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ElternkummerEine Mutter klagt an |
Joumana Gebara | ||
3. Dezember 2004 | ||
Eine Mutter klagt an:
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VHS-Lehrerin träumt vom Flug zum Mond
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Als ihre erstgeborene Tochter aus dem Gröbsten heraus war, beschloss Joumana, ihre wegen des Kindes abgebrochene Ausbildung fortzusetzen und erneut zu studieren. Sie hätte ihr Medizinstudium wieder aufgreifen können, doch die engagierte Mutter entschied sich im Sinne ihres Kindes dagegen. Jedermann weiß, Mediziner sind rund um die Uhr und ständig auf Abruf im Einsatz. Joumana aber wollte mehr als einen interessanten Beruf ausüben und finanziell unabhängig sein. Sie wollte zusätzlich Zeit für ihr Kind.
Ihr Interesse für Bücher, ihre vielfältigen Sprachkenntnisse und die weniger starren Arbeitszeiten in den Medien schienen die optimale Basis für ein Journalismus-Studium. Doch angesichts des hohen Risikos, als Journalist keinen festen Arbeitsplatz und somit auch keine finanzielle Sicherheit für ihre Familie zu erringen, entschied die dreifache Mutter sich anders. Sie legte ihr Diplom in Wirtschaftswissenschaften ab und promovierte im Jahr 2004 in Dortmund zur Spezialistin für die Metallindustrie.
Da es der Mutter wichtig ist, dass es den Kindern auch ohne bei ihnen und mit ihnen lebendem Vater an nichts fehle, arbeitet sie mit großem persönlichen Einsatz.
Ihr liegt daran, den Kindern nicht nur emotional, sondern auch kulturell und bildungsmäßig möglichst viel zu bieten. So wuchs sie selbst in ihrem mehrsprachigen Elternhaus auf. So will sie es ihren eigenen Kindern weitergeben. Schließlich weiß sie als Frau von Welt, dass Bildung und Kultur heutzutage mehr denn je mit Geld, einer soliden Ausbildung und hoher Leistung zu tun haben. Selbst brandaktuelle Studien der deutschen Bundesregierung weisen nach, dass junge Leute aus einem leistungsstarken Elternhaus bessere Chancen haben, ihnen wichtige Ziele im Leben zu erreichen, als Kinder, deren Eltern andere Prioritäten setzen. Und dass ihre Kinder die Ziele erreichen, die sie erreichen möchten, steht immer noch auf der Wunschliste Joumanas ganz oben.
Doch ein hohes Leistungsniveau erfordert Zeit. Zeit, die der allein erziehenden Mutter vor allem nach der Geburt ihres dritten Kindes und den damit verbundenen Mehrkosten, die zuverlässig und verbindlich aufgebracht werden mussten, immer öfter fehlte. Ihr wurde klar, dass sie Hilfe brauchte, wenn sie allen Anforderungen des täglichen Familienlebens gewachsen sein wollte. Aus diesem Grund vereinbarte sie mit einer Nachbarin, welche dem Jugendamt als Tagesmutter bekannt war, dass diese auch ihre Kinder zu bestimmten Zeiten betreuen sollte. Im Herbst 1999, nach der Geburt des jüngsten Sohnes, nahm Joumana deshalb Kontakt mit dem Jugendamt auf und erbat Hilfe zur Betreuung der Kinder durch eben diese Nachbarin.
Diese Finanzierungshilfe wurde Joumana zwar in den folgenden Jahren von der Behörde gewährt, doch bewerteten die zuständigen Jugendamtsmitarbeiter den Arbeitseifer der Mutter als "Fehlverhalten" und prangerten an, dass sie angeblich "größeren Wert darauf legte", ihren Kindern "materiell etwas zu bieten als für sie als Mutter präsent zu sein."
Sowohl die Mitarbeiter des "Fachbereich Jugend und Schulen", als auch die Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle im zuständigen Landkreis Wesel legten ihr deshalb "immer wieder nahe, ihre Arbeitszeiten zum Wohl ihrer Kinder zu reduzieren."
Doch außer "beratenden Angeboten", - so führte die zuständige Behörde am 26. Oktober 2004 in ihrem Bericht zur gerichtlichen "Familiensache" aus, - habe Joumana keine anderen "Hilfen zulassen" können und "die Ursache für ihr eigenes Fehlverhalten immer bei Anderen" gesucht, anstatt "Probleme bei sich selbst zu erkennen und konsequent anzugehen."
Da es den zuständigen Damen und Herren nicht gelang, Joumana "ambulante Hilfen", sprich eine Therapie aufzudrängen, welche ihr wegen ihres Arbeitseifers ein schlechtes Gewissen und das Bewusstsein vermittelt hätte, eine Rabenmutter zu sein, beurteilten sie die junge Frau als unbelehrbar schlechte Mutter. "Bis heute" könne diese "nicht nachvollziehen", dass sie "damit die gesamte Zeit nicht im Sinn ihrer Kinder handelte."
Die in den Ausführungen des Jugendamtsmitarbeiters zur Berechtigung und Unvermeidlichkeit des Kindesentzugs implizierte Botschaft besagt: Mütter, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und ihre Kinder während der dazu benötigten Arbeitszeit in Fremdbetreuung geben, "handeln damit die gesamte Zeit nicht im Sinn ihrer Kinder" und müssen "ambulante Hilfen" annehmen, um zu lernen, ihren als "Fehlverhalten" einzustufenden Arbeitseifer zu reduzieren. Erst dann sind sie für ihre Kinder "als Mutter präsent" genug.
