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ElternkummerMein Kind wird diskriminiert |
Diana |
22. Juli 2007 |
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Sehr geehrte Frau Jäckel, ich wende mich heute an Sie. Das Forum für Eltern beim LEB Rheinland-Pfalz gibt es nicht mehr. Ich habe Ihre Seite im Internet gefunden. Vielleicht können Sie mir sagen, wo genau ich mich hinwenden kann. Mein Sohn ist in der 5. Klasse des Gymnasiums. Obwohl er ein gutes 3er Zeugnis hat, hat er eine Realschulempfehlung bekommen. Die Lehrerin meinte, das wäre nur eine Verwarnung, dass die Noten besser werden würden. Obwohl er vom Notendurchnitt in Englisch und Deutsch auf 2,3 und 2,2 stand, hat er im Zeugnis eine 3 bekommen. Welche Grundlagen sind maßgebend für eine Realschulempfehlung? Kann ich Widerspruch einlegen? Weiterhin gab es in der letzten Zeit immer wieder defekte Fahrräder, die von Kindern beschädigt wurden. Bei einem Fahrrad wurden mein Sohn und dessen Freund vom Täter als Schuldige beim Dirketor angepriesen. Mein Sohn bekam dann die Drohung von Schulverweis und man würde die Kriminalpolizei verständigen. Dann gab es einen neuen Vorfall, bei dem es wieder hieß, es war mein Sohn und deren Freund. Sicherlich halten beide sich teilweise bei den Fahrrädern auf, jedoch beschädigt haben die beiden sie nicht. Es kam dann so weit, dass die Kinder vor der Klasse die Hand symbolisch ins Feuer legen mussten, indem Sie dann beteuerten, dass Sie dies nicht waren. Mein Sohn war in dieser Zeit sehr angeschlagen und hat oft geweint. Es kam dann soweit, das mein Sohn und dessen Freund, den Jungen, der die Unwahrheit erzählt hat, - wohlgemerkt beim 2. Vorfall, - geschubst haben. Kann damit auch die Realschulempfehlung in Verbindung stehen? Mir ist das alles sehr suspekt. Die Lehrerin meinte immer, mein Sohn wäre ein vorbildlicher Schüler. Ich war beim Schulleiter zu einem Gespräch, in dem er auch sagte, er würde meinem Sohn glauben. Ich kann daher die Realschulempfehlung nicht nachvollziehen, da er ein guter Schüler ist. Es gibt einige nicht ganz so gute Schüler, die keine solche Empfehlung bekommen haben. Ich wäre Ihnen herzlich dankbar, wenn ich von Ihnen einen Rat erhalten könnte. |
24. Juli 2007Liebe Diana, um die Grundlagen für die Schulempfehlungen zu erhalten, sollten Sie sich mit dem Kultusministerium und den Landeselternbeirat wenden. Mittlere Bleiche 61 Auch der Landeselternbeirat kann Ihnen Auskunft geben und Sie beraten: Kontaktformular: Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich einen Beratungstermin im Schulamt geben zu lassen. Natürlich ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn an der Schule Fahrräder zerstört werden und man Verdächtige mit der Androhung der Kripo einzuschüchtern und zu einem Geständnis zu bewegen versucht. Allerdings sollte in einem solchen Fall tatsächlich die Kripo eingeschaltet werden. Ihn vor der Klasse zu einer Art "Gottesurteil" und Schwur zu nötigen, kommt einer schweren Diskriminierung gleich. Kein Wunder, dass Ihr Sohn in dieser Zeit depressiv wurde und Schulängste entwickelte. Diese schulische Vorgehensweise gegen Ihren Sohn weckt in mir nach Ihrer Schilderung den Verdacht, dass Vorurteile ihm gegenüber bestehen und er deshalb im Lehrerkollegium gemobbt wird. Ich habe den Eindruck, dass man ihm ein schlechtes Sozialverhalten vorwirft. Dafür sprechen sowohl die mehrfachen voreiligen und falschen Verdächtigungen, die Androhung eines Schulverweises auf Grund von Denunziation und dieser ganz unsägliche "Schwur" als Unschuldsbeweis, als auch das im Zeugnis vermerkte Aggressionsverhalten sowie die Schulempfehlung, die ein leistungsorientiertes, aber im Sozialverhalten schwaches, also nicht gymnasial-reifes Kind an die nächst niedriger rangierende Schule abschiebt. Da man dieses Abschiebung aus den Schulnoten heraus derzeit nicht vornehmen kann, ist man auf das Sozialverhalten ausgewichen und hat durch den massiv negativen Zeugniseintrag Fakten für den Schulverweis geschaffen, den man zuvor bereits angekündigt hatte, aber in Ermangelung einer Straftat nicht durchziehen konnte. Speziell seine Klassenlehrerin scheint der Meinung zu sein, den Jungen durch "pädagogische Noten" bestrafen und erziehen und ihn gleichzeitig durch den konkreten Eintrag im Zeugnis als potentiellen Gewalttäter abstempeln zu müssen. Meines Erachtens ist ein solcher massiv negativer Eintrag im Zeugnis nicht zulässig, da er eine erhebliche Diffamierung, ja, Verurteilung und Diskriminierung des Jungen darstellt, die ihm an jeder Schule langfristig zum Nachteil gereichen muss. Ich rate Ihnen daher dringend, mit diesem Zeugnis einen Verwaltungsrechter aufzusuchen und sich dahin gehend beraten zu lassen, wie dieser diskriminierende Eintrag umgehend aus dem Zeugnis entfernt werden kann. Gleichzeitig würde ich wegen dieses Eintrags mit einer Strafanzeige wegen Diskriminierung gegen die verantwortlichen Lehrer vorgehen. Darüber hinaus würde ich mir einen Termin beim Oberschulamt geben lassen und notfalls auch im Kultusministerium vorsprechen. Viel Glück und Erfolg! Karin Jäckel |