Elternkummer

Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?

Alex

26. Juni  2006

Am 26. Juni 2006 wurde der kleine Alex geboren. Liebevoll und überglücklich schloss seine noch sehr junge Mutter ihn in die Arme. Sein ebenfalls jugendlicher Vater konnte Tränen der Freude kaum zurück halten. So bald wie möglich, nahmen die jungen Eltern sich vor, würden sie heiraten. Alex sollte zusammen mit seinen beiden Eltern in einer heilen Familie aufwachsen.

Nur drei Tage später, am 29. Juni 2006, sollten Mutter und Kind wohlauf nach Hause entlassen werden. Voller Vorfreude reisten die frisch gebackenen Urgroßeltern an, um ihre Enkeltochter mit dem kleinen Urenkelsohn in der Entbindungsklinik abzuholen. Nichts deutete auf die Katastrophe hin, die sich am gleichen Tag ereignen sollte.

Weder die Mutter, noch die Großeltern schöpften Verdacht, als das Klinikpersonal der jungen Mutter bei der Bearbeitung der Entlassungspapiere überraschend mitteilte, der kleine Alex müsse leider noch etwas länger auf der Säuglingsstation bleiben.
Nein, nein, es sei nichts Schlimmes, beruhigte man die besorgte Mutter, nur eine harmlose Gelbsucht. Die hätten viele Babys in den ersten Lebenstagen. In ein paar Tagen sei alles wieder gut.

Dann bleibe auch sie noch, meinte die Mutter und nahm am Säuglingsbettchen ihres Sohnes Platz. Noch ahnte sie nicht, dass es ihre letzten Augenblicke am Bett ihres Babys sein sollten und sie ihren Jungen niemals würde aus der Klinik nach Hause mitnehmen dürfen. Auch die Großeltern dachten sich nichts Böses und fuhren nochmals allein nach Hause, um die junge Mutter später abzuholen.

Durch nichts waren sie auf das Unglück vorbereitet, das nachmittags zur besten Kaffeezeit über die herein brach, als das Jugendamt Düsseldorf zuschlug.

Ohne dass das geringste Fehlverhalten der Mutter vorgefallen wäre, ohne dass auch nur ein einziger Vorwurf wegen eines Fehlverhaltens gegenüber ihrem Kind gegen sie erhoben worden wäre, ohne jede Vorabinformation oder Warnung, ohne Anhörung oder Beratung, ohne psychologisches Gutachten, - einzig aus eigener "Fachlichkeit" heraus sah der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter es als erwiesen an, dass das Wohl des kleinen Alex bei seiner Mutter gefährdet sei.

Und wie üblich, gab das zuständige Familiengericht dem Antrag des Jugendamts auf sofortige Kindesentziehung ohne Zögern oder eigene Ermittlungen statt.

Mit dem gültigen Gerichtsbeschluss zum Kindesentzug in der Tasche, betraten wenig später ein Mitarbeiter des Jugendamts sowie eine vom ihm beauftragte Pflegefamilie die Säuglingsstation der Entbindungsklinik und holten das süße Baby ab. Der verzweifelten Mutter wurde der Gerichtsbeschluss nicht einmal gezeigt.

Erst Tags darauf, am 30. Juni 2006, ließ sich das Jugendamt dazu herab, der Mutter und ihren vehement auf Aufklärung drängenden Familienangehörigen eine Kopie des Gerichtsbeschlusses zur Kindesentziehung zu zeigen und auszuhändigen.

Fassungslos lasen die Mutter und ihre Angehörigen, dass das Jugendamt Düsseldorf dem kleinen Alex seine Mutter weg nahm, weil der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter vor dem Familiengericht fälschlich behauptet hatte, die Mutter sei "geistig behindert".

Tatsächlich hat die Mutter eine Hörschädigung, die leider erst im späteren Kindesalter erkannt wurde und zu einer Einschulung in eine Gehörbehindertenförderschule führte.
Der Unterricht an dieser Schule rief eine leicht verzögerte geistige Entwicklung des hörbehinderten Mädchens hervor, so dass die junge Frau nicht ganz mit jeder gleichaltrigen nicht Hörbehinderten mithalten kann. Sie ist jedoch keinesfalls "geistig behindert".

Zum Zeitpunkt der Geburt ihres kleinen Alex' war sie mit 18 Jahren nicht nur volljährig, sondern auch voll geschäftsfähig.