Anders ausgedrückt könnte man diese Botschaft auch dahingehend interpretieren, dass ganztags berufstätige Mütter, die ihre Kinder in Fremdbetreuung geben, schlechte Mütter sind und nur diejenigen Mütter gute Mütter, welche entweder eine Teilzeitarbeit ausüben oder gar nicht erwerbstätig sind.
Wo, muss sich jede Frau und Mutter bei einer solchen Begründung eines Kindesentzugs fragen, leben wir eigentlich? Ist das ein modernes Deutschland der Gegenwart oder ein Deutschland verquaster Ideologien, welche Mütter einst dazu abstellten, dem "Reich" Helden zu gebären, den häuslichen Herd zu hüten und darüber zu sterben?
Kann eine Botschaft gegensätzlicher zu allen politischen Bemühungen um die Integration von Frauen und Müttern in den Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen Ausbau der Fremdbetreuung von Kindern sein, als die von Jugendamtsmitarbeitern gewollte und gerechtfertigte Kindesentziehung als Abstrafung einer Mutter für ihre intensive Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts ihrer Kinder?
Ganz davon abgesehen, dass auch dieses Jugendamt mit Sicherheit keine wissenschaftliche oder rechtstatsächliche Beweisführung dafür vorlegen kann, dass eine intensive Erwerbstätigkeit der Mutter oder beider Eltern in Kombination mit einer fürsorglichen, verantwortungsvollen Fremdbetreuung das Kindeswohl schädigt.
Als Joumana trotz erfolgreicher Promotion arbeitslos wurde, schien man in den sozialen Behörden heimlich erfreut. Doch ihr liegt es nicht, aus der öffentlichen Hand versorgt zu werden, während sie jung, gesund, gut ausgebildet, arbeits- und leistungswillig und somit fähig ist, persönlich ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu verdienen zu bestreiten.
Ermutigt durch die in den letzten Jahren extremer Arbeitslosigkeit immer wieder und nachdrücklicher an Arbeitslose gerichteten politischen Aufrufe der Bundesregierung, sich nicht nur in Deutschland, sondern innerhalb der EU um einen passenden Arbeitsplatz zu bemühen, kam Joumana auf die Idee, sich eine Arbeit in Italien zu suchen. Sicherhaltshalber erkundigte sie sich am 7. September 2004 im Jugendamt über die gesetzliche Lage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.
Als man ihr sagte, dass sie keine Problem zu erwarten hätte, gelang es der frisch gebackenen Frau Doktor Dank ihrer polyglotten Fähigkeiten rasch, ein interessantes Arbeitsangebot in Italien ausfindig zu machen und eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erringen. Da sie nicht die finanziellen Mittel hatte, die mit dem Bewerbungsgespräch verbundenen Kosten aufzubringen, sprang das Arbeitsamt ein und zahlte.
Tatsächlich bot man ihr am 17. September 2004 im italienischen Bolzana, - in Deutschland besser bekannt als Bozen in Tirol - eine gut dotierte Festanstellung als Geschäftsführerin der Firma Pro.Cat an.
Am Montag, dem 20. September 2004, sprach Joumana erneut im Jugendamt vor. Sie erklärte ihre neue Situation und erkundigte sich, ob das Jugendamt für die Zeit einer Wohnungssuche auch weiterhin die Tagesmutter für die Kinder finanzieren würde.
In Umgehung einer klaren Antwort zur Haltung des Jugendamtes, wurde sie zunächst von Pontius zu Pilatus geschickt, bis sie von dem schließlich zuständigen Sachbearbeiter erfuhr, dass es "wichtig sei, sich mit den ebenfalls sorgeberechtigten Vätern abzusprechen und diese mit einem dauerhaften Umzug nach Italien einverstanden sein müssten."
Diese Fragen hatte Joumana bereits im Vorfeld mit den Vätern ihrer Kinder abgeklärt und sich auf einen Umzug geeinigt. Der Vater des jüngeren Sohnes hatte den Umzug zwar bedauert, sich aber gleichzeitig darauf gefreut, künftig in Bozen, wo er den Jungen gern besuchen wollte, ein schönes Urlaubsziel zu haben. Darüber hinaus wusste er, dass Joumana ihr Wort halten und ihrem gemeinsamen Kind immer wieder Besuchsreisen nach Deutschland erlauben und finanzieren würde. Ebenso klar waren die Absprachen mit dem Vater des älteren Sohnes. Wie immer, war es ihm völlig egal, wo Mutter und Kind leben. Da er den Jungen sowieso nur selten sehen und ihn keinesfalls bei sich haben wollte, hatte auch er gegen einen Umzug nach Italien nichts einzuwenden.
Mit diesem sicheren Wissen teilte Joumana dem Jugendamtsmitarbeiter mit, dass die Väter mit dem Umzug einverstanden seien und sie den Umgang der Kinder mit ihren Vätern "trotz der Distanz auf eigene Kosten ermöglichen werde."
Joumana durfte nicht damit rechnen, binnen weniger Stunden oder Tagen in einer vom Tourismus belagerten Stadt wie Bozen eine von der Größe her passende, zentral gelegene und vor allem bezahlbare Wohnung zu finden. Realistisch ist ein Zeitraum von drei Wochen für eine solche Suche. So lange wollte Joumana die Kinder nicht vom Unterricht befreien lassen. Vor allem aber konnte sie sich weder Reisetickets, noch Hotelübernachtungen für vier Personen leisten. Folglich konnte sie ihre drei schulpflichtigen Kinder nicht auf die Reise mitnehmen.
