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Aktionen Eltern für KinderLuftballons für Maëliss - Eine Mutter kämpft gegen Kindesentführung nach Deutschland |
Sabine14. Februar 2004Wann: 14. Februar 2004 Wo: Neuchâtel in der Schweiz "Eines Tages lasse ich 1000 bunte Luftballons für dich fliegen", hat Sabine ihrer kleinen Tochter Maëliss versprochen. An diesem Samstag tut sie es. Obwohl Maëliss es gar nicht sehen kann. Sie ist weit weg an diesem kalten Februartag, an dem ihre Mutter den Trennungsschmerz nur noch erträgt, wenn sie etwas tun kann, - irgendetwas, was ihr das Gefühl der Gemeinsamkeit mit ihrem Kind gibt. Maëliss mit dem schönen keltischen Vornamen ist acht Jahre alt und ein Scheidungskind. Sie spricht fünf Sprachen und hat zwei Nationalitäten. Die Mutter Sabine ist Belgierin, der Vater ist Deutscher. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz liegt in Portugal, wo die Eltern im Jahr 2000 geschieden wurden. Sabine, die Mutter, kannte zu dieser Zeit bereits einen anderen Mann, Alex aus der Schweiz, der als Direktor eines Schweizer Unternehmens arbeitete. Sie lernten sich im Internet-Chat kennen. Alex warb heftig um Sabine und lud sie zu sich ins Tessin ein. Als Sabine der Einladung folgte, war ihr klar, dass dies das Ende ihrer längst zerrütteten Ehe wäre, obwohl sich die Beziehung zu Alex nicht als Liebe auf den ersten Blick erwies. Dass die Scheidung finanziell zu Sabines Nachteil ausging, nahm sie in Kauf. Sie wollte ihren ehemaligen Lebensgefährten und Ehemann nicht schädigen. Im Gegenteil, sie respektierte ihn als Vater ihres gemeinsamen Kindes und wusste, dass er für immer eine wichtige Rolle im Leben der Tochter spielen wird. Und sie war entschlossen, alles daran zu setzen, dass Vater und Tochter einander nicht verlieren. Sabine hatte eine schwere Kindheit durchlitten. Ihrem Kind sollte dies erspart bleiben. Nach der Scheidung kehrte der Vater nach Deutschland zurück, wo er eine andere Frau heiratete, mit der er kinderlos blieb. Sabine und Maëliss lebten einige Zeit in Italien, dann in Belgien bei Sabines Mutter und schließlich in den USA. Obwohl der Schweizer Lebemann Alex Sabine auf den ersten Blick nicht begeistern konnte, fühlte sie sich geschmeichelt, dass er ihr immer wieder schrieb und nahm erneut eine Einladung ihres hartnäckigen Verehrers an. Sie dachte auch an Maëliss dabei, die in gesicherten Verhältnissen aufwachsen sollte. Bei Alex, der anscheinend nie rechnen musste, wenn er das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus warf, könnten sie und Maëliss sorgenfrei leben. Außerdem schien er, der so viel Ältere, Sabine wirklich zu lieben und plante eine phantastische gemeinsame Zukunft. Allmählich begann sie, daran zu glauben. Zusammen mit Maëliss wanderte das Paar im Dezember 2002 nach Texas aus, wo sie gemeinsam ein eigenes Unternehmen aufbauen wollten. Sabine sollte darin als Ausbilderin für hochkarätiges Hotelmanagement arbeiten und 5000 Dollar Gehalt plus Krankenversicherung für sich und ihr Kind beziehen. Das Unternehmen wurde im Januar 2003 eröffnet. Schon im Februar ließ Alex Sabine fallen. Das großartige Gehalt blieb ein Traum. Was er ihr bezahlte, reichte kaum zum Leben. Seine Freizeit verbrachte er immer öfter mit Prostituierten aus Brasilien. Eine von ihnen, dreißig Jahre jünger als er, wurde seine Geliebte. Inmitten dieser Turbulenzen erlaubte Sabine Maëliss, wieder einmal zum Vater zu fliegen. Am 1. Juni 2003 ging es los. Es waren die letzten