Wenn der Vater fehlt
Interview mit Horst Petri
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Er war plötzlich weg
Söhne die ohne Vater aufwachsen
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Gemeinsame elterliche Sorge ohne Trauschein
Kompromissvorschlag von FDP und Bundesjustizministerium vom 10. 1. 2011
Löst Koalitionskrach mit der auf Alleinsorge der Mutter beharrenden Union aus
Mehr:
http://www.stephan-thomae.de/ Aktuelles/11256b2784/index.html

Vom Patriarchen zum Wahlvater (pdf)
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 © Klenner
Prof. Dr. Wolfgang Klenner
Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste (pdf)
(Aktualisierte Form vom 18.12.2010) (Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers für Dr. Karin Jäckel)
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Elterliche Sorge ohne Trauschein
EuGH - Luxemburg
Urteil vom 5.10.2010

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Kindeswohlgefährdung Erkennen und Helfen
Kinderschutz-Zentrum Berlin, 2009 (11. Aufl.)
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Das Wohlbefinden von Eltern
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juni 2010
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Umgangsverfahren besonders schnell durchführen
Urteil des EU-Menschen- rechtgerichtshof vom 24.6.2010
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Das Gericht hat keine Befugnis, die Mitwirkung bei einer Begutachtung zu erzwingen
Bundesverfassungsgericht 9.4.2009
Bundesverfassungsgericht 20.5.2003
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Eingeschränkte Erziehungseignung des kindesentziehenden Elternteils
Bundesverfassungsgericht 27.6.2008
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Voraussetzungen für die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts
GG Art. 6 II 1,2; BGB §§ 1666, 1666 a
Bundesverfassungsgericht 5.8.2010
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Auskunft über das Kind - Pflicht des betreuenden und Recht des verlassenen Elternteils
Eltern für Kinder im Revier e.V.
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26,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009
33 700 Kindesentziehungen in 2009
3, 9 Milliarden für Unterbringung entzogener Kinder und Jugendlicher in 2009
Weniger Sorgerechtsent-ziehungen in 2009
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Prof. Maud Zitelmann
Juniorprofessorin für Sozialpädagogik an der Universität Osnabrück
Studie zur Situation gefährdeter Kinder in Notaufnahmen
Vorabveröffentlichung einiger Ergebnisse im Jahr 2006
„aus Anlass der aktuellen Diskussion um den staatlich mitverantworteten Tod misshandelter Kinder“:
- Heimunterbringung ohne regelmäßige gerichtliche Prüfung des Sorgerechts.
- Nur in jedem fünften Fall findet ein familiengerichtliches Kinderschutzverfahren statt.
- Amtsermittlung der Familiengerichte ist oft unvollständig.
- Keine Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei Feststellen einer Gefährdung des Kindeswohls durch die Heimleitung aus (Zitat): „Sorge,
bei einem offenen Konflikt um den Schutz eines anvertrauten Kindes nicht mehr vom zuständigen Jugendamt belegt zu werden.“
- Familiengerichte fordern selten schriftliche Berichte des Heims an.
Zitat: „So gehen entscheidende Informationen und Einschätzungen aus dem Betreuungsalltag der Kinder und von Kontakten mit den Eltern verloren.“
- Häufig keine persönliche Hilfe für die traumatisierten Kinder.
- Jedes zweite Notaufnahmeheim ist ohne fachliche Mitwirkung eines/einer Psychologen/Psychologin.
- Chronische Überbelegung der Notaufnahmeeinrichtungen
- Pro Gruppe aus sieben und mehr Kindern bei Tag nur eine oder zwei verantwortliche Personen verfügbar.
- Nachts für alle Kinder nur eine verantwortliche Person verfügbar.
- Kinder aus jedem fünften Heim werden an örtlichen Familiengerichten „selten“ oder „nie“ angehört.
- Verfahrenspfleger übernehmen laut über 30 Prozent der Heimeinrichtungen (Zitat): „nur selten oder nie die persönliche Begleitung und Information des Kindes.“
- Viel zu häufige Aufnahme akut verstörter Kinder in normale Dauergruppen.
Zitat: „Nur jede fünfte Einrichtung (verfügt über) spezifische Gruppen zur Inobhutnahme.“
- Zitat:„Macht man sich klar, in was für einer seelisch belasteten Situation sich Kinder nach der Herausnahme aus der Familie befinden
und in welchem Ausmaß sie der Zuwendung und alltäglichen Versorgung bedürfen, während ihre Gruppenbetreuer auch Außenkontakte mit den Eltern, dem Jugendamt, der Schule, Gutachtern etc. wahrnehmen sowie Fallbesprechungen durchführen und Berichte anfertigen müssen, ist dieser Betreuungsschlüssel unverantwortbar.“
http://www.agsp.de/html/d202.html
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