Aus diesem Grund beantragte Joumana an demselben Montag, dem 20. September 2004, an dem sie sich die verbindliche Auskunft über die Unbedenklichkeit ihrer Umzugsabsicht nach Italien geben ließ, finanzielle Hilfe zur Kinderbetreuung ihres älteren Sohnes und ihrer Tochter für drei Wochen. Dies tat sie, so das Jugendamt in seinem Bericht, "bei den zuständigen Kolleginnen der Tagespflege." Für den jüngeren Sohn, der seinen Vater oftmals besuchte, musste sie keine Unterstützung beantragen, da sie seine vorübergehende Betreuung mit dem Vater bereits abgesprochen hatte.
Tatsächlich erhielt Joumana, laut Unterlagen des Jugendamtes "für den von ihr angegebenen Zeitraum von drei Wochen" schriftlich "eine Bewilligung der Tagespflegekosten." Die "darüber hinaus anfallenden Kosten einer Betreuung über Nacht", teilte man ihr mit, "habe sie selbst zu tragen."
Da die Wohnung der Tagesmutter für die beiden Kinder zu wenig Platz bot, vereinbarten die Frauen in Absprache mit dem Jugendamt zunächst, dass die Betreuung und Übernachtung in Joumanas Wohnung stattfinden sollte.
Angesichts dessen, dass Joumana wegen des bevorstehenden Umzugs bereist zu packen begann hatte, so dass allerlei Kisten und Kasten die Wohnung einengten, überlegten die Frauen es sich anders. Nunmehr sollte die Tagesbetreuung doch in der engen Wohnung der Nachbarin stattfinden. Nachts sollten Joumanas Kinder aber in ihren gewohnten Betten schlafen.
Dies war insofern kein Problem, als Joumanas Tochter bereits 14 Jahre alt war und somit durchaus in der Lage, auf ihren kleinen Bruder aufzupassen und im Notfall die Tagesmutter zur Hilfe zu holen.
Im sicheren Glauben, damit alles Erforderliche arrangiert und abgesichert zu haben, was zum Wohl der Kinder und zur Zufriedenheit der Behörden nötig ist, begann Joumana schon mal, für den Umzug zu packen und reiste fünf Tage später, am 25. September 2004, nach Italien.
Dass sich die private Absprache zwischen Joumana und der die Kinder rund um die Uhr betreuenden Tagesmutter über die Betreuung der Kinder in ihrer eigenen, anstatt in Joumanas Wohnung als Bumerang erweisen würde, ahnte Joumana zu diesem Zeitpunkt nicht.
Auf Grund der langen Reise traf Joumana erst spät im Hotel ein. Deshalb rief sie erst Tags darauf bei ihrer Tochter an, um ihr mitzuteilen, gut angekommen zu sein.
Am 27. September 2004 rief sie nicht an. Sie war müde von der Wohnungssuche, welche sie den ganzen Tag stadtab-stadtauf über ungezählte Treppen und Flure führte.
Ihre Kinder, die Tagesmutter und das Jugendamt wussten, dass zwischen dem deutschen Ruhrgebiet und dem italienischen Bozen eine reichliche Tagesreise liegt. Sie wussten ebenso, dass Joumana sich täglich von früh bis spät mit der Wohnungssuche befassen würde. Sie wussten, dass sie so schnell wie möglich eine Wohnung finden und danach sofort nach Hause kommen und den Umzug organisieren wollte. Und last not least wussten sie, dass die Mutter mit der Finanzierung der Reise- und Hotelkosten, sowie der Bezahlung der Nachtbetreuung der beiden Kinder finanziell am Ende war. Es war klar, dass sie sich teure Anrufe von Italien nach Deutschland nicht oft leisten konnte. Dies war auch ausdrücklich mit der Tagesmutter und den Kindern abgesprochen. Tägliche Anrufe der Mutter wurden folglich nicht erwartet.
Drei Tage nach Joumanas mit Jugendamt und Tagesmutter fest vereinbarter und geregelter Abreise und auf drei Wochen angelegte Wohnungssuche in Italien, drehte die Tagesmutter durch.
Von Anfang an hatte sie ja auf die Enge ihrer eigenen Wohnung hingewiesen und die Kinder deshalb lieber in Joumanas Wohnung betreuen wollen. Da diese mit voll gepackten, erst zum Teil gepackten Umzugskisten und halb ausgeräumten Schränken wenig gemütlich war, die Tagesmutter aber auf jeden Fall gern den lukrativen Drei-Wochen-Auftrag an Land ziehen wollte, hatte sie die Kinderbetreuung trotz ihrer zu kleinen Wohnung übernommen.
Wer weiß, vielleicht wurden ihr die drei zusätzlichen Kinder nach drei Tagen in ihrer zu engen und zu kleinen Wohnung einfach zu viel. Sie hatte ja nicht nur Joumanas Kinder, sondern auch andere zu versorgen. Vielleicht ging ihr die große Kinderschar in der räumlichen Bedrängnis einfach auf die Nerven. Vielleicht hatte sie überhaupt keine Lust mehr, sich Tag und Nacht mit fremden Kindern abzugeben.
Oder womöglich hatte ihr Mann die Nase voll von all dem Kindertrubel und wollte endlich wieder seine Ruhe in den eigenen vier Wänden. Vielleicht verlangte er, seine Frau solle ihren Job in Joumanas Wohnung durchziehen, anstatt ihn zu nerven. Leicht möglich, dass die Tagesmutter dadurch in die Zwickmühle geriet, weil sie in der eigenen Wohnung nicht bleiben und in die andere Wohnung nicht gehen konnte, in der es zwischen all den Umzugskisten - verständlichweise! - wie bei Hempels unterm Sofa aussah.