großen Ferien vor der Einschulung in Texas. Noch einmal sollten Vater und Tochter die gemeinsame Zeit völlig zwanglos und in vollen Zügen genießen können. Am 15. August 2003 sollte er sie ins Flugzeug nach Hause setzen. Das war fest ausgemacht. Nach den Sommerferien sollte Maëliss in Texas eingeschult werden. Sabine hatte das Schulgeld für die Montessori-Schule bereits bezahlt. In Sorge, ob sie ihre Tochter wiedersehen würde, war Sabine zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie glaubte, dem Vater vertrauen zu können. Obwohl Maëliss noch so klein war, war sie seit der Trennung der Eltern mehrmals im Jahr zu ihm nach Deutschland geflogen. Zu Ostern 2002 war sie zwei Wochen bei ihm, im Sommer zwei Monate, zwei Wochen zu Weihnachten. Jedes Mal hatte er sie wieder nach Hause reisen lassen. Es gab bis jetzt keinen Grund für Sabine, dem Vater zu misstrauen. Drei Tage nach dem Abflug von Maëliss wurden Sabine und ein Internetspezialist aus der Schweiz von Alex aus dem Unternehmen entlassen. Mit massivem psychischen und physischen Druck versuchte Alex, Sabine aus den USA zu vertreiben. Die Polizei war ihm bereits wegen diverser Betrugsdelikte auf der Spur. Sabine war ihm lästig geworden, wusste zu viel. Doch selbst wenn sie wollte, hätte sie die USA nicht mehr verlassen können. Als Alex' Lebensgefährtin hatte sie nach amerikanischem Recht zwar Anspruch auf die Hälfte seines Besitzes, aber auch die gemeinsame Verantwortung für seine kriminellen Geschäfte und Schulden. Automatisch saß sie gemeinsam mit ihm auf der Anklagebank. Zum Glück ordnete ihr das Gericht einen Rechtsbeistand auf Staatskosten der USA bei, als Anklage gegen Alex erhoben wurde. Am Ende der langwierigen Verhandlungen ging Sabine unschuldig und straffrei, aber völlig mittellos aus der Sache hervor. Bis auf 60 Franken war ihr Schweizer Konto abgeräumt. Ihre veruntreuten Ersparnisse sah sie nicht wieder. Um der kleinen Tochter die mit diesem langwierigen Rechtsstreit verbundene Belastung zu ersparen, hatte Sabine den Vater gebeten, das Kind etwas länger als geplant bei sich in Deutschland zu behalten. Bald schon musste sie erkennen, dass der Vater diesmal nicht Wort hielt. Statt den telefonischen Kontakt zwischen ihr und Maëliss zu ermöglichen, behinderte er ihn immer mehr. Sie erfuhr, dass er bei den Verwandten und vor dem Kind schlecht von ihr sprach. Er behauptete zum Beispiel, dass Sabine nie versuche, mit Maëliss zu telefonieren und zu ihm gesagt habe, sie wolle das Kind gar nicht mehr haben. Den Behörden gegenüber berichtete er, Sabine sei psychisch krank und finanziell ruiniert; sie könne daher das Kind nicht mehr versorgen. Das Wohl des Kindes sei bei ihr gefährdet. Prompt wurde dem Vater - ohne jede behördliche Anhörung der Mutter und entgegen des gültigen Gerichtsbeschlusses aus Portugal - das vorläufige alleinige Sorgerecht übertragen. Sabine hingegen hatte keine Ahnung davon, was passiert war. Da der Vater ihr nach dem endlich abgeschlossenen Prozess in den USA die Zusendung eines ihr zustehenden großen Geldbetrages verweigerte, der auf einem gemeinsamen deutschen Sparkonto angelegt worden war, hatte sie kein Geld, um ein Flugticket nach Deutschland zu bezahlen. So konnte sie Maëliss nicht abholen. Zornig und verzweifelt zugleich, forderte sie den Vater im November 2003 noch einmal mit allem Nachdruck auf, Maëliss zu ihr nach Hause zu schicken. Doch der Vater reagierte nicht. Sabine deutete sein Schweigen richtig. Plötzlich wusste