricht die Psyche aus - und meist ist es das Ende der zu eng gewordenen Liebe.

Ich wünsch' Ihnen Glück
und grüße Sie herzlich,

Karin