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ElternkummerKindesentführung
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Antwort von Karin JäckelKindesentführung ist eine Verletzung der Menschenrechte |
30. Januar 2004 |
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Sehr geehrte Frau W., vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich erst jetzt beantworte, da ich krank war. Ihr gequälter Aufschrei klingt mir aus den Zeilen Ihrer eMail entgegen.
Es berührt mich wahrzunehmen, dass Sie offensichtlich wenig glücklich mit dem Vater Ihres oder Ihrer Kinder sind, den Sie für sich selbst als Tyrannen und für Ihre gemeinsamen Kinder als schlechten Vater empfinden. Ihre Argumente, dass Kinder ein Recht auf eine friedvolle, harmonische Kindheit haben, treffen selbstverständlich zu. Ebenso richtig ist, dass eine solche Kindheit zwischen einander verachtenden, sich ständig wuterfüllt streitenden Eltern unmöglich ist. Und sicher ist die Überlegung, ob eine Trennung der Eltern in einem solchen Fall nicht auch besser für gemeinsame Kinder wäre, ernsthaft wichtig. Ja, es ist zweifelsfrei besser für gemeinsame Kinder, wenn der ständige Elternkonflikt den Alltag des Kindes nicht mehr belastet, indem die Eltern sich trennen. Aber - und da beginnt nun die besondere Problematik aller Eltern: Paarbeziehungen enden vielleicht im Leben, doch Elternschaft endet immer erst mit dem Tod, denn Mutter und Vater ist man für immer und zwar immer zu zweit. Und jedes Kind hat ein Geburtsrecht auf seine Mutter UND seinen Vater; auch wenn sich die Eltern nicht mehr lieben und nicht mehr miteinander leben wollen oder können. Auch wenn die Mutter findet, der Vater benehme sich wie ein Idiot und sei ein schlechter Vater; und der Vater dies umgekehrt von der Mutter denkt. Insofern haben alle Eltern die Pflicht, ihren gemeinsamen Kindern den regelmäßigen und unkomplizierten Umgang mit Mutter UND Vater zu ermöglichen. Auch nach einer Trennung der Eltern, nach einer Scheidung, nach einem Umzug. Kinder, die wir Frauen als werdende Mütter alle unter dem Herzen getragen haben, gehören uns nicht als körpereigener Besitz. Alle Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Eines dieser Rechte ist das Recht auf Umgang, das heißt, Kinder haben einen Rechtsanwpruch auf eine gelebte Beziehung mit ihren beiden Elternteilen und anderen nahen Bezugspersonen, weil dies ihr ureigenes Persönlichkeitsrecht und Menschenrecht ist. Wer einem Kind die Eltern oder einen Elternteil raubt, handelt gegen die Menschenrechte dieses Kindes und somit gegen weltweit geltendes Gesetz, weil alle Völker dieser Erde wissen, dass Kinder vor allem ihre eigenen Eltern brauchen und dieses Bedürfnis schützen. Etwa durch die so genannte UN-Kinderrechtekonvention. Ihre Behauptung, die Natur habe geregelt, dass ein Kind bis zur Selbständigkeit der Mutter gehöre, weil die Mutter das Kind zur Welt bringt, ist schlicht falsch. Ein Kind ist kein Eigenprodukt der Mutter. Um ein Kind zu zeugen, bedarf es (derzeit noch) zweier Menschen, eines Mannes und einer Frau. Diese genetischen Anteile von Mutter und Vater prägen ein Kind lebenslang. Als Vererbungsstränge aus Mutter und Vater sind sie die "Wurzeln", die Ursprünge des Lebens eines jeden Kindes. Nach ihnen suchen alle Kinder eines Tages, die ohne ihre eigenen Eltern aufwachsen mussten. Und kein Kind wird jemals aufhören, sich nach der eigenen Mutter und dem eigenen Vater zu sehnen. Dieser Platz in der Seele bleibt lebenslang quasi reserviert, auch wenn andere Personen als Mutter oder Vater fungieren. Eine Erfahrung, die zum Beispiel Adoptiveltern eines Tages machen, wenn das Adoptivkind nach den leiblichen Eltern zu fragen und zu suchen beginnt und diese auch sehen und kennen lernen will. Eine Mutter oder ein Vater, die ihr Kind heimlich und mit List entführen und