sie, dass sie ihre Tochter auch zu Weihnachten und überhaupt niemals mehr wieder bei sich in Texas haben würde, wenn sie dem Vater keine Grenzen setzte. Am 10. Dezember 2003 traf sie in Zürich ein und nahm sofort den Zug nach Biel. Die dortige "Solidarité femme", ein Frauenverein, nahm sie auf und versprach ihr auch finanzielle Unterstützung im Kampf um Maëliss. Am 18. Dezember 2003 wollte Sabine in Basel Anzeige wegen Kindesentziehung gegen den Vater erstatten. Sie suchte deshalb den dortigen deutschen Polizeiposten auf. Doch die Polizei verweigerte die Annahme der Anzeige, da diese am Aufenthaltsort des Kindes eingereicht werden müsse. Umgehend reiste Sabine an den Wohnort des Vaters in Deutschland und versuchte, Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Dies wurde ihr erneut verweigert. Sie solle zuerst einmal eine gütliche Einigung versuchen, hieß es. Sie solle zu Maëliss gehen und sich bemühen, sie im gegenseitigen Einverständnis mit dem Vater mitzunehmen. Erst wenn dieser Versuch scheitere und der Vater Gewalt gegen Sabine anwende, werde die Polizei einschreiten. Schweren Herzens begab Sabine sich zum Haus des Vaters. Sie hatte Maëliss seit sieben Monaten nicht gesehen. Würde sie zu Hause sein? Würde sie mit der Mutter mitkommen wollen? Alle ihre kleinen Habseligkeiten waren beim Vater. Würde sie alles im Stich lassen und der Mutter folgen? Mit klopfendem Herzen läutete Sabine an der Haustür. Doch nur die neue Partnerin des Vaters war da. Wütend verwies diese die ungebetene Besucherin von ihrem Grundstück. Als Sabine an der nächst gelegenen Schule vorbei kam, ging sie kurz entschlossen auf den Schulhof - und hatte Glück. Es war die richtige Schule. Sie sah Maëliss in Begleitung des Vaters heraus kommen. Doch auch Maëliss hatte die Mutter gesehen. Mit einem Ruck riss sie sich von der Hand des Vaters los, rannte auf die Mutter zu und warf sich in ihre Arme. Doch schon war der Vater da und riss Mutter und Kind so brutal auseinander, dass Sabine zu Boden stürzte. Als Dritte eingreifen und Sabine helfen wollten, rief er die Polizei. Das widerstrebende Kind hielt er dabei im festen Griff und ließ Maëliss keine Sekunde los. Gleichzeitig mit der Polizei traf auch die neue Lebensgefährtin des Vaters auf dem Schulhof ein. Sie hatte ein Eilurteil beim Familiengericht bewirkt und hielt den Beamten den Beschluss mit dem Datum des aktuellen Tages, am 18. 12.2003, unter die Nase. Es besagte, dass der Mutter das alleinige Sorgerecht entzogen und auf den Vater übertragen worden sei. Sabine verstand die Welt nicht mehr. Sie verlangte, sofort mit dem Richter zu sprechen, welcher das deutsche Urteil gefällt hatte, ohne sie als Mutter auch nur ein einziges Mal zu sehen, zu befragen und anzuhören. Am Ende der kurzen Unterredung erklärte er Sabine für geistesgestört und warf ihr vor, sie sei selbst für die Situation verantwortlich. Schließlich habe sie persönlich das Kind im Sommer 2003 absolut freiwillig zum Vater geschickt und habe diesen gebeten, es zu behalten, da sie krank und finanziell nicht in der Lage sei, für das Kind zu sorgen. Aussagen, bei denen er sich eindeutig auf Behauptungen des Vaters stützte. Anderes wollte er auch gar nicht hören. Was immer Sabine zu erklären versuchte, interessierte ihn nicht. So lange er Richter sei, sagte er zuletzt, werde sie ihre Tochter nicht wiedersehen. Bis zu diesem Zeitpunkt war Sabine niemals offiziell und formell bei diesem deutschen Gericht angehört worden. Sie hatte auch