Sie, liebe Leserin, lieber Leser, meinen, so etwas gäbe es gar nicht? In Deutschland gäbe es schließlich Gesetze gegen Diskriminierung und gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Und wenn das Jugendamt, welches ja eine ordentliche Behörde in einem ordentlichen Rechtsstaat wie Deutschland sei, einer Mutter ihr Neugeborenes aus dem Kindbett weg nehme, dann habe die Mutter sich etwas zuschulden kommen lassen. Dann lüge sie, wenn sie ihre Unschuld beteure. Ein Jugendamt sei schließlich eine Behörde zum Schutz von Kindern und keine "Kinderklaubehörde".

Denken Sie so?

Man könnte es Ihnen nicht verübeln. Doch leider klaffen Theorie und Wirklichkeit oft weit auseinander. So auch in diesem Fall.

Die Mutter des kleinen Alex ist keine elterliche Gewalt ausübende "Prügelmutter". Sie ist keine Kindesmissbraucherin oder Kindesvernachlässigerin. Sie lebt auch nicht in menschenunwürdigen Zuständen, in denen ihr Kind zugrunde gehen müsste. Im Gegenteil, sie ist eine unbescholtene junge Frau in einer ebenso unbescholtenen Großfamilie.

Der einzige Makel der jungen Mutter ist, dass sie als Pflegekind bei ihren Großeltern aufwuchs und - wie bereits erwähnt - leider eine erst im späteren Kinderalter erkannte Hörbehinderung hat, wegen der sie in einer Gehörbehindertenförderschule unterrichtet wurde.

Zum Zeitpunkt der Geburt des kleinen Alex' war seine Mutter 18 Jahre alt. Als Kind und Jugendliche war sie ein unproblematisches Mädchen, das den Großeltern keine nennenswerten Schwierigkeiten bereitete. Doch als sie mit 17 von einem ebenfalls minderjährigen jungen Mann schwanger wurde, tauchte plötzlich ein Mitarbeiter des Düsseldorfer Jugendamts bei ihr auf, der sie vor die Wahl stellte, entweder sofort in ein Mutter-Kind-Heim umzuziehen oder man werde ihr das Baby weg nehmen.

Auf ihre entsetzte Frage, warum sie ihre Großeltern verlassen sollte, bei denen sie sich geborgen und gut aufgehoben fühle und auch mit ihrem Baby herzlich willkommen sei, gab der Jugendamtsmitarbeiter keine Antwort.

Die junge Mutter und ihre Großeltern, die damals noch die gesetzliche Pflegschaft über sie hatten, da sie nicht volljährig war, entschieden sich gegen einen Umzug in ein Mutter-Kind-Heim.

Der Jugendamtsmitarbeiter ging und beließ es dabei. Monate lang.

Im Stillen aber behielt er die Schwangere im Auge, die sorgfältig ihre Arzttermine wahrnahm und alles tat, was andere Mütter auch tun, um sich auf die Geburt und ihre Mutterschaft vorzubereiten. Er wusste, in welcher Klinik sie entbinden würde. Und kaum war das Neugeborene da, ließ der Herr Jugendamtsmitarbeiter per Gerichtsbeschluss die Falle zuschnappen.

Mit dem juristischen Fachausdruck bezeichnet man eine solche "fachliche" Handlung des Jugendamts und des Familiengerichts als "Kindesentzug". Im Volksmund nennt man es "Kinderklau". Und weil dies so oft geschieht, dass sich immer mehr Menschen dagegen auflehnen und sich zu öffentlich protestierenden Selbsthilfegruppen zusammenschließen, wehrt sich das Jugendamt seit mindestens zehn Jahren gegen die Bezeichnung "Kinderklaubehörde."

Wer mehr über das Schicksal des kleinen Alex und seiner Mutter wissen oder sich in einem Diskussionsforum einbringen oder helfen möchte, hat dazu die Möglichkeit durch einen Besuch der Internetseiten "Netzwerk behindertes Kind. de" von

Marianne Gührke (Username "Mary")
Eichhoffstr. 33
44229 Dortmund
Deutschland
Email: mary (at) netzwerk-behindertes-kind (dot) de
Sie können auch gerne das Kontaktformular nutzen.
Netzwerk-behindertes-Kind.de
Telefon / Voicebox : +49 231 80 43 787

Hier finden Sie das Forum "Säuglingsentzug durch das Jugendamt":

http://www.forum.enbeka.de/so-nicht/1841-saeuglings-entzug-durch-das-jugendamt.html

Möglich ist auch eine direkte Nachricht an die eMail-Adresse der Familie

Projekt-Alex@enbeka.de

Ich wünsche Alex und seinen Eltern, dass die falsche Entscheidung des Jugendamts und des Familiengerichts keinen Bestand hat und die kleine Familie schon bald glücklich vereint sein wird.

Karin