Eventuell ging es ihr aber auch um Geld. Wenn das Jugendamt Joumana die Kinder entzöge, würde die Tagesmutter ja als Pflegemutter in Betracht kommen. Immerhin hatte sie schon eine Pflegetochter.
Vielleicht drehte die Tagesmutter aus anderen Gründen völlig durch.
Fest steht, dass sie nach nur drei Tagen und Nächten Kinderbetreuung - also am 28. September 2004 - urplötzlich eine Falschmeldung in die Welt posaunte, von der sie als erfahrene Jugendamt-Tagesmutter sehr genau wusste, was sie auslösen würde. Nichts anderes nämlich als das Verschwinden der drei Gebara-Kinder in den Labyrinthen des Jugendamt-Helfer-Apparates und somit endlich das Wiedereinkehren der privaten Familienruhe im Haushalt der Tagesmutter.
Dass diese Falschmeldung entsetzliches Leid über drei Kinder und deren Mutter bringen würde, war der Tagesmutter in diesem Moment wahrscheinlich völlig gleichgültig.
Eventuell bringt ein Gerichtsverfahren es an den Tag, wenn Joumana die Tagesmutter wegen Verleumdung und Rufschädigung verklagt und Schadenersatz für das ihr und ihren Kindern angetane Unrecht fordert.
Doch selbst dann wird man wohl nicht so schnell erfahren, warum die Tagesmutter sowohl das Jugendamt, als auch den Vater des älteren Sohnes mit der Falschmeldung anrief, Joumana habe seit ihrer Abreise nichts von sich hören lassen, die Wohnung in ein Chaos verwandelt und sich garantiert für immer ohne die Kinder aus dem Staub gemacht.
Das Jugendamt reagierte sofort. Kaum hatte die Tagesmutter ihren telefonischen Hilferuf losgelassen, tauchten an jenem 28. September 2004 die Jugendamtsmitarbeiter auf. Sie hörten sich die Falschmeldung an und überprüften Joumanas Wohnung, deren halb ausgeräumter Zustand als Beweis für das klammheimliche Verschwinden der Mutter herhalten sollte. Wer will, kann Schränke, in denen dieses und jenes Fach bereits ausgeräumt ist, sowie unfertige Umzugskisten immer als Indiz dafür ansehen, dass jemand Hals über Kopf seine Wohnung verlassen und nur das Wichtigste mitgenommen habe. Tatsächlich ist das etwas Umzugstypisches und beweist nur, dass die Familie tatsächlich im Umzug begriffen war und Joumana - wie wohl alle Mütter - zuallererst ihre eigenen Sachen einpackte, um den Kindern möglichst lange ihre Spielsachen und anderen wichtigen Habseligkeiten zur Verfügung zu lassen.
Für die Augen der Jugendamtsmitarbeiter befand sich die Wohnung jedenfalls in keinem "guten und bewohnbaren Zustand." Und damit hatte man einen Grund für die Herausnahme der Kinder aus dieser Wohnung gefunden sowie einen scheinbaren Beweis für die vermeintliche Unzulänglichkeit der Mutter, die ihre Kinder in einer unordentlichen Wohnung hausen lassen hatte.
Eine Notiz, die sich wenig später als fatal gegen Joumana auswirkte, weil der Zustand der Wohnung vor dem Familiengericht, welches über das Sorgerecht entscheiden musste, ohne Hinweis auf die Ursache der Unordnung geschildert wurde und das Gericht gegen sie einnahm.
Völlig ahnungslos und überrascht nahm Joumana an diesem 28. September 2004 einen Kontrollanruf des Jugendamtes entgegen, welches sie mit der Falschmeldung der Tagesmutter konfrontierte und ihr berichtete, dass auch der Vater des jüngeren Sohnes besorgt sei, sie werde nicht zurückkommen.
Ungläubig, dass dies eine wirklich ernsthafte Frage sein könne, beteuerte Joumana, ihre Kinder keinesfalls im Stich gelassen zu haben. Im Gegenteil, sie werde so schnell als möglich zurückkehren und ihre Kinder abholen. Zusätzlich versprach sie, sich von nun an trotz ihres Geldmangels regelmäßig melden zu wollen.
Immer noch ungläubig, was denn wohl in den Vater ihres jüngeren Sohnes gefahren sei, rief Joumana auch bei diesem an. Sie wollte mit Vater und Sohn sprechen und fragte beide, was denn eigentlich los sei.
Als der Vater, den Joumana als ihren Freund einschätzte, abwiegelte, es sei nichts los, und ihr Sohn ihr versicherte, sich auf Italien zu freuen und auf sie zu warten, nahm die Mutter die ganze Sache als einen schlechten Scherz und ließ es auf sich beruhen.
Nichts deutete für Joumana darauf hin, dass an diesem 28. September 2004 der erste entscheidende Schlag gegen ihre Familie geführt wurde und von nun an nichts mehr sein würde, wie es war.
Mit keiner Silbe wurde ihr verraten, dass die Falschmeldung der Tagesmutter die Helfer-Maschinerie des Jugendamtes angeschmissen hatte und die Vorbereitungen zum Kindesentzug bereits auf Hochtouren liefen.
Ebenso wenig erfuhr sie, dass auch der Vater ihres älteren Sohnes eingeschaltet worden war und annehmen musste, die Mutter habe sich nach Italien abgesetzt und ihm das ungewollte Kind zugeschoben.
Wie gesagt, zu diesem Zeitpunkt - am 28. September 2004 - bestand trotz der Falschmeldung der Tagesmutter nicht mehr der geringste Zweifel an Joumanas Absicht, ihre Kinder binnen weniger Tage zu sich nach Italien holen zu wollen.