keinen Rechtsanwalt. Ihr war nicht einmal bekannt, dass der Vater das vor ihr verheimlichte Sorgerechtsverfahren schon lange vor dem 18. Dezember 2003 eingeleitet hatte. Sabine war weder von dem Vater noch von den verantwortlichen Behörden informiert worden. Man habe ihre Anschrift nicht gewusst, hieß es später, als Sabine der Sache nachging. Dass der Vater die Adresse und die Telefonnummer jederzeit hatte, spielte keine Rolle. Die Behörden machten nicht einmal einen Versuch, Sabine zu finden. Was der Vater sagte, wurde übernommen. Ungeprüft. Erstaunlich ist, dass Sabine den zuständigen deutschen Behörden seitdem mehrfach ihre aktuelle Anschrift per Einschreiben mitteilte, das Gericht die an sie gerichtete Post aber immer noch in die USA schickte, so dass sie von dort nach Europa und zu Sabine weitergeleitet werden musste und jedes Mal mit großer Verspätung bei ihr eintraf. Bei Gerichtssachen, die fast immer auch Terminsachen sind, ein äußerst nachteiliges Prozedere für Sabine. Als Sabine 1000 Luftballons für Maëliss fliegen lässt, hatte sie auch vom Vater erstmals wieder Post bekommen: Eine Alimentenrechnung über 1700 Euro. Als Sabine mir diese Geschichte erzählte, schaute sie mich aus ihren großen tiefbraunen Augen an, in denen die Tränen langsam aufstiegen, und breitete die einzigen Photos vor mir aus, die ihr aus glücklichen Tagen mit Maëliss geblieben sind. Eine liebevolle Mutter mit einem zärtlichen Kind sind darauf zu sehen, Bilder so voller Innigkeit, dass man sie als Poster an die Wand hängen und immer wieder anschauen möchte. "Ich gebe nicht auf", sagte Sabine. "Ich weiß, dass Maëliss bei mir sein will. Sie darf nicht bei diesem Vater bleiben, der sie meinem Vater gibt, obwohl er alles von ihm und mir weiß, obwohl er mir versprochen hat, dass er Maëliss niemals zu ihm bringen und sie vor ihm beschützen wird. Was ist das für ein Vater, der seinem Kind sagt, dass die Mutter tot ist, obwohl sie lebt?" "Ich habe immer alles getan", sagte sie und hatte Mühe, die Worte zu finden, obwohl sie sich in der deutschen Sprache gut zurecht findet und wie ihre Tochter fünf Sprachen spricht. "Ich habe wirklich alles getan, damit Maëliss nicht nur eine Mutti, sondern auch ihren Papa hat. Ich habe gekämpft dafür, dass sie ihn nicht verliert. Ich habe immer das Geld dafür verdient, dass sie zu ihm fliegen kann. Niemals habe ich gesagt, dass sie nicht zu ihm fliegen darf. Auch nicht, als sie noch klein war. Sie war so mutig. Sie wollte allein zu ihm fliegen, weil sie sagte, sie sei jetzt groß genug." Sabine erinnerte sich, wie sie Maëliss das erste Mal zum Flugzeug brachte und alles arrangiert hatte, die Reise, die Betreuung. Da war die Kleine drei ein halbes Jahr. "Beim letzten Mal, als Maëliss zu ihm flog", meinte Sabine, "hatte ich erstmals das Gefühl, dass sie jetzt wirklich schon groß genug sei, um unbegleitet zu fliegen. Sie flog zuerst zu meinem Bruder nach Paris, wo sie zwei Wochen bleiben wollte." Sabine legte die Hand auf das Foto ihrer Tochter, als könnte sie Maëliss aus der Ferne berühren. "Als ich wusste, dass sie ein paar Wochen länger bei ihrem Vater bleiben würde als geplant, habe ich alles, was Maëliss gehört, zu ihr nach Deutschland geschickt. Ihre Spielsachen, ihren ersten Teddybär, den sie von einem Freund bekommen hat, ihre Kleider, ihre Bücher, alles. Ich wollte, dass sie sich in der Zeit, bis ich wieder bei ihr bin, wohl fühlt. Und dass sie später alle ihre Sachen hat, wenn wir wieder zusammen