es auf diese Weise erstens dem zugehörigen Elternteil dauerhaft entziehen und das Kind zweitens seines ihm zugehörigen Lebensumfeldes berauben, handeln nicht nur kriminell, sondern vor allem zum Nachteil des gemeinsamen Kindes und begehen last not least auch eine schwere Verletzung der Menschenrechte des um die gelebte Elternschaft beraubten Elternteils. Ein solches Kidnapping hat nichts mit Liebe zum Kind zu tun, sondern ausschließlich mit Egoismus des entführenden Elternteils, welcher zum eigenen Vorteil Selbstjustiz übt und im Sinne des "Faustrechts" handelt. Gott sei Dank, gibt es Gesetze zum Schutz der Kinder wie etwa die "Haager Kinderkonvention", nach der Kidnappingfälle geregelt werden und im Interesse des Kindes eine Rückführung des Kindes nach zu Hause vorsehen. Stellen Sie sich vor, Sie wären eine Mutter, welcher der Vater das gemeinsame Kind auf Nimmerwiedersehen entführt. Diese Fälle gibt es. Sehr oft sogar. Wie würden Sie dann das Gesetz bezeichnen, das Ihnen vielleicht helfen kann, das Ihnen entrissene Kind nach Hause zu bringen? Auch als "Frechheit"? Sie schreiben ja, einer Mutter das Kind weg zu nehmen, grenze an lebenslange Folter. Ich gebe Ihnen Recht. Es grenzt nicht nur daran, nein, es ist lebenslange Folter, wenn einer Mutter das geliebte Kind geraubt wird. Aber ebenso ist es lebenslange Folter, wenn einem Vater das geliebte Kind geraubt wird. Mütter lieben ihre Kinder nicht automatisch "besser", als Väter ihre Kinder lieben, weil Mütter nun mal Mütter sind. Und mütterliche Fürsorge für ein Kind ist nicht automatisch "besser", weil väterliche Fürsorge vielleicht anders aussieht und andere Schwerpunkte setzt. Kinder brauchen beide Sorten Liebe und Fürsorge, die der Mutter und die des Vaters, ein Leben lang. Ihnen als Mutter und als Vater diese Liebe und Fürsorge beider Eltern zu geben, zu erhalten und als Menschenrecht zu garantieren, - über das eigene Ego der Eltern hinweg - das bedeutet, Kindern eine friedvolle und harmonische Kindheit in der Verschiedenartigkeit der elterlichen Zuwendung zu schenken und sie zu geschlechtsidentischen, liebes- und bindungsfähigen Erwachsenen zu erziehen. Wenn Sie, sehr geehrte Frau W., die Scheidung von Ihrem US-amerikanischen Mann anstreben wollten, würde niemand Sie zwingen, Ihr/e Kind/er zu kidnappen und heimlich nach Deutschland zu fliehen. Sie haben durchaus die Möglichkeit, sich in den Staaten scheiden zu lassen, ohne automatisch Ihr/e Kind/er zu verlieren. Und nicht wenige deutsche Mütter, die ich persönlich kenne, haben sich in den USA sogar das alleinige Sorgerecht erstritten, wenn dies nach Meinung der Entscheidungsträger dem Interesse des Kindes am besten diente. Diesen Weg würde ich auch Ihnen empfehlen. Kindesentführung und Umgangsboykott erfolgen niemals im Interesse des Kindes. Was die meisten deutschen Mütter oder Väter bewegt, dem ungeliebten Ex-Partner gemeinsame Kinder nach Deutschland zu entführen, ist in aller Regel:
Wie gesagt, mit Liebe zum Kind hat das alles fast nie zu tun. Einen Akt der Liebe zum Kind würde ich in einer Kindesentführung und einem Umgangsboykott nur dann sehen, wenn dies rechtstatsächlich und nachweislich eine Rettung des Kindes vor einem brutalen, gewalttätigen und/oder das Kind sexuell missbrauchenden Vater/Mutter nach sich ziehen würde. Und selbst dann bin ich nach Jahren der intensiven Arbeit mit zahlreichen Menschen, die als Kinder elterlicher Gewalt und/oder sexuellem Kindesmissbrauch ausgesetzt waren, zu der Überzeugung gelangt, dass die totale Verhinderung eines Umgangs zwischen Täter/in und Opfer falsch ist. Mein Wunsch für Sie und Ihre Kind/er, sehr geehrte Frau W., ist, dass Sie es nie zu einer Kindesentführung kommen lassen werden, sondern legale Wege zu einem menschenwürdigen, ehrenhaften Leben einschlagen können. In diesem Sinne grüßt Sie freundlich Karin |