Sie rief sogar kurz nach dem Kontrollanruf des Jugendamtes bei der Tagesmutter an, um dieser mitzuteilen, sie habe schneller als erwartet eine passende Wohnung gefunden und werde deshalb nicht erst in einer Woche, sondern voraussichtlich bereits am Freitag, dem 8. Oktober, in Bozen losfahren können, um die Kinder abzuholen.
Obwohl das Jugendamt sowie der Vater des jüngeren Sohnes am 28. September 2004 definitiv durch Joumana fernmündlich informiert worden waren, dass sie selbstverständlich in wenigen Tagen kommen und ihre Kinder zu sich holen werde, reichte dieser Vater am 29. September 2004 - ohne Wissen der Mutter - einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich selbst ein. Joumanas jüngerer Sohn sollte der Mutter entzogen werden und von nun an bei seinem Vater leben.
Ebenfalls ohne Joumanas Wissen, zog der für sein Kind nie Zeit aufbringende Vater des älteren Sohnes am 1. Oktober entsprechend nach. Damit verbunden, beantragte er den dauerhaften Verbleib des Kindes in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie, da er selbst nicht in der Lage sei, den Jungen bei sich aufzunehmen.
Erst später teilte ein Rechtsanwalt Joumana mit, dass der Vater des älteren Sohnes mit diesem Antrag auf dauerhafte Fremdbetreuung sein Sorgerecht zum Schaden des Kindes missbraucht habe.
Beiden Väter-Anträgen wurde vom Familiengericht vorläufig stattgegeben.
Während der jüngere Sohn, wie beantragt, bei seinem Vater verblieb, wurde der Ältere am 8. Oktober 2004 auf Betreiben seines Vaters "in einer Bereitschaftspflegefamilie des Jugendamtes untergebracht."
Joumanas Tochter verblieb bei der Tagesmutter, da das 14jährige Mädchen sich weigerte, mit den Jugendamtsmitarbeitern mitzugehen.
Welche seelische Belastung es für die große Schwester bedeutet, mit ansehen zu müssen, wie der laut weinende kleine Bruder von wildfremden Menschen abtransportiert wird, interessierten die Kindeswohl-Schützer vom Jugendamt nicht.
Später begründete das Jugendamt diese Entscheidung damit, dass Joumana nicht schon am Freitag, dem 8. Oktober 2004, - also über eine Woche vor Ablauf der von ihr offiziell beim Jugendamt beantragten und offiziell genehmigten Betreuungszeit zum Zweck der Wohnungssuche - nach Hause gekommen sei, sondern erst am Samstag, dem 9. Oktober.
Man habe daher annehmen müssen, dass sie entgegen ihrer Versprechen nicht nach Deutschland zurückkehren wolle und ihre drei Kinder tatsächlich im Stich gelassen habe.
Aus diesem Grund habe man die Kinder schützen und in zuverlässige Pflege geben müssen.
Tatsächlich konnte Joumana nicht schon am 8. Oktober 2004 zu Hause sein, obwohl sie am 8. Oktober aufbrach und dies sowohl der Tagesmutter, als auch ihren Kindern so mitteilte. Eine Reise von Bozen in Italien bis zum Kreis Wesel ist keine Kurzstrecke. Folglich traf die Mutter keineswegs wegen der ihr vom Jugendamt unterstellten Unzuverlässigkeit und Arbeitswut erst am frühen Samstagmorgen des 9.Oktober 2004 zu Hause ein, sondern aus objektiv unvermeidlichen Gründen.
Dieser Samstag, der 9. Oktober 2004, wurde für Joumana zum Albtraum ihres Lebens.
Einesteils war sie sehr glücklich über einen wunderbaren Arbeitsvertrag, einen guten Mietvertrag für eine schöne Wohnung in einer attraktiven Stadt in der reizvollen Lage Südtirols.
Zugleich aber drängten sich bei Joumana, nach einem Anruf von unterwegs um 7 Uhr bei der Tagesmutter und dem Vater ihres jüngeren Sohnes, furchtbare Ahnungen auf. Warum hatte die Tagesmutter zwar ihre Tochter ans Telefon geholt, nicht aber den älteren Sohn? Wieso nur hatte die Tochter so verstört gewirkt und gesagt, ihr Bruder sei nicht da? Und warum hatte der Vater des Jüngeren auf ihre Nachricht, dass sie in ein paar Stunden da sei und den Jungen mitnehmen wolle, nur hämisch gelacht und: "Nichts da!", geantwortet?
Die Autofahrt vom Flughafen München legte Joumana in einem Auto mit Höchstgeschwindigkeit 170 km per Bleifuß auf dem Gaspedal zurück. Die Schritte zur Wohnung rannte sie. Aber zu spät, - die Kinder waren weg.
Außer sich vor Angst und Entsetzen setzte Joumana alles daran, ihre Kinder zu finden, zu sehen und nach Hause zu holen. Doch umsonst. Der seit 1999 für ihre Angelegenheiten zuständige Jugendamtsmitarbeiter versprach ihr lediglich, - wie sich später zeigte, wohl nur um den lieben Friedens willen, - niemand werde ihr die Kinder nehmen. Er selbst werde dafür sorgen, dass die Akte dem Familienrichter gar nicht erst vorgelegt werde, weil ja alles in Ordnung sei. Tatsächlich sind und bleiben die Kinder jedoch verschwunden und unerreichbar.
Aus einem Brief der Mutter an michIch fragte: "WO IST DER RECHTSSTAAT?", laut, ich schrie, ich weinte, ich sagte: "ICH BIN EINE MUTTER!! EINE MUTTER!! EINE MUTTER, DIE IHRE KINDER NEBEN IHR HERZ TRUG, NICHT NUR VOR DER GEBURT SONDERN AUCH DANACH!! ICH BIN EINE MUTTER; GIBT MIR MEINE KINDER; ICH BIN EINE MUTTER…bitte…" Ich flehte das Jugendamt an…ich kniete mich hin…ich sagte: "Demütigt mich, aber gebt mir meine Kinder. Bitte, beendet diesen Weg nach Golgatha, die Schmerzen sind unerträglich, bitte, ich fleh euch an, sagt mir, was ich tat. Was habe ich getan, warum sind die Kinder weg?" Ich weinte, ich flehte, ich kniete mich hin, ich weinte und betete zur Gott, ich schaute sie an, und fragte warum… Nur Eiskalte BLICKE, Verspottung…nichts Menschliches kam rüber…nichts…ich weinte und dann sagte ich: "Ihr seid keine Menschen, ihr seid Maschinen, ihr seid Sadisten… ihr seid verflucht, möge Gott euch bestraffen." Das nahmen sie mir übel…aber all die Schmerzen, die sie zugefügt haben, waren für sie unbedeutend…ich hatte nicht geweint, nicht gefleht, mich nicht hingekniet, nur weil ich meine Kinder vermisse, sondern weil ich fühlte, wie sie nach mir riefen... Ich hatte immer noch nicht verstanden wieso sie mir das antaten…ich hatte immer noch keine Erklärung…ich flehte die Richterin, das Jugendamt, mein Anwalt es mir zu sagen... Dann sagten sie: "Sie haben ihre Kinder verlassen." Ich schrie: "Ich HABE MEINE KINDER NIE VERLASSEN. NIE!... Ihr habt mir gesagt ich soll fahren, ihr bezahlt die Tagesmutter, ihr habt mich angerufen und gefragt, ob ich zurückkomme, und ich hielt es für einen Scherz. Warum tut ihr mir das an, bitte. Ich sagte tausend Mal bitte. Bitte sagt mir was ich falsch gemacht habe, macht mit mir was ihr wollt, aber nimmt mir mein Herz, meine Kinder nicht weg. Ich habe mein ganzes Leben für sie geopfert, ich liebe sie." "Bitte,..ich habe meinen Kindern vorm schlafen gehen Geschichten erzaehlt. und jede Geschichte habe ich in tausend verschiedenen Versionen erzählt, ich habe sie erfunden…bitte Gott beschütze ihre Familien, ihr tut mir unrecht, bitte gibt mir meine Kinder, fragt sie, fragt meine Kinder über die 3 Schweinchen und die tausend Versionen, über Rapunzel zum Mittag, Rapunzel zum Abendessen, Rapunzel gekocht, Rapunzel geschnitten...ueber den Soldat mit einem Bein, der da stand stolz trotz sein fehlendes Bein, und am Ende sein Herz schmolz mit dem der Ballerina…bitte fragt meine Kinder…ich liebe meine Kinder…" Nichts…kein Echo…ich sagte: "Ein Mörder hat mehr Rechte als ich, warum tut ihr das…ist es weil meine Haare schwarz sind…warum tut ihr das, weil ich denkt ich bin eine Ausländerin? Ich liebe Deutschland, ich bin bei der CDU, ich bin Mitglied, bitte ich kann euch meine Mitgliedsnummer geben, bitte tut mir das nicht an!" Ich fragte ständig, warum und bis heute verstehe ich nicht, warum. |
Da Joumana nicht den Verlust ihres neuen Arbeitsplatzes riskieren konnte und wollte, musste sie ohne ihre Kinder nach Italien zurückkehren. Sofort nach ihrer Ankunft in Bozen sprach sie bei der dortigen Kriminalpolizei vor, um Anzeige gegen das Jugendamt wegen Kindesentführung zu stellen. Die Beamtin, welche die Anzeige entgegennahm, hörte mit, während Joumana nochmals mit dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter in Deutschland sprach. Schließlich mischte sie sich persönlich in das Gespräch ein und fragte, aus welchem Grund die Kinder ihrer Mutter weggenommen wurden.
Die Antwort: Joumana müsse für eine solche Entscheidung keine schlechte Mutter sein; es genüge, dass ein Umzug nach Italien gegen das Kindeswohl verstoße.
Es verschlug der Polizistin fast die Sprache. Aufgebracht hakte sie nach, ob der deutschen Jugendamtsmitarbeiter etwa glaube, Italien sei ein kinderfeindliches Entwicklungsland in der dritten Welt?
Und wieder die Antwort: Es spiele kleine Rolle, ob ein Land ein Entwicklungsland sei oder nicht; es genüge, dass der Umzug gegen das Kindeswohl verstoße.
Am 20. Oktober 2004 wurde Joumana das Sorgerecht für ihren jüngeren Sohn gerichtlich entzogen und allein dem Vater zugesprochen.
Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die um ihre Kinder kämpfende Mutter aggressiv gegen den Vater und dessen Eltern geworden sei und die Mitarbeiter des Jugendamtes verflucht habe.
Ein Zettel mit ihrer Telefonnummer, den die unglückliche Mutter, die sich ihrem Sohn vor Gericht nicht einmal nähern durfte, ihm heimlich zuzustecken versuchte, wurde sofort entdeckt und vor den Augen des Jungen zerrissen.
Die hochgradige Verzweiflung der Mutter wurde vom Jugendamt als egoistisch, die Persönlichkeit des Kindes missachtend und hoch aggressiv interpretiert.