sind." Wieder glitzerten die Tränen in Sabines Augen. "Der Vater hat dann behauptet, ich hätte die Sachen geschickt, weil Maëliss immer bei ihm bleiben sollte." In der Schweiz, wo Sabine inzwischen wohnt, traf sie eines Tages zufällig einen Mitarbeiter der Zeitschrift "Objectif Réussir/Treffpunkt Boulevard", ein Blatt, welches von Obdachlosen gemacht wird und auch eine informative Internetseite publiziert. "Ein Mensch ist wichtiger als Öl, Geld und Macht.", appellierte der verantwortliche Redakteur in seinem Schlusssatz unter Sabines Geschichte an die "wichtigen Medien" der Schweiz. "Tun Sie etwas, es ist wichtig!" Als Sabines 1000 Luftballons in den Himmel über Neuchâtel fliegen ließ, die von Passanten, von Kindern, von Zugreisenden und von den zu Samstagseinkäufen in die Stadt Eilenden mitgenommen wurden, fanden sich nicht nur zahlreiche Pressevertreter, sondern vor allem andere Menschen ein, die Ähnliches erleben wie Sabine: Väter, andere Mütter, Kinder. Sie kamen zufällig des Weges, blieben stehen, lasen die Plakate, hörten Sabine zu und begannen plötzlich selbst zu reden. Oft unter Tränen berichteten sie von ihrem Leid, ihrem verzweifelten Zorn, ihrem meist viele Jahre dauernden, Unsummen verschlingenden Kampf um das Recht, auch dann noch Vater oder Mutter sein zu dürfen, wenn die Paarbeziehung beendet worden war. Meist war es ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Und immer diese unerfüllte Sehnsucht nach dem ihnen entrissenen eigenen Kind. Der Kameramann eines Fernsehsenders wurde davon so mitgenommen, dass er vorzeitig seine Sachen packte und zu Sabine sagte, er könne es nicht mehr ertragen. Als hätten die 1000 Luftballons sie gelockt, meldeten sich von nun an Väter und Mütter bei Sabine, die sich bereits seit Jahren in Interessengemeinschaften organisiert haben, um gegen den "Kinderklau" anzukämpfen, den sie nach Trennung oder Scheidung erleiden. Einer von ihnen ist Olivier Karrer, in der so genannten "Väterrechtsbewegung" der Eltern mit bi-nationalen Kindern kein Unbekannter, Gründer der französischen Selbsthilfeorganisation CEED. Seit der von ihm geleiteten
Hungerstreik-Aktion im Jahr 2001 auf dem Alexanderplatz in Berlin, welchen eine internationale Elterngruppe zugunsten ihrer geraubten Kinder durchführte, ist er auch bei den aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzten deutschen Eltern ein Begriff. Gemeinsam brachen sie zum Wohnort von Maëliss auf. Unterwegs legten sie einen Zwischenstopp bei mir ein, holten sich weiteren Rat und freundschaftliche Wärme. Beides tut gut in schweren Zeiten. Früh morgens setzten sie die Reise fort. Schon wenige Stunden später lagen Mutter und Tochter sich endlich wieder in den Armen. Dank Oliviers energischem und juristisch versiertem Auftreten gestattete ihnen die zuständige Familienrichterin, dass Mutter und Tochter ihr Wiedersehen außerhalb des Jugendamtes feiern durften. Mac Donalds war genau richtig dafür. ![]() Und am Ende die zuversichtliche Hoffnung von Sabine, dass sie ihr in Kind in nur wenigen Wochen endlich wieder mit sich nach Hause nehmen wird. Die Richterin hat es versprochen. Auf den Vater werde eingewirkt werden, das Kind freiwillig heraus zu geben. Weigere er sich, werde in kürzester Zeit eine Gerichtsentscheidung erfolgen. Maëliss werde nach Hause kommen. Zu ihrer Mutter. Nicht nur ich wünsche Sabine mit Maëliss, dass die Richterin Wort hält und alles wieder gut wird. Karin |
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