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ElternkummerZuerst nahm er sich eine Geliebte
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Dolores |
20. März 2004 |
Antwort von Karin JäckelMir fehlen wichtige Details für eine gute Antwort14.Dezember 2004 Hallo, Dolores, ich habe Ihnen leider erst sehr spät antworten können, so dass meine Nachricht Sie nicht,mehr vor dem angekündigten Gerichtstermin erreichte. Dies bedaure ich sehr, weil ich annehme, dass Sie darauf gewartet haben und enttäuscht waren. Tatsächlich hätte Ihnen auch meine rechtzeitige Antwort wohl wenig geholfen, da mir wesentliche Angaben fehlen. Eine sehr wichtige Frage ist, mit welcher richterlicher Begründung Ihnen Ihre kleine Tochter genommen wurde bzw. warum der Umgang mit Ihnen schädigend für das Kindeswohl sein soll? Wieso hat man Ihnen als Mutter kein Umgangsrecht zugebilligt, welches Ihnen gesetzlich zusteht? Ungeachtet dieser offenen Fragen rate ich Ihnen, sich mit dem VAMV e.V., dem "Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V." in Verbindung zu setzen. Sie finden ihn im Internet unter VAMV Bundesverband eV. Lassen Sie sich hier beraten. Wahrscheinlich kann man Ihnen auch juristischen Rat geben. Möglicherweise wird man Ihnen auch hier raten und helfen können. Deutscher Juristinnenbund: Ich wünsche Ihnen herzlich, dass Sie und Ihre kleine Tochter sich schonbald wieder in die Arme nehmen dürfen und alles gut wird. Karin |