An demselben 20. Oktober 2004 wurde Joumanas älterer Sohn zu weiterem Aufenthalt bei Pflegeeltern "verurteilt", bis in einer späteren Gerichtsverhandlung geklärt werden könne, ob das Kindeswohl eher bei der Mutter oder in einer Pflegefamilie gewährleistet werde.
In der Zwischenzeit sei dem Jugendamt, der Mutter und dem Vater, der den Umzug des Kindes nach Italien zur Mutter verbietet und eine Unterbringung bei einer Pflegefamilie verlangt, Gelegenheit zu Schriftsätzen gegeben.
Kurz nach der Gerichtsverhandlung, durch welche Joumana ihre beiden Kinder entrissen wurden, erbettelte sie sich ein erstes Wiedersehen mit ihrem älteren Sohn.
Verständnis für die seelische Lage der Mutter, die sich mit dem Verlust ihrer geliebten Kinder konfrontiert sieht und ihren älteren Sohn erstmals nach verzweifelten, angstvollen Tagen absoluter Ungewissheit wiedersieht, erwartet man in dem an das Gericht gesandten Bericht des Jugendamtes über dieses Wiedersehen vergeblich.
Mit den kalten, gnadenlosen Worten eines Scharfrichters wird beschrieben, wie sie ihr Kind in großer emotionaler Erregung umarmte, ja, vor Erschütterung und Schmerz gar nicht mehr wieder loslassen wollte und auch nicht loszulassen vermochte.
Sie habe "die Interessen und Gefühle des Kindes mit Füßen getreten", und sei überdies "völlig hysterisch und nicht mehr zugänglich für ruhigen Zuspruch" gewesen. Zudem habe sie dem Kind "wilde, nicht haltbare Versprechungen" gemacht und trotz der Androhung, man werde die Polizei hinzuziehen, "nicht einmal auf das Flehen ihres Sohnes geachtet, ihn loszulassen." Der Junge habe sich in der Umklammerung der Mutter völlig "versteift und verspannt" und alles "apathisch über sich ergehen" lassen, aber nicht ein einziges Mal geweint.
Man müsse wegen dieser verkrampften Tränenlosigkeit annehmen, dass dieses "grenzüberschreitend gegenüber ihrem Sohn" bewiesene "besonders schwankende Verhalten" der Mutter, welche "seine emotionalen Signale" völlig ignoriert habe, im mütterlichen Haushalt an der Tagesordnung gewesen sei.
Im Übrigen sei der Junge "seit der Inobhutnahme bis zum Umgangskontakt" nachweislich "zu Ruhe" gekommen, da er "vorher jede Nacht mehrfach eingenässt und eingekotet hatte", nun aber "derartige Auffälligkeiten nicht mehr vorgekommen" seien. Erstmals habe er "in der Nacht nach dem Treffen mit seiner Mutter wieder eingenässt."
Aussagen, die Joumana nur fassungslos lesen kann. Schließlich kann sie beweisen, dass ihr Sohn seit mehreren Jahren nicht mehr ins Bett genässt hat und die Dokumente des Jugendamtes über sein früheres Bettnässen bereits vier Jahre alt sind.
Und selbst wenn der Junge tatsächlich wieder sein Bett einnässte, während sie in Italien war und man ihn nicht nur urplötzlich von zu Hause weg, in eine wildfremde Familie verschleppte, sondern ihn auch von seiner Schwester losriss, zu welcher er ein besonders inniges Verhältnis hatte, und ihm überdies auf seine kindlichen Fragen nach der Mama nur sagte, die sei verschwunden, habe ihn nicht mehr lieb und wolle ihn nicht mehr haben - wäre eine solche Reaktion seiner gequälten und extrem gestressten Seele dann nicht zu verständlich?
Ja, wäre es nicht noch verständlicher, wenn das Kind nach diesem "Umgangskontakt" erneut einnässte? Und zwar nicht, weil es die Mutter so abscheulich fand und den "Umgang" mit ihr nur über sich ergehen ließ. Sondern einzig und allein deshalb, weil er die geliebte Mutter zwar kurz sehen und berühren, aber nicht behalten durfte. Und weil er nach dem so lange unendlich verzweifelt und angstvoll ersehnten Wiedersehen mit der Mutter, die ihm nicht helfen und ihn nicht bei sich behalten konnte, erneut und erst recht in größte Panik geriet.
Kann denn auch nur ein einziger Mensch wirklich und wahrhaftig annehmen, ein Kind verkrafte es locker, wenn es der eigenen geliebten Mutter geraubt wird und sich von einer Minute zur anderen in einem anderen, gänzlich unbekannten Leben befindet - nur, weil die "Räuber" sagen, sie seien die Guten vom Jugendamt und nicht die Bösen von der Straße?
Wie sollte Joumanas gerade erst siebenjähriger Sohn verstehen, was seine erwachsene Mutter noch immer nicht begreift? Und wie sollte er den Schmerz dieses entsetzlichen Verlustes "einfach so" verkraften, ohne sich an jenem Gerichtstag in den Armen der so sehnsüchtig vermissten Mutter zu verhärten und zu verkrampfen, anstatt gemeinsam mit ihr zu weinen?
Haben die Mitarbeiter im zuständigen Jugendamt noch nie von Schockreaktionen gehört? Noch nie davon, dass Tränen versiegen, wenn man zu viele geweint hat? Dass sich höchste Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit in Apathie ausdrücken können? Dass Kinder in eine Art Schreckensstarre fallen können, wenn sie sich wie auf der Schwelle des Todes fühlen?
Und was hatten sie dem kleinen Jungen denn vor diesem Wiedersehen bei Gericht eingetrichtert? Ähnliches wie der Mutter, welche vergattert worden war und geloben musste, nur ja nicht auszurasten, nur ja cool zu bleiben, nur ja dem Kind nicht zu zeigen, wie grausam leidvoll sie die Trennung empfindet und wie unerträglich ihre eigene Ohnmacht ist.
Wusste der Siebenjährige, dass die Mutter sofort wieder gehen müsse, wenn er >Theater machen< würde? Waren seine Verkrampfung, seine Tränenlosigkeit und vermeintliche Apathie weiter nichts als die schier übermenschliche Anspannung, seine Angst zu beherrschen und >tapfer< zu erscheinen, damit ihm die Mutter nicht gleich wieder entrissen würde? Oder waren sie gar das Ergebnis der Beruhigungsmittel, die man auch kleinen Angst- und Traumapatienten verabreicht?
Wenn Joumana an ihre beiden kleinen Jungen denkt, bricht ihr das Herz ständig neu. "Ich ertrage es nicht mehr. Ich halte es nicht mehr aus", sagt sie und weint in dieser entsetzlich stillen, unaufhaltsamen Schmerzlichkeit, die jeder kennt, der schon einmal um einen geliebten Menschen getrauert hat.
"Wie sollen meine Tochter und ich damit leben, dass man sie uns gestohlen hat? Wir weinen nur noch. Wir versuchen uns zu beherrschen, aber unsere Nerven sind so gespannt, dass wir bei jeder Kleinigkeit aus der Haut fahren. Wir wollen meine Söhne, ihre Brüder zurück. Wir wollen unsere Familie wieder. Wir wollen wieder zusammen sein. Und wir haben diese Angst, dass der Richter dieses Unrecht geschehen lässt."
"Von einer Familienzusammenführung" der Mutter mit ihren Söhnen, schreibt das Jugendamt am 26. Oktober 2004 dem Gericht, könne "inzwischen nicht mehr die Rede sein."
Der jüngere Sohn halte sich dauerhaft beim Vater auf, der einem Umzug nach Italien nicht zustimme. Der Ältere lebe in der Nähe des Bruders bei seiner Pflegefamilie und habe regelmäßigen Umgang mit seinem Vater, der einen Umzug seines Sohnes nach Italien ebenfalls ablehne. Daher sei "es im Sinne der beiden Brüder, wenn zwischen ihnen keine derartige Distanz liegt und Kontakte für beide realistisch umzusetzen bleiben."
Die Mutter sei bereits "in der Vergangenheit als unwillig und unfähig erlebt" worden, mit dem "Jugendamt oder anderen Institutionen im Sinne ihrer Kinder zusammenzuarbeiten."
Nunmehr dürfe auf Grund ihrer wüsten Drohungen, Flüche sowie tätlichen und verbalen Angriffe gegenüber dem Vater des älteren Sohnes und erst recht "nach dem Verlauf des letzten Umgangskontaktes" zum Wohle und im Interesse beider Söhne absolut "keine weiteren Umgangskontakte mit der Mutter stattfinden." Vielmehr müsse der Ältere beim Vater und der Jüngere unbedingt weiterhin "in der Obhut der Pflegefamilie verbleiben."
Wie in hochstrittigen Sorgerechtsstreitigkeiten üblich, beantragte das Jugendamt mittlerweile ein psychologisches Gutachten zur Klärung der Frage, welcher Elternteil besser zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge für den jüngeren Sohn geeignet sei. Zur leichteren Entscheidungsfindung werde das Jugendamt dem Gericht "eine detaillierte Vorgeschichte über die Arbeit mit" der Mutter zukommen lassen.
Wie diese Details aussehen werden, kann Joumana sich an zwei Fingern abzählen. Eine Mutter, die sogar nach Italien umzieht, um einen Job und eigenes Einkommen zu erzielen, anstatt weniger zu arbeiten oder am besten arbeitslos und zu Hause "präsent für ihre Kinder" zu sein, kann doch nur eine schlechte Mutter sein. Oder?
Wie ebenfalls üblich, wurde der ältere Sohn Joumanas inzwischen in einem gesonderten Termin durch den Familienrichter persönlich zu seinem Verhältnis zu Mutter und Vater befragt. Was dabei herausgekommen ist? Joumana weiß es nicht. Sie hatte keine Erlaubnis, dabei zu sein. Von "Grenzverletzung" sei die Rede gewesen; mehr hat sie nicht erfahren.
Was der Familienrichter am 20. Dezember 2004 entscheiden wird, ist ungewiss.
Er soll die gerichtliche Entscheidung fällen, ob Joumanas älterer Sohn nach Hause zu seiner Mutter und Schwester kommen darf, oder für immer in einer Pflegefamilie bleiben muss, weil das Jugendamt der Meinung ist, seine Mutter liebe ihre Arbeit mehr als ihn.
An diesem Tag entscheidet sich auch, ob Mütter in Deutschland Angst haben müssen, das Jugendamt werde ihnen ihre Kinder wegnehmen, weil sie arbeiten und Geld verdienen und ihre Kinder deshalb von anderen Personen betreuen lassen wollen oder müssen, anstatt zu Hause zu bleiben und in einem Zeitmaß, welches Jugendamtsmitarbeiter und Mitarbeiter von Erziehungsberatungsstellen bestimmen, persönlich "für ihre Kinder präsent" zu sein.
Eines steht leider schon heute fest: Traurige Weihnachten werden es für Joumana und ihre Kinder ganz gewiss, wenn auch nur einer in ihrer Runde fehlt.
Karin
am 3. und 10. 12. 2004
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Karin Jäckel |
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Laut Pressestelle des Jugendamtes sind Anfragen direkt an den Landrat